Ausgangssituation:

Im Hinblick auf die anstehende Kommunalwahl 2020 hat die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft für ihre Mitgliedsgemeinden darüber zu beschließen, ob und in welcher Höhe eine Wahlhelferentschädigung gewährt werden soll (vgl. Art. 7, Abs. 3 GLKrWG  i.V.m. 10.2, Satz 1-4 GLKrWBek vom 7. Mai 2019).

 

Zur Kommunalwahl 2014 wurde ein Erfrischungsgeld für Wahlvorstände in Höhe von 40 Euro gewährt. 

 

Für die Kommunalwahl 2020 schlägt die Verwaltung vor, die Entschädigung folgendermaßen zu erhöhen:

 

  • Wahlvorsteher und Stellvertreter                  75 Euro (2. Tag 35 Euro)
  • Schriftführer und Beisitzer                 60 Euro (2. Tag 25 Euro)

 

Zur Kommunalwahl 2020 wird der ordnungsgemäße Ablauf der Wahl durch die Wahlvorstände in einem 2-Schicht-System gesichert. Bei Stimmbezirken unter 400 Wahlberechtigten wird der Wahlvorstand aus 6 Mitgliedern bestehen. In Stimmbezirken über 400 Wahlberechtigten werden 8 Personen in den Wahlvorstand berufen. Bei 18 geplanten Stimmbezirken (davon 5 Briefwahlbezirke) werden neben den Mitarbeitern der Verwaltung und des Bauhofes am 15. März 2020 130 Wahlhelfer ehrenamtlich im Einsatz sein.

 

Sonntag, 15. März 2020

36 Wahlvorsteher und Stellvertreter * 75 Euro = 2.700 Euro

94 Schriftführer und Beisitzer * 60 Euro = 5.640 Euro

 

Montag, 16. März 2020

Es kann davon ausgegangen werden, dass in den Stimmbezirken mit über 800 Wahlberechtigten für die Auszählung der Kreistagswahl der Folgetag (vormittags) der Wahl genutzt werden muss.

 

16 Wahlvorsteher und Stellvertreter * 35 Euro = 560 Euro

48 Schriftführer und Beisitzer * 25 Euro = 1.200 Euro  

 

Auf Grundlage dieser Planung kann mit Gesamtkosten von 10.100 Euro für die Entschädigung der Wahlhelfer gerechnet werden.

 

Hinweis:

Die Hälfte der Kosten trägt der Landkreis (gem. Art. 54 Abs. 3 GLKrWG).

 

Beschluss:

Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft beschließt, dass gem. Art. 7, Abs. 3 GLKrWG zur Kommunalwahl 2020 folgende Entschädigungen für die Wahlvorstände gewährt werden:

 

  • Wahlvorsteher und Stellvertreter                  75 Euro (2. Tag 35 Euro)
  • Schriftführer und Beisitzer                 60 Euro (2. Tag 25 Euro)

 

 


Abstimmungsergebnis: 9 : 0

(Inzwischen ist VG-Rat Horn anwesend.)