Sitzung: 28.11.2018 2018/SVA/026
Von der Verwaltung
wurde der Haushaltsplan des Schulverbandes Ebermannstadt für das Jahr 2019
aufgestellt. Er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 2.844.600,00 €
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 3.496.400,00 €
ab.
Gegenüber dem Haushaltsplan 2018 ergeben sich folgende Änderungen:
1. Schülerzahlen
Grund- und Mittelschule
Die Gesamtschülerzahl erhöht sich von bisher 540(Stichtag: 1.10.2017) auf 548
Schüler. Der Umlage sind 509 Schüler (Vorjahr: 502 Schüler) zuzurechnen.
Bei den einzelnen Mitgliedsgemeinden ändern sich die Schülerzahlen wie folgt:
Stadt Ebermannstadt:
Schülerzahl 1.10.2017: 326
Schülerzahl 1.10.2018: 344
Mehrung: 18
Marktgemeinde Heiligenstadt:
Schülerzahl 1.10.2017: 45
Schülerzahl 1.10.2018: 44
Minderung: 1
Marktgemeinde Wiesenttal:
Schülerzahl 1.10.2017: 42
Schülerzahl 1.10.2018: 44
Mehrung: 2
Marktgemeinde Pretzfeld:
Schülerzahl 1.10.2017: 42
Schülerzahl 1.10.2018: 38
Minderung: 4
Gemeinde Unterleinleiter:
Schülerzahl 1.10.2017: 19
Schülerzahl 1.10.2018: 13
Minderung 6
Stadt Waischenfeld:
Schülerzahl 1.10.2017: 28
Schülerzahl 1.10.2018: 26
Minderung: 2
Schülerzahl für Umlage:
Stand 1.10.2017: 502
Stand 1.10.2018: 509
Mehrung: 7
Schulverbund
Ebermannstadt-Kirchehrenbach:
Schülerzahl 1.10.2017: 17
Schülerzahl 1.10.2018: 19
Mehrung: 2
Gastschüler:
Schülerzahl 1.10.2017: 21
Schülerzahl 1.10.2018: 20
Minderung: 1
Musikschule
Die Gesamtschülerzahl beträgt lt. Stichtag 10.01.2018 520 Schüler, davon sind
132 Schüler aus Nichtmitgliedsgemeinden. Im Vergleich zum Vorjahr ist die
Anzahlung der Musikschüler um 8 Schüler gestiegen. Der Anteil an Auswärtige
beträgt wie im Vorjahr ca. 25 %.
2. Verwaltungsumlagen
Seit 2010 werden drei Verwaltungsumlagen festgesetzt. Es sind dies:
a) allgemeine Verwaltungsumlage (Schulverbandsumlage für Grund- und Mittelschule)
b) Umlage für Mittagsbetreuung (Unterabschnitt 2900)
c) Umlage für Ganztagsbetreuung (Unterabschnitt 2991).
Dies wurde bei der Verabschiedung des Haushaltsplanes 2010 festgelegt.
Die
einzelnen Verwaltungsumlagen entwickeln sich wie folgt:
a)
allgemeine
Schulverbandsumlage für Grund- und Mittelschule
Die Verwaltungsumlage erhöht sich um 5.500,00 € von bisher 1.765.300,00 €
auf 1.770.800,00 €.
Die Erhöhung der Verwaltungsumlage beruht u. a. auf Tarifanpassungen. Die
Umlage pro Schüler beträgt 3.478,98 €.
b)
Verwaltungsumlage
Mittagsbetreuung
Die Verwaltungsumlage für die Mittagsbetreuung sinkt von bisher 88.800,00 € auf
75.400,00 €.
Die Minderung der Umlage ergibt sich u.a auf Grund einer Anpassung der
Betreuungsgebühren.
Der Betrag von 75.400,00 € wird auf die Stadt Ebermannstadt nach der Anzahl der
betreuten Schüler in der Mittagsbetreuung umgelegt. Die Umlage pro Schüler
beträgt 732,04 €. Für 4 Gastschüler liegt eine Kostenübernahmeerklärung von
einem Dritten vor.
Es werden im Schuljahr 103 Kinder in 8 Gruppen betreut (Vorjahr: 101)
c)
Umlage
für die Ganztagsbetreuung
Die Umlage für die Ganztagsbetreuung vermehrt sich von bisher 40.000,00 € auf
46.300,00 €. Es werden im Schuljahr 2018/19 42 Kinder betreut (Vorjahr: 38)
Die Erhöhung der Umlage beruht u.a. auf Tarifanpassungen.
