Ausgangslage:

Zur Finanzierung von Verbesserungsmaßnahmen bei der Entwässerungseinrichtung wurde seitens der Stadt Ebermannstadt ein Verbesserungsbeitrag erhoben. Der Beitragsanteil für die Grundstücksfläche beträgt pro m² 0,19 € und für die Geschossfläche 0,88 €. Der Beitrag wird in 3 Raten erhoben (50% ein Monat nach Zustellung – Juli 2018 – und jeweils 25% 2019 und 2020).

 

Das Schulgebäude hat eine Grundstücksfläche von 24.885 m² und eine Geschossfläche von 12.838,12 m². Auf Grund dieser Flächen wurde mit Bescheid vom 19.07.2018 ein Verbesserungsbeitrag in Höhe von 16.025,70 € erhoben (1. Rate 8.012,00 €, 2. Rate 4.006,00 € und 3. Rate 4.007,70 €).

 

Die 1. Rate in Höhe von 8.012,00 € war am 22.08.2018 zur Zahlung fällig. Diese Zahlung wurde vom Schulverband Ebermannstadt gem. § 5 Abs. 3 der Geschäftsordnung vorgenommen (Einzelbetrag größer als 5.000,00 €). Dabei handelte es sich um eine dringliche Anordnung, da die Maßnahme auf Grund der Fälligkeit ohne Antrag auf Stundung unaufschiebbar war und mit einem Stundungsantrag ein Nachteil für den Schulverband entstanden wäre. Bei einer Stundung bis zur nächsten Sitzung wären Stundungszinsen in Höhe von 120,00 € entstanden. Unter Berücksichtigung der Geschäftsordnung wurde daher auf einen Stundungsantrag verzichtet.

 

Die Rate in Höhe von 8.012,00 € ist durch Minderausgaben im Vermögenshaushalt gedeckt.

 

Hinweis der Verwaltung:

 

Die 2. und 3. Rate sind im Haushalt 2019 und im Finanzplan 2020 des Schulverbandes unter der Haushaltsstelle 1.2100.9412 berücksichtigt.

 

Sachverhalt während des Sitzungsverlaufes:

Kämmerer Wolfgang Krippel informiert über den Sachverhalt. Auf Anfrage, ob das Schulgebäude im Eigentum des Schulverbandes ist, wird dies bejaht. Weitere Nachfragen bestehen nicht.

 

Beschluss:

Die Schulverbandsversammlung nimmt die Information zur Zahlung der 1. Rate des Verbesserungsbeitrages in Höhe von 8.012,00 € für das Schulgebäude zur Kenntnis.