Ausgangssituation:

Von der Verwaltung wurde der Haushaltsplan des Schulverbandes Ebermannstadt für das Jahr 2020 aufgestellt. Er schließt

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 3.058.500,00 €
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.296.500,00 €

ab.


Gegenüber dem Haushaltsplan 2019 ergeben sich folgende Änderungen:

 

1.    Schülerzahlen
Grund- und Mittelschule
Die Gesamtschülerzahl erhöht sich von bisher 548 (Stichtag: 1.10.2018) auf 556 Schüler. Der Umlage sind 525 Schüler (Vorjahr: 509 Schüler) zuzurechnen.

Bei den einzelnen Mitgliedsgemeinden ändern sich die Schülerzahlen wie folgt:

Stadt Ebermannstadt:
Schülerzahl 1.10.2018:         344
Schülerzahl 1.10.2019:         331
Minderung:                            13

Marktgemeinde Heiligenstadt:
Schülerzahl 1.10.2018:         44
Schülerzahl 1.10.2019:         53
Mehrung:                                9

Marktgemeinde Wiesenttal:
Schülerzahl 1.10.2018:         44
Schülerzahl 1.10.2019:          52
Mehrung:                                 8

Marktgemeinde Pretzfeld:
Schülerzahl 1.10.2018:         38
Schülerzahl 1.10.2019:         45
Mehrung:                                7

Gemeinde Unterleinleiter:
Schülerzahl 1.10.2018:         13
Schülerzahl 1.10.2019:         15
Mehrung                                2

Stadt Waischenfeld:
Schülerzahl 1.10.2018:         26
Schülerzahl 1.10.2019:         29
Mehrung:                                 3

Schülerzahl für Umlage:
Stand 1.10.2018:                  509
Stand 1.10.2019:                  525
Mehrung:                               16

Schulverbund Ebermannstadt-Kirchehrenbach:
Schülerzahl 1.10.2018:         19
Schülerzahl 1.10.2019:         16
Minderung:                             3

Gastschüler:
Schülerzahl 1.10.2018:           20
Schülerzahl 1.10.2019:           15
Minderung:                              5

Musikschule
Die Gesamtschülerzahl beträgt zum Stichtag 10.01.2019 551 Schüler. Davon sind 166 Schüler aus Nichtmitgliedsgemeinden. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Anzahl der Musikschüler um 31 Schüler gestiegen. Der Anteil an Auswärtigen beträgt ca. 30 %. Dies ist im Vergleich zum Vorjahr ebenso ein Anstieg, der darin begründet ist, dass seit diesem Schuljahr Vorschulgruppen aus Kirchehrenbach mit ca. 30 Kindern angemeldet sind.

2.    Verwaltungsumlagen
Seit 2010 werden drei Verwaltungsumlagen festgesetzt.

a)     allgemeine Verwaltungsumlage (Schulverbandsumlage für Grund- und Mittelschule)

b)     Umlage für Mittagsbetreuung (Unterabschnitt 2900)

c)     Umlage für Ganztagsbetreuung (Unterabschnitt 2991).

 

Dies