Ausgangslage:

Der Marktgemeinderat Wiesenttal billigte in seiner Sitzung am 11.12.2018 den Entwurf des Bebauungsplans „Wirtsäcker II“ und beschloss die Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB für das Gebiet südlich der Ortslage Niederfellendorf. Anlass und Ziel der Planung ist es die aktuelle Nachfrage nach Bauland zu bedienen und Bauflächen zu schaffen.

 

Der Geltungsbereich umfasst 26.102 m² und liegt am südlichen Ortsausgang des Ortsteils Niederfellendorf. Angebunden wird das Baugebiet an die Rothenbühler Str. und den Birkenreuther Weg. Das Baugebiet wird als „Allgemeines Wohngebiet“ nach § 4 BauNVO ausgewiesen. Geplant sind Einzel- und Doppelhäuser sowie Mehrfamilienhäuser oder betreutes Wohnen auf insgesamt 26 Grundstücken mit einer Flächengröße von 550 m² - 1.400 m². Der Bebauungsplan legt fest, dass die Grundstücke nach Inkrafttreten des Bebauungsplans innerhalb von 3 Jahren zu bebauen sind.

 

Empfehlung der Verwaltung:

Die Belange der Gemeinde Unterleinleiter werden durch die Planung nicht berührt.

 

Sachverhalt während des Sitzungsverlaufes:

Gemeinderat König teilt mit, dass gegen diese Verfahren planungsrechtlich keine Bedenken bestehen. Es ist aber wichtig, dass auch in der Gemeinde Unterleinleiter die Bauleitplanung forciert wird, da ansonsten die Gefahr besteht, dass bauwillige Bürger der Gemeinde Unterleinleiter in Nachbargemeinden abwandern. Auch sollte ein aktueller Sachstandsbericht in einer der nächsten Sitzungen vorgenommen werden, damit die Bauwilligen informiert werden, wie die weitere Entwicklung der Bauleitplanung im Gemeindegebiet sein wird und ab wann eine Bebauung möglich wäre. Der Vorsitzende teilt mit, dass in der nächsten Sitzung Herr Ebert vom Bauamt Ebermannstadt einen aktuellen Sachstandsbericht vorträgt.

 

Zu dem eigentlichen Beschluss gibt es keine Nachfragen.

 

Beschluss:

Dem Entwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplans zum Baugebiet Wirtsäcker II des Marktes Wiesenttal, in der Fassung vom 11.12.2018, stehen keine Bedenken entgegen.

 


Abstimmungsergebnis: 11 : 0