Sitzung: 28.02.2019 2019/GR/079
Der Entwicklungs- und Bauausschuss Ebermannstadt hat in seiner Sitzung am 21.01.2019 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplans „Sondergebiet Wiesengrund“ gebilligt und die förmliche öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die förmliche Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Anlass und Ziel
der Planung:
„Bisher war der Betrieb als
landwirtschaftlicher Betrieb eingeordnet. Für die Weiterführung des Betriebes
ist eine bauliche Erweiterung des Firmengebäudes erforderlich. Aufgrund der
Entwicklungen des Unternehmens kann eine landwirtschaftliche Privilegierung des
Betriebes nicht mehr aufrechterhalten werden, somit entfällt die
landwirtschaftliche Privilegierung (gem. § 35 Abs. 2 BauGB) für eine bauliche
Erweiterung. Zur Sicherung sowie für die zukünftige Entwicklung des Betriebs am
Standort ist die Schaffung von Baurecht erforderlich. Der Vorhabenträger ist
Eigentümer der Flurstücke 202, 203, 204, 205 und 206 in der Gemarkung
Niedermirsberg und finanziell in der Lage, das Vorhaben und die
Erschließungsmaßnahmen innerhalb einer bestimmten Frist durchzuführen. Die
Stadt Ebermannstadt hat sich zum Ziel gesetzt den Betrieb am Standort in
Niedermirsberg zu halten.“
Der Geltungsbereich liegt in der Gemarkung Niedermirsberg, am südlichen Rand des Ortsteils Niedermirsberg. Die Gesamtfläche des Geltungsbereichs beträgt ca. 0,36 ha. Das Verfahren zur Flächennutzungsplanänderung für das gesamte Stadtgebiet wurde bereits eingeleitet. Im Zuge dieses Verfahrens werden die entsprechenden Änderungen für den Geltungsbereich vorgenommen.
Empfehlung der
Verwaltung
Es ist zu erwarten, dass durch die zuvor beschriebene Bauleitplanung die Belange der Gemeinde Unterleinleiter nicht beeinträchtigt werden.
Sachverhalt
während des Sitzungsverlaufes:
Es
bestehen keine Nachfragen.
Beschluss:
Dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan einschließlich Grünordnungsplan „Sondergebiet Wiesengrund“ in der Fassung vom 21.01.2019 der Stadt Ebermannstadt stehen keine Bedenken entgegen.
Abstimmungsergebnis: 11 : 0