Ausgangslage:

Planbereich nach § 34 BauGB – Bauen innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils

Der Bauwerber reichte eine Ergänzung der Baupläne hinsichtlich des Ausbaus des bestehenden Dachgeschosses zur 2. Wohneinheit ein. Der ursprüngliche Bauantrag wurde in der Sitzung des Gemeinderates vom 31.01.2019 behandelt. Folgendes wurde beschlossen.

 

„Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.“

 

Insgesamt werden dem Bedarf entsprechend 3 PKW-Stellplätze auf dem Grundstück errichtet.

 

Empfehlung der Verwaltung:

Dem Bauvorhaben stehen keine städtebaulichen und planungsrechtlichen Bedenken entgegen.

 

Sachverhalt während des Sitzungsverlaufes:

Der Vorsitzende teilt mit, dass laut Schreiben Landratsamt Forchheim vom 24.04.2019 der Bauantrag an die Gemeinde zurückgesandt wurde, mit der Bitte um gemeindliche Zustimmung zum erweiterten Antragsgegenstand (Umbau Einfamilienwohnhaus zum Zweifamilienwohnhaus).

Aufgrund der Tatsache, dass aus dem Beschlussvorschlag und auch den vorhanden Unterlagen nicht ersichtlich ist, welche Änderungen nun eingetreten sind, kann eine gemeindliche Zustimmung nicht erteilt werden. Der Antrag wird daher zurückgestellt. Für die Zukunft wird erwünscht, dass die Beschlussvorschläge genauer formuliert werden.