Sitzung: 28.02.2019 2019/GR/079
Ausgangslage:
Der Marktgemeinderat Wiesenttal
billigte in seiner Sitzung vom 15.01.2019 den Entwurf des Bebauungsplans
„KfZ-Werkstatt, Störnhof“, und beschloss die Auslegung und Beteiligung der
Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
Gewerbefläche KfZ-Werkstatt
(FlNr. 658 (TF) Gemarkung Oberfellendorf)
„Der Geltungsbereich liegt nördlich des Ortsteils Störnhof auf der
Hochfläche der Frankenalb auf dem Gelände eines Aussiedlerhofes. Das
Gelände des Geltungsbereichs entstand 1967als Aussiedlerhof. Es umfasst ein
Wohnhaus, ein Stallgebäude und eine landwirtschaftliche Gerätehalle. Die
landwirtschaftlichen Flächen des Hofes sind verpachtet und die Gebäude sollen
jetzt zum Betrieb eines KfZ-Meisterbetriebes umgenutzt werden.“
„Die Aufstellung des Bebauungsplanes „KfZ-Betrieb, Störnhof“ hat das
Ziel, nördlich des Ortsteils Störnhof in der Marktgemeinde Wiesenttal ein
Gewerbegebiet mit der Zweckbestimmung zur Sicherung eines KfZ-Meisterbetriebes
auszuweisen und somit wohnortnahe Arbeitsplätze zu sichern.“
Empfehlung der Verwaltung
Die Belange der Gemeinde Unterleinleiter werden durch die Belange nicht
berührt.
Sachverhalt
während des Sitzungsverlaufes:
Es
bestehen keine Nachfragen.
Beschluss:
Dem Entwurf des Bebauungsplans „KfZ-Betrieb, Störnhof“ des Marktes Wiesenttal, in der Fassung vom 15.01.2019, stehen keine Bedenken entgegen.
Abstimmungsergebnis: 11 : 0