Der Betrag von 40.000,00 € wird auf die Gemeinden nach der Anzahl der betreuten
Schüler in der Ganztagsbetreuung umgelegt. Die Umlage pro Schüler beträgt 1.102,38 €. Im Schuljahr 2018/2019
werden nur Schüler aus den Mitgliedsgemeinden betreut.
3. Investitionsumlage
Es wird keine Investitionsumlage erhoben, die Ausgaben des
Vermögenshaushaltes werden durch die Entnahme aus der allgemeinen Rücklage
gedeckt.
Die Deckung der ordentlichen Tilgung ist durch die Zuführung zum
Vermögenshaushalt gewährleistet.
4. Schuldenstand und Kreditaufnahme
a)
Schuldenstand
Der Schuldenstand beträgt zum 31.12.2018: 7.839.809,98
€
b)
Kreditaufnahme
Für das Haushaltjahr 2019 ist keine Darlehensaufnahme veranschlagt. Auf Grund
der Beendigung einer Zinsbindung ist eine Darlehensumschuldung in Höhe von
2.415.500,00 € vorzunehmen.
c)
Rücklage
Der Stand der Rücklage beträgt zum 31.12.2018: 256.647,61
€
Für das Haushaltsjahr 2019 ist eine
Rücklagenentnahme in Höhe von 151.600,00 € veranschlagt.
5. Musikschule Ebermannstadt - Ansatz
Unterabschnitt 2922
Zur Reduzierung des Defizits wurde zum Schuljahr 2016/2017 beschlossen, dass für Schüler aus Nichtmitgliedsgemeinden nur noch Gruppenunterricht angeboten wird, es sein denn, die ungedeckten werden von einem Dritten übernommen.
Zum
Schuljahr 2018/2019 ist eine Gebührenanpassung um 7% vorgenommen. Dadurch wird
der Anstieg der Personalkosten der letzten 3 Jahre ausgeglichen.
6. Hallenbad Ebermannstadt - Ansatz
Unterabschnitt 5700
Seit 2013 bietet eine Schwimmschule außerhalb der Schulzeiten Kurse im
Hallenbad Ebermannstadt an. Dies führt dazu, dass sich die Einnahmen erhöht
haben. Zusätzlich wurden die Öffnungszeiten für die Allgemeinheit auf einen Tag
reduziert. Auf Grund dieser Reduzierung konnte die Personalkosten für die
Schwimmaufsicht deutlich gesenkt werden. In den Öffnungszeiten für die
Allgemeinheit wird die Aufsicht ebenfalls von der Schwimmschule übernommen. Ab
dem Kalenderjahr 2017 wurde die Gebühr von 61,00 € auf 63,00 € erhöht.
Für 2019 wurden die Mittel für den Unterhalt auf Grund der Erfahrungswerte der
letzten Jahre angepasst.
7. Maßnahmen im Vermögenshaushalt
Im Vermögenshaushalt 2019 sind folgende investive Maßnahmen eingeplant:
- Erneuerung Videoüberwachung – 15.000,00 €
- Einscheibemaschine (Reinigung) – 2.500,00 €
- Leiter mit Geländer (Auflage KUVB) – 1.400,00 €
- Laubsauger – 500,00 €
- 2. und 3. Rate Verbesserungsbeitrag – 2019 4.100,00 € und 2020 4.100,00 €
- Bedarf Schulleitung – 20.000,00 €
- Glasfaseranschluss – 5.000,00 €
- Fluchtwegmarkierung; Umwandlung auf LED-Technik – 12.000,00 €
- Schallschutz ; KIP-S – 256.000,00 € und 2020 256.000,00 €
- LED-Innenbeleuchtung; KIP-S – 103.500,00 € und 2020 103.500,00 €
- Digitales Klassenzimmer – 53.400,00 €
- Musikschule; neue Instrumente –
2.000,00 €
- Mittagsbetreuung; zusätzliche Heißtheke für Essensausgabe – 5.200,00 €
- Mittagsbetreuung; Klimagerät für Klassenzimmer – 2.500,00 €
- Mittagsbetreuung; Machbarkeitsstudie Erweiterung – 20.000,00 €
- Hallenbad, Erneuerung Hubboden; KIP-S – 103.000,00 €
8. Ausblick künftige Investitionen
Für die Umsetzung der KIP-S
Maßnahme für die Verbesserung der Raumakustik und der Einbau der
LED-Innenbeleuchtung wurden die geschätzten Gesamtkosten je zur Hälfte auf 2019
und 2020 verteilt. Analog wurden auch die Fördermittel so veranschlagt.
9. Personal
Die tariflichen Anpassungen der Jahre 2019 und 2020 wurden eingearbeitet. Die Stellenpläne der Musikschule und der Reinigungskräfte mit Hausmeister sind im Vergleich zum Vorjahr unverändert.
Der Stellenplan der Mittagsbetreuung und der offenen Ganztagsschule ist im
Vergleich zum Vorjahr um 1,39 Stellen verringert, da die Anzahl der
Praktikanten und Bufdis gesunken ist.
Da die Stellenpläne der Musikschule, der Mittagsbetreuung und der
Ganztagsschule für 2 Schuljahre Gültigkeit haben, sind zur Planungssicherung
des Schuljahres 2019/2020 1,0 Stellen zusätzlich berücksichtigt worden.
Sachverhalt während des
Sitzungsverlaufes:
Kämmerer
Wolfgang Krippel informiert mit einer PowerPoint-Präsentation über den Haushalt
2019 des Schulverbandes Ebermannstadt. Diese umfasst die Veränderungen im
Verwaltungshaus, die Personalkosten mit den dazugehörigen Stellenplänen, die
Entwicklung der Schülerzahlen in der Schule, in der Musikschule und im
Schülerzentrum. Weiterhin informiert er über wichtigsten Ausgaben im
Vermögenshaushalt, die Entwicklung des Schuldenstandes und der Rücklage. Die
Präsentation ist Bestandteil der Niederschrift. Zum Haushalt bestanden keine
Nachfragen.
Beschluss:
2. Der Schulverbandsausschuss beschließt, die nachfolgende Haushaltssatzung für 2019 zu erlassen und den Haushaltsplan mit den darin enthaltenen Abschlusszahlen sowie Deckungsvermerken aufzustellen.
3. Die Verwaltung wird ermächtigt, einen Auftrag für die Anschaffung einer neuen Heißtheke für das Schülerzentrum (veranschlagte Haushaltsmittel: 5.200,00 €) zu vergeben. Dabei ist der Haushaltsgrundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten. Es sind mindestens 3 Angebote einzuholen. Über das Ergebnis der Auftragsvergabe ist der Schulverbandsausschuss in Kenntnis zu setzen.
4. Die Verwaltung wird ermächtigt, einen Auftrag für die Neuanschaffungen im Rahmen des Digitalen Klassenzimmers in Abstimmung mit der Schulleitung (veranschlagte Haushaltsmittel: 53.400,00 €) zu vergeben. Dabei ist der Haushaltsgrundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten. Es sind mindestens 3 Angebote einzuholen Über das Ergebnis der Auftragsvergabe ist der Schulverbandsausschuss in Kenntnis zu setzen.
5. Die Verwaltung wird ermächtigt, einen Auftrag für die Anschaffung eines Glasfaseranschlusses (veranschlagte Haushaltsmittel: 5.000,00 €) zu vergeben. Dabei ist der Haushaltsgrundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten. Es sind mindestens 3 Angebote einzuholen Über das Ergebnis der Auftragsvergabe ist der Schulverbandsausschuss in Kenntnis zu setzen.
6. Die Verwaltung wird ermächtigt, einen Auftrag für die Umrüstung der Fluchtwegmarkierungen in LED-Technik (veranschlagte Haushaltsmittel: 12.000,00 €) zu vergeben. Dabei ist der Haushaltsgrundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten. Es sind mindestens 3 Angebote einzuholen Über das Ergebnis der Auftragsvergabe ist der Schulverbandsausschuss in Kenntnis zu setzen.
7. Die Verwaltung wird ermächtigt, einen Auftrag für die Durchführung einer Machbarkeitsstudie zur Erweiterung des Schülerzentrums an ein Planungsbüro (veranschlagte Haushaltsmittel: 20.000,00 €) zu vergeben. Dabei ist der Haushaltsgrundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten. Es sind mindestens 3 Angebote einzuholen Über das Ergebnis der Auftragsvergabe ist der Schulverbandsausschuss in Kenntnis zu setzen.
8. Die Verwaltung wird ermächtigt, das Darlehen Nr. 1000120984 mit einem Restbuchwert von 2.415.496,70 € nach Ablauf der Zinsbindung am 15.12.2019 umzuschulden. Dabei ist der Haushaltsgrundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten. Es sind mindestens 3 Angebote einzuholen Über das Ergebnis der Auftragsvergabe ist der Schulverbandsausschuss in Kenntnis zu setzen.
Die
Haushaltssatzung ist nach der Kenntnisnahme durch das Landratsamt Forchheim im
Amtsblatt des Landkreises Forchheim sowie im Mitteilungsblatt des Marktes
Heiligenstadt und der Stadt Waischenfeld zu veröffentlichen.
Abstimmungsergebnis: 9 : 0