Sitzung: 16.05.2019 2019/GR/082
Ausgangslage:
Planbereich nach § 34
BauGB – Bauen innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils
„Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben das
gemeindliche Einvernehmen.“
Insgesamt werden dem Bedarf entsprechend 3 PKW-Stellplätze auf dem Grundstück errichtet.
Empfehlung
der Verwaltung:
Dem
Bauvorhaben stehen keine städtebaulichen und planungsrechtlichen Bedenken
entgegen.
Sachverhalt
während des Sitzungsverlaufes:
Der
Vorsitzende teilt mit, dass laut Schreiben Landratsamt Forchheim vom 24.04.2019
der Bauantrag an die Gemeinde zurückgesandt wurde, mit der Bitte um
gemeindliche Zustimmung zum erweiterten Antragsgegenstand (Umbau
Einfamilienwohnhaus zum Zweifamilienwohnhaus).
Aufgrund
der Tatsache, dass aus dem Beschlussvorschlag und auch den vorhanden Unterlagen
nicht ersichtlich ist, welche Änderungen nun eingetreten sind, kann eine
gemeindliche Zustimmung nicht erteilt werden. Der Antrag wird daher
zurückgestellt. Für die Zukunft wird erwünscht, dass die Beschlussvorschläge
genauer formuliert werden.