Ausgangslage:

Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB – Abgeben einer Stellungnahme

Der Marktgemeinderat Wiesenttal billigte in seiner Sitzung vom 15.01.2019 den Vorentwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Wiesenttal für die Ausweisung einer gewerblichen Baufläche auf dem Flurstück 658 (TF) der Gemarkung Oberfellendorf, einer Sonderbaufläche Energiegewinnung auf den Flurstücken 855, 882, 880 (TF), 879 (TF) der Gemarkung Birkenreuth, einer Sonderbaufläche Photovoltaik auf dem Flurstück 795/1 (TF) der Gemarkung Engelhardsberg sowie einer gewerblichen Baufläche auf den Flurstücken 1522/1 und 1527 (TF) der Gemarkung Wüstenstein und beschloss die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

 

Gewerbefläche KfZ-Werkstatt (FlNr. 658 (TF) Gemarkung Oberfellendorf)

„Auf der Fläche des Geltungsbereiches der vorliegenden Flächennutzungsplanänderung sind jetzt Betriebsgebäude eines KfZ-Meisterbetriebes angesiedelt. Es ist geplant, die FlNr. 658 als Gewerbliche Baufläche darzustellen und somit Rechtssicherheit für die bestehenden Gebäude zu schaffen bzw. Umbaumaßnahmen zu ermöglichen.“

 

„Die Flächen sind im Flächennutzungsplan als „Fläche für die Landwirtschaft“ gekennzeichnet. Auf den Flächen liegt ein Aussiedlerhof im Familienbesitz. Die Gebäude für Viehaltung sollen jetzt umgenutzt werden. Als mögliche Erweiterungsfläche wird der ehemalige Obstgarten mit in den Geltungsbereich aufgenommen.“

 

Sonderbaufläche Energiegewinnung Brennholz (FlNr. 855, 882, 880 (TF), 879(TF), Gemarkung Birkenreuth)

„Es ist geplant, die FlNr. 855, 882, 880 (TF), 879(TF), Gemarkung Birkenreuth als Sonderfläche Energiegewinnung darzustellen. Im Osten grenzt das bestehende Sonderge-biet Energiegewinnung (Biogasanlage) an. Die beiden Betriebe arbeiten zusammen, so wird die Abwärme der Biogasanlage genutzt, um das Holz zu trocknen.“

 

„Die Fläche des Geltungsbereiches ist derzeit als „Flächen für die Landwirtschaft“ dargestellt“

 

Sonderfläche Photovoltaik (FlNr. 795/1 (TF) Gemarkung Engelhardsberg)

„Auf der Fläche des Geltungsbereiches der vorliegenden Flächennutzungsplanänderung ist jetzt Grünland. Es ist geplant, die FlNr. 795/1 (TF) als Sondergebiet Photovoltaik darzustellen, um eine entsprechende Anlage zu errichten.“

 

„Die Flächen sind im Flächennutzungsplan als „Fläche für die Landwirtschaft“ gekennzeichnet. Auf der Flurnummer liegt ein Wohnhaus, das zugehörig zum angrenzenden Aussiedlerhof errichtet wurde.“

 

Wüstenstein Süd: Gewerbefläche (FlNr. 1522/1 und 1527 (TF) Gemarkung Wüstenstein)

„Es ist geplant, die FlNr. 1522/1 und FlNr. 1527 (TF) als Gewerbliche Baufläche darzustellen und somit die Erweiterung eines ortsansässigen Unternehmens sowie die Ansiedelung weitere Gewerbebetriebe in erster Linie aus dem Marktgebiet zu gewährleisten und ein Betriebsleiterhaus anzusiedeln.“

 

„Die Flächen sind im Flächennutzungsplan als „Fläche für die Landwirtschaft“ gekennzeichnet. Lediglich ein schmaler Streifen auf der FlNr. 1522/1 – entlang der Staatsstraße 2186 im Osten der Fläche – ist als Parkplatz dargestellt. Dies kam so nie zur Ausführung und die Fläche wird innerhalb des Geltungsbereiches vollständig als Acker genutzt.“

 

Empfehlung der Verwaltung

Es ist zu erwarten, dass durch die zuvor beschriebenen Änderungen des Flächennutzungsplans die Belange der Gemeinde Unterleinleiter nicht beeinträchtigt werden.

 

Sachverhalt während des Sitzungsverlaufes:

Es bestehen keine Nachfragen.

 

Beschluss:

Dem Vorentwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplans des Marktes Wiesenttal, in der Fassung vom 15.01.2019, stehen keine Bedenken entgegen.

 


Abstimmungsergebnis: 11 : 0