Ausgangslage:

Planbereich nach § 30 BauGB – Bauen im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Baumgarten“

Geplant ist die Errichtung eines Einfamilienhauses mit einem Erdgeschoss, Hanggeschoss, integrierter Garage und Flachdach.

 

Das Bauvorhaben steht folgenden Festsetzungen des Bebauungsplans entgegen.

 

-      Bauen außerhalb der Baugrenzen, aufgrund der Lage sowie Grundfläche des geplanten Gebäudes überschreitet der Baukörper die süd-westliche Baugrenze.

-      Dachform und Dachneigung, zulässig sind nur Satteldächer mit einer Dachneigung von 45° - 52°. Das geplante Haus soll mit einem Flachdach ausgeführt werden.

 

Der Bebauungsplan setzt auf dem Grundstück Fl.Nr. 118/1 zwei Baufenster fest. Das geplante Wohnhaus ist im nördlichen Teil des Grundstücks vorgesehen. Es muss sichergestellt sein, dass die Bebauung des Flurstücks mit einem zweiten Wohngebäude auch zukünftig möglich ist. 

 

Empfehlung der Verwaltung:

Die Überbauung der Baugrenzen erfolgt nur in geringem Maße. Die zulässige überbaubare Grundfläche von 40% (GRZ 0,4) sowie die maximal zulässige Geschossfläche (GFZ 0,8) werden eingehalten. Das Grundstück befindet sich am nord-westlichen Ortsrand von Dürrbrunn. Das Gebäude fügt sich in die vorhandene Topografie ein. Die Höhe des Wohngebäudes ist den Firsthöhen der umgebenden Einfamilienhausbebauung untergeordnet. Aufgrund der Lage und Entfernung zum historischen Ortskern bestehen keine Bedenken hinsichtlich einer Beeinträchtigung des Ortsbildes. Die Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans sind städtebaulich vertretbar und im Einzelfall zulässig.

 

Die Baugrundstücke sind noch nicht erschlossen. In der Straße „Baumgarten“ ist kein Abwasserkanal oder Wasserleitung verlegt. Um die an die öffentliche Verkehrsfläche anschließenden Grundstücke an das Kanal- und Trinkwassersystem der Gemeinde anschließen zu können müssen diese vorab durch die Gemeinde hergestellt werden. Mögliche Erschließungsarbeiten sollten gemeinsam mit dem Markt Heiligenstadt abgestimmt werden. Die entstehenden Erschließungskosten müssen entsprechend der gültigen Satzung auf die Anlieger umgelegt werden. Die hierfür anfallenden Kosten wurden aktuell noch nicht überschlagen

 

Sachverhalt während des Sitzungsverlaufes:

Es wird angeregt, eine Vorort-Begehung durchzuführen, um festzustellen, ob das beantragte Flachdach im Einklang mit der benachbarten Bebauung steht. Dies ist aber nicht notwendig, da bereits andere Wohnhäuser mit Flachdächern in Dürrbrunn gebaut wurden und das Ortsbild dabei nicht beeinträchtigt wird.

Zur fehlenden Erschließung wird festgestellt, dass das Grundstück fast an dem bestehenden Kanalnetz anliegt und somit in Bezug auf die Entwässerung leicht erschließbar ist. Die Zufahrt zum Grundstück führt über die Gemeindestraße „Baumgarten“, die bisher nicht erschlossen ist. Da in dieser Straße noch weitere Baulücken bestehen, ist es dringend notwendig, eine Entscheidung zu treffen, wie die weitere Vorgehensweise im Rahmen der Erschließung sein soll. Ansonsten bestehen keine weiteren Nachfragen.

 

Anlagen:

Luftbild

Skizzen Baupläne

 

Beschluss:

Der Gemeinderat stellt dem Bauvorhaben einschließlich der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich des Überbauens der Baugrenzen, der Dachform und der Dachneigung das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht.

 


Abstimmungsergebnis: 10 : 1