Ausgangslage:

Aktuell liegt ein Antrag der SpVgg Neideck Muggendorf vor, welche die alte Turnhalle (VHS-Halle) am Samstag in der Zeit von 10.00-11.30 Uhr für das Training der Jugendmannschaft nutzen möchte.

 

Derzeit ist die neue Turnhalle am Wochenende (Samstag) von der Abt. Tischtennis des TSV Ebermannstadt in der Zeit von 08.00 bis 12.30 Uhr reserviert. Nach Auskunft des Hausmeisters findet diese Nutzung allerdings nur sehr unregelmäßig statt.
Die Abt. Tischtennis nutzt die neue Turnhalle auch am Donnerstag und Freitag von 18.00-22.15 Uhr.

 

Die VHS-Halle (alte Turnhalle) und das Hallenbad sind derzeit am Wochenende nicht belegt.

 

Als Gründe für eine generelle Untersagung der Benutzung der Turnhallen sowie des Hallenbades  für Vereine am Wochenende, an Feiertagen und in der Ferienzeit werden folgende Gründe angeführt:

 

1)    Die Bestimmungen des Arbeitsschutz- und Arbeitszeitgesetzes können hinsichtlich des Hausmeisters nicht eingehalten werden, wenn dieser regelmäßig am Wochenende vor Ort sein oder auf Abruf bereit stehen muss. So können die Ruhezeiten nicht eingehalten werden.

 

2)    In der Winterzeit muss außerdem durch den Hausmeister ein Winterdienst im Zugangsbereich (außen) und auf den Parkplätzen durchgeführt werden, um die Sicherheit für die Nutzer zu gewährleisten. Zudem muss im Innenbereich verstärkt auf die Sicherheit der Nutzer geachtet werden, da erhöhte Rutschgefahr in den Gängen durch Feuchtigkeit besteht.

3)    Aus Kostengründen ist am Wochenende die Heizungsanlage der Schule abgesenkt. Dies wäre bei der Nutzung der Umkleideräume und der Duschen zu berücksichtigen.

 

4)    Der reibungslose Ablauf der Generalreinigungen in der Ferienzeit muss gewährleistet sein. Sind die Hallen jedoch durch die Vereine belegt, ist eine Generalreinigung nicht oder nur mit erhöhtem organisatorischen Aufwand möglich. Die Gerätschaften können nicht in den Turnhallen verbleiben und somit ist eine ausreichende Einwirkzeit der Pflegemittel nicht gewährleistet. Somit entsteht auch hier ein erhöhter Zeit- und Kostenaufwand.

5)    Auch der wirtschaftliche Aspekt sollte berücksichtigt werden. Den Einnahmen von 10,00 € pro Stunde stehen wesentlich höhere Personal- und Reinigungskosten gegenüber.

 

Sachverhalt während des Sitzungsverlaufes:

Nach kurzer Diskussion ist sich das Gremium einig, dass auch die Mitgliedsgemeinden ein Recht haben, die Hallen des Schulverbandes zu nutzen. Seitens der Verwaltung ist zu prüfen, welche versicherungsrechtliche Vorkehrungen getroffen werden müssen, um eine Halle am Wochenende zu vermieten. Nach Vorlage dieser Informationen ist seitens der Verwaltung ein Vorschlag zu erarbeiten, wie künftig Anträge für Wochenend- und Ferienbelegungen und Anträge von Vereinen aus allen Mitgliedsgemeinden behandelt werden können. Für den aktuellen Antrag der SpVgg Neideck Muggendorf wird vorgeschlagen, für diesen Winter eine Übergangslösung zu finden.

 

Beschluss:

Der Schulverbandsausschuss beschließt für den Antrag der SpVgg Neideck Muggendorf für die Wintersaison 2018/2019 eine Übergangslösung zu schaffen.

 


Abstimmungsergebnis: 8 : 0

(Bürgermeister Krämer ist nicht mehr anwensen)