Ausgangslage:

Planbereich nach § 34c BauGB – Bauen innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils

Es ist geplant, auf dem Grundstück Fl.Nr. 41, Gem. Dürrbrunn, Am Greuder 3 das alte Scheunendach abzubrechen und dies durch ein leicht geneigtes Flachdach zu ersetzen.

Ferner ist geplant, am besehenden Wohnhaus einen Anbau zu errichten mit den Maßen 3,75 m breit und 4,12 m lang. Dieser soll ebenfalls mit einem Flachdach versehen werden. Der Anbau, welcher als Schlafraum vorgesehen ist, ist direkt als Grenzbebauung geplant.

 

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) und fügt sich in die Umgebung ein. Für den Anbau bedarf es an der Grenze eine Brandwand und die Abstandsflächen werden vom Nachbarn übernommen.

 

Empfehlung der Verwaltung

Städtebaulich und planungsrechtlich stehen dem Vorhaben keine Bedenken entgegen. Unter der Voraussetzung, dass die Abstandsflächen durch den Nachbarn übernommen werden kann dem Bauvorhaben zugestimmt werden.

 

Sachverhalt während des Sitzungsverlaufes:

Es wird darauf verwiesen, dass die Abstandsflächenübernahme des Nachbarn vorliegt und somit der Beschlussvorschlag 2 hinfällig ist. Ansonsten bestehen keine Nachfragen.

 

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Bauantrag auf Erneuerung des Scheunendaches auf dem Grundstück Fl.Nr. 41, Gem. Dürrbrunn, Am Greuder 3 und erteilt sein gemeindliches Einvernehmen gem. § 36 BauGB i.V.m. § 34 BauGB.

 


Abstimmungsergebnis: 11 : 0