Sitzung: 04.11.2019 2019/VGV/029
Ausgangssituation:
Von der Verwaltung wurde die Haushaltssatzung samt
Haushaltsplan der Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt für das Jahr 2020
aufgestellt. Er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.778.000,00 €
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 82.000,00 €
ab.
Im Vergleich zum Haushalt 2019 ist dies eine Mehrung im Verwaltungshaushalt in
Höhe von 97.400,00 €.
Im Verwaltungshaushalt 2020 sind u.a. folgende zusätzliche Ausgaben eingeplant:
- Kommunalwahl 15.03.2020
Im Bereich der Personalausgaben ist folgendes eingeplant:
- Tarifliche Anpassung um 1,06 %
- Beschäftigter noch bis 05/2020 in Altersteilzeit
- Altersbedingter Personalwechsel im Bauamt mit Mehraufwand bei dringend notwendiger Einarbeitungsphase
- Besetzung von im HHJ 2019 bislang nicht genutzten Stellenanteilen laut Stellenplan
- Erfrischungsgeld Wahlhelfer
Im Vermögenshaushalt belaufen sich die Investitionen für 2020 auf insgesamt 17.000,00 €, dabei handelt es sich um allgemeine Ansätze.
Bei den Verwaltungs- und Investitionsumlagen haben sich folgende Änderungen gegenüber 2019 ergeben:
1.
Verwaltungsumlage
2019: 1.360.700,00 €
2020: 1.386.900,00 e
ergibt eine Mehrung von 26.200,00 €.
Durch einer Entnahme aus der allgemeinen Rücklage wird die Verwaltungsumlage um
65.000,00 € entlastet.
2.
Investitionsumlage
2019: 0,00 €
2020: 0,00 €
Für das Jahr 2020 wird keine Investitionsumlage erhoben, die Ausgaben sind
durch die allgem. Rücklage gedeckt. Auf Grund der bestehenden allgem. Rücklage
ist für die Jahre 2021 bis 2023 ebenfalls keine Investitionsumlage eingeplant.
Die Rücklage beträgt zum 31.12.2018: 272.722,56 €.
Im Jahr 2020 ist kein Sollfehlbetrag aus dem Jahr 2018 auszugleichen.
Der Stellenplan
umfasst bei den Beschäftigten gesamt 19,61 Stellen und bei den Beamten 2,50
Stellen (einschl. Vorsitzende).
Die
Gesamtstellenzahl bei den Beschäftigten und bei den Beamten ist im Vergleich
zum Vorjahr unverändert.
Im
Stellenplan sind eventuelle Höhergruppierungen eingeplant. Dies ist notwendig,
um haushaltsrechtliche Voraussetzungen für eine Höhergruppierung ist zu
schaffen.
Sachverhalt im
Sitzungsverlauf:
Der Leiter der Finanzverwaltung stellt den Haushaltsplan 2020 anhand einer Präsentation vor. Die Präsentation ist Bestandteil der Niederschrift.
Beschluss:
1.
Die Gemeinschaftsversammlung der
Verwaltungsgemeinschaft beschließt, die vorliegende Haushaltssatzung für 2020
zu erlassen und den Haushaltsplan mit den darin enthaltenen Abschlusszahlen
sowie Deckungsvermerken aufzustellen.
2.
Die Gemeinschaftsversammlung der
Verwaltungsgemeinschaft beschließt, den vorliegenden Finanzplan für die Jahre
2019 - 2023 (Teil IV des Haushaltsplanes 2020) anzuerkennen
3.
Die Gemeinschaftsversammlung der
Verwaltungsgemeinschaft beschließt, der Gemeinde Unterleinleiter bei der
Festsetzung der Verwaltungsumlage für das Jahr 2020 eine Gutschrift von
5.000,00 € abzuziehen.
Hinweis zur Gutschrift in Höhe von 5.000,00 €:
Im Gegenzug für die Gutschrift wurde seit dem 1.1.2012 in der Gemeinde Unterleinleiter der bisherige Sprechtag mittwochs von 16 - 18 Uhr nicht mehr durchgeführt. Die dadurch von der VG eingesparten Kosten in Höhe von ca. 5.000,00 € werden der Gemeinde Unterleinleiter gutgeschrieben. Dies wird seit dem Jahr 2013 in der Haushaltssatzung berücksichtigt.
Abstimmungsergebnis: 9 : 0