Sitzung: 28.02.2019 2019/GR/079
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Abs. 1 BauGB – Abgeben einer Stellungnahme
Der
Marktgemeinderat Wiesenttal billigte in seiner Sitzung vom 15.01.2019 den Vorentwurf
der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Wiesenttal für die
Ausweisung einer gewerblichen Baufläche auf dem Flurstück 658 (TF) der
Gemarkung Oberfellendorf, einer Sonderbaufläche Energiegewinnung auf den
Flurstücken 855, 882, 880 (TF), 879 (TF) der Gemarkung Birkenreuth, einer
Sonderbaufläche Photovoltaik auf dem Flurstück 795/1 (TF) der Gemarkung
Engelhardsberg sowie einer gewerblichen Baufläche auf den Flurstücken 1522/1
und 1527 (TF) der Gemarkung Wüstenstein und beschloss die Beteiligung der
Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
Gewerbefläche
KfZ-Werkstatt (FlNr. 658 (TF) Gemarkung Oberfellendorf)
„Auf
der Fläche des Geltungsbereiches der vorliegenden Flächennutzungsplanänderung
sind jetzt Betriebsgebäude eines KfZ-Meisterbetriebes angesiedelt. Es ist
geplant, die FlNr. 658 als Gewerbliche Baufläche darzustellen und somit Rechtssicherheit
für die bestehenden Gebäude zu schaffen bzw. Umbaumaßnahmen zu ermöglichen.“
„Die
Flächen sind im Flächennutzungsplan als „Fläche für die Landwirtschaft“ gekennzeichnet.
Auf den Flächen liegt ein Aussiedlerhof im Familienbesitz. Die Gebäude für
Viehaltung sollen jetzt umgenutzt werden. Als mögliche Erweiterungsfläche wird
der ehemalige Obstgarten mit in den Geltungsbereich aufgenommen.“
Sonderbaufläche
Energiegewinnung Brennholz (FlNr. 855, 882, 880 (TF), 879(TF), Gemarkung
Birkenreuth)
„Es
ist geplant, die FlNr. 855, 882, 880 (TF), 879(TF), Gemarkung Birkenreuth als
Sonderfläche Energiegewinnung darzustellen. Im Osten grenzt das bestehende Sonderge-biet
Energiegewinnung (Biogasanlage) an. Die beiden Betriebe arbeiten zusammen, so
wird die Abwärme der Biogasanlage genutzt, um das Holz zu trocknen.“
„Die
Fläche des Geltungsbereiches ist derzeit als „Flächen für die Landwirtschaft“
dargestellt“
Sonderfläche
Photovoltaik (FlNr. 795/1 (TF) Gemarkung Engelhardsberg)
„Auf
der Fläche des Geltungsbereiches der vorliegenden Flächennutzungsplanänderung
ist jetzt Grünland. Es ist geplant, die FlNr. 795/1 (TF) als Sondergebiet
Photovoltaik darzustellen, um eine entsprechende Anlage zu errichten.“
„Die
Flächen sind im Flächennutzungsplan als „Fläche für die Landwirtschaft“ gekennzeichnet.
Auf der Flurnummer liegt ein Wohnhaus, das zugehörig zum angrenzenden
Aussiedlerhof errichtet wurde.“
Wüstenstein
Süd: Gewerbefläche (FlNr. 1522/1 und 1527 (TF) Gemarkung Wüstenstein)
„Es
ist geplant, die FlNr. 1522/1 und FlNr. 1527 (TF) als Gewerbliche Baufläche darzustellen
und somit die Erweiterung eines ortsansässigen Unternehmens sowie die Ansiedelung
weitere Gewerbebetriebe in erster Linie aus dem Marktgebiet zu gewährleisten
und ein Betriebsleiterhaus anzusiedeln.“
„Die
Flächen sind im Flächennutzungsplan als „Fläche für die Landwirtschaft“ gekennzeichnet.
Lediglich ein schmaler Streifen auf der FlNr. 1522/1 – entlang der Staatsstraße
2186 im Osten der Fläche – ist als Parkplatz dargestellt. Dies kam so nie zur
Ausführung und die Fläche wird innerhalb des Geltungsbereiches vollständig als
Acker genutzt.“
Empfehlung
der Verwaltung
Es ist zu erwarten, dass durch die zuvor beschriebenen Änderungen des Flächennutzungsplans die Belange der Gemeinde Unterleinleiter nicht beeinträchtigt werden.
Sachverhalt
während des Sitzungsverlaufes:
Es
bestehen keine Nachfragen.
Beschluss:
Dem Vorentwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplans des Marktes Wiesenttal, in der Fassung vom 15.01.2019, stehen keine Bedenken entgegen.
Abstimmungsergebnis: 11 : 0