Ausgangslage:

Von der Verwaltung wurde der Haushaltsplan der Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt für das Jahr 2019 aufgestellt. Er schließt

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.680.600,00 €
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 40.600,00 €

ab.


Im Vergleich zum Haushalt 2018 ist dies eine Mehrung im Verwaltungshaushalt in Höhe von 49.700,00 €.

Im Verwaltungshaushalt 2019 sind u.a. folgende außerplanmäßige Ausgaben eingeplant:

 

-      Europawahl

-      Anschaffungen von EDV-Lizenzen

 

Bei den Personalausgaben sind die tariflichen Erhöhungen für 2019 und 2020 berücksichtigt.

 

Im Vermögenshaushalt belaufen sich die Investitionen für 2019 auf insgesamt 36.600,00 €, dabei werden u.a. die bestehenden PCs aller Mitarbeiter des Rathauses durch leistungsstärkere PCs ersetzt. Im Finanzplan 2022 ist die Neuanschaffung eines Servers eingestellt.

 

Bei den Verwaltungs- und Investitionsumlagen haben sich folgende Änderungen gegenüber 2018 ergeben:

 

1.   Verwaltungsumlage
2018:     1.304.200,00 €
2019:     1.360.700,00 E
ergibt eine Mehrung von 56.500,00 €.

 

Die Erhöhung der Verwaltungsumlage ist u.a. begründet durch die tarifliche Anpassung der Löhne und den Anschaffungen der EDV-Lizenzen.

2.    Investitionsumlage
2018:      0,00 €
2019:      0,00 €

 

Für das Jahr 2019 wird keine Investitionsumlage erhoben, die Ausgaben sind durch die allgem. Rücklage gedeckt. Auf Grund der bestehenden allgem. Rücklage ist für die Jahre 2020 bis 2022 ebenfalls keine Investitionsumlage eingeplant.

Die Rücklage beträgt zum 31.12.2017 169.853,65 €.

Im Jahr 2019 ist kein Sollfehlbetrag aus dem Jahr 2017 auszugleichen.

Der Stellenplan umfasst bei den Beschäftigten gesamt 19,61 Stellen und bei den Beamten 2,50 Stellen (einschl. Vorsitzende). Die Gesamtstellenzahl bei den Beschäftigten und bei den Beamten ist im Vergleich zum Vorjahr unverändert. Durch die Neueinstellung einer Hauptamtsleiterin als Beschäftigte (vormals Beamter) erfolgte ein Stellenübertrag vom Stellenplan der Beamten zum Stellenplan der Beschäftigten.

Sachverhalt während des Sitzungsverlaufes:

Die Vorsitzende teilt mit, dass die Informationen zum Haushaltsplan 2019 bereits in der letzten Sitzung ausführlich vom Kämmerer Wolfgang Krippel vorgestellt wurden. Auf Grund der Tatsache, dass 2 VG-Rate die notwendigen Unterlagen nicht erhalten haben, wurde dieser Tagesordnungspunkt verschoben. Kämmerer Wolfgang Krippel wiederholt nochmals die Gründe für die Erhöhung des Verwaltungshaushaltes. In Bezug auf den Pressebericht des Fränkischen Tags zum Haushalt 2019 der Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt stellt er richtig, dass es sich bei der Feststellung „Ebermannstadt ist schuldenfrei“ nicht um die Finanzsituation der Stadt Ebermannstadt, sondern die der Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt handelt. Dies ist ein eigener Haushalt. Insgesamt werden pro Kalenderjahr 5 Haushaltspläne erlassen (Stadt Ebermannstadt, VG Ebermannstadt, Gemeinde Unterleinleiter, Schulverband Ebermannstadt und Pfarrer-Norbert-Stang-und-Paul-Herbst-Stiftung). Die Vorsitzende ergänzt, dass nach Vorlage der schriftlichen Stellungnahme durch das Landratsamt Forchheim, der Haushaltplan der VG Ebermannstadt für das Jahr 2019 im Mitteilungsblatt veröffentlicht wird.

 

Beschluss:

 

1.    Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft beschließt, die vorliegende Haushaltssatzung für 2019 zu erlassen und den Haushaltsplan mit den darin enthaltenen Abschlusszahlen sowie Deckungsvermerken aufzustellen.

2.    Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft beschließt, den vorliegenden Finanzplan für die Jahre 2018 - 2022 (Teil IV des Haushaltsplanes 2019) anzuerkennen

3.    Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft beschließt, der Gemeinde Unterleinleiter bei der Festsetzung der Verwaltungsumlage für das Jahr 2019 eine Gutschrift von 5.000,00 € abzuziehen.

4.    Die Verwaltung wird ermächtigt, einen Auftrag für die Anschaffung von neuen PCs zu vergeben. Dabei ist der Haushaltsgrundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten. Über das Ergebnis der Auftragsvergabe ist die Gemeinschaftsversammlung in Kenntnis zu setzen.

Hinweis zur Gutschrift in Höhe von 5.000,00 €:

 

Im Gegenzug für die Gutschrift wurde seit dem 1.1.2012 in der Gemeinde Unterleinleiter der bisherige Sprechtag mittwochs von 16 - 18 Uhr nicht mehr durchgeführt. Die dadurch von der VG eingesparten Kosten in Höhe von ca. 5.000,00 € werden der Gemeinde Unterleinleiter gutgeschrieben. Dies wird seit dem Jahr 2013 in der Haushaltssatzung berücksichtigt.

 

 


Abstimmungsergebnis: 11 : 0