Ausgangslage:

Der Marktgemeinderat Wiesenttal billigte in seiner Sitzung vom 15.01.2019 den Entwurf des Bebauungsplans „KfZ-Werkstatt, Störnhof“, und beschloss die Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB

 

Gewerbefläche KfZ-Werkstatt (FlNr. 658 (TF) Gemarkung Oberfellendorf)

„Der Geltungsbereich liegt nördlich des Ortsteils Störnhof auf der Hochfläche der Frankenalb auf dem Gelände eines Aussiedlerhofes. Das Gelände des Geltungsbereichs entstand 1967als Aussiedlerhof. Es umfasst ein Wohnhaus, ein Stallgebäude und eine landwirtschaftliche Gerätehalle. Die landwirtschaftlichen Flächen des Hofes sind verpachtet und die Gebäude sollen jetzt zum Betrieb eines KfZ-Meisterbetriebes umgenutzt werden.“

 

„Die Aufstellung des Bebauungsplanes „KfZ-Betrieb, Störnhof“ hat das Ziel, nördlich des Ortsteils Störnhof in der Marktgemeinde Wiesenttal ein Gewerbegebiet mit der Zweckbestimmung zur Sicherung eines KfZ-Meisterbetriebes auszuweisen und somit wohnortnahe Arbeitsplätze zu sichern.“

 

Empfehlung der Verwaltung

Die Belange der Gemeinde Unterleinleiter werden durch die Belange nicht berührt.

 

Sachverhalt während des Sitzungsverlaufes:

Es bestehen keine Nachfragen.

 

Beschluss:

Dem Entwurf des Bebauungsplans „KfZ-Betrieb, Störnhof“ des Marktes Wiesenttal, in der Fassung vom 15.01.2019, stehen keine Bedenken entgegen.

 


Abstimmungsergebnis: 11 : 0