Ausgangslage:

Der Entwicklungs- und Bauausschuss Ebermannstadt hat in seiner Sitzung am 21.01.2019 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplans „Sondergebiet Wiesengrund“ gebilligt und die förmliche öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die förmliche Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

 

Anlass und Ziel der Planung:

„Bisher war der Betrieb als landwirtschaftlicher Betrieb eingeordnet. Für die Weiterführung des Betriebes ist eine bauliche Erweiterung des Firmengebäudes erforderlich. Aufgrund der Entwicklungen des Unternehmens kann eine landwirtschaftliche Privilegierung des Betriebes nicht mehr aufrechterhalten werden, somit entfällt die landwirtschaftliche Privilegierung (gem. § 35 Abs. 2 BauGB) für eine bauliche Erweiterung. Zur Sicherung sowie für die zukünftige Entwicklung des Betriebs am Standort ist die Schaffung von Baurecht erforderlich. Der Vorhabenträger ist Eigentümer der Flurstücke 202, 203, 204, 205 und 206 in der Gemarkung Niedermirsberg und finanziell in der Lage, das Vorhaben und die Erschließungsmaßnahmen innerhalb einer bestimmten Frist durchzuführen. Die Stadt Ebermannstadt hat sich zum Ziel gesetzt den Betrieb am Standort in Niedermirsberg zu halten.“

 

Der Geltungsbereich liegt in der Gemarkung Niedermirsberg, am südlichen Rand des Ortsteils Niedermirsberg. Die Gesamtfläche des Geltungsbereichs beträgt ca. 0,36 ha. Das Verfahren zur Flächennutzungsplanänderung für das gesamte Stadtgebiet wurde bereits eingeleitet. Im Zuge dieses Verfahrens werden die entsprechenden Änderungen für den Geltungsbereich vorgenommen.

 

Empfehlung der Verwaltung

Es ist zu erwarten, dass durch die zuvor beschriebene Bauleitplanung die Belange der Gemeinde Unterleinleiter nicht beeinträchtigt werden.

 

Sachverhalt während des Sitzungsverlaufes:

Es bestehen keine Nachfragen.

 

Beschluss:

Dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan einschließlich Grünordnungsplan „Sondergebiet Wiesengrund“ in der Fassung vom 21.01.2019 der Stadt Ebermannstadt stehen keine Bedenken entgegen.

 


Abstimmungsergebnis: 11 : 0