Sitzung: 31.01.2019 2019/GR/078
Ausgangslage:
Planbereich nach § 34
BauGB – Bauen innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils
Das Vorhaben muss sich gemäß § 34 BauGB nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der Umgebung einfügen. Diese planungsrechtlichen Voraussetzungen werden erfüllt. In dem Gebäude werden zukünftig 2 Nutzungseinheiten untergebracht. Die hierfür notwendigen drei PKW-Stellplätze werden auf dem Grundstück nachgewiesen.
Durch den Balkonanbau kommen Abstandsflächen auf dem östlichen Nachbargrundstück zum Liegen. Die Nachbarn haben die Baupläne unterzeichnet.
Empfehlung
der Verwaltung:
Art und Maß der baulichen Nutzung entspricht dem Gebietscharakter. Eine Beeinträchtigung des Ortsbildes ist nicht zu erwarten. Dem Bauvorhaben stehen keine städtebaulichen und planungsrechtlichen Bedenken entgegen.
Sachverhalt
während des Sitzungsverlaufes:
Es
bestehen keine Nachfragen.
Anlagen:
Baupläne
Luftbild
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis: 11 : 0