Ausgangssituation:

Die Entlastung bildet den förmlichen Abschluss für die Legung der Jahresrechnung. Entlastet wird die Erste Vorsitzende als Leiterin der Gemeindeverwaltung durch die Gemeinschaftsversammlung. Durch die Entlastung wird die Haushalts- und Wirtschaftsführung eines Rechnungsjahres gebilligt, erkennbare Haushaltsüberschreitungen genehmigt und sonstige haushaltsmäßige Mängel geheilt, soweit diese auf einer unzureichende Mitwirkung der Stadtverwaltung beruhen.

 

Die Jahresrechnung 2018 ist örtlich geprüft und wurde durch Beschluss vom 04.11.2019 (TOP Ö3) festgestellt. Nach Art. 102 Abs. 3 GO . V. m. Art. 26 KommZG und Art. 10 VGemO schließt sich an die Feststellung der Jahresrechnung die Entlastung an.

 

Sachverhalt im Sitzungsverlauf:

Der Entlastungsantrag wird vom Vorsitzenden des örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss, Herrn Peter Schmitt, in folgender Form gestellt:

„Die von der Verwaltung gelegte Jahresrechnung der Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt für das Jahr 2018 wurde vom örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss am 10.10.2019 geprüft. Feststellungen wurden keine getroffen. Es wird daher der Antrag gestellt, die 1. Vorsitzende Christiane Meyer, als Leiterin der Verwaltungsgemeinschaft zu entlasten.“

 

Im Anschluss verliest der Vorsitzende des örtlichen Rechnungsprüfungsausschusses den Beschlussvorschlag und lässt abstimmen.

 

Beschluss:

Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft erteilt für die Jahresrechnung 2018 der Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt die Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO i. V. m. Art. 26 KommZG und Art. 10 VGemO.

 

 


Abstimmungsergebnis: 8 : 0

(Die Vorsitzende ist persönlich beteiligt und nimmt deshalb an der Abstimmung nicht teil.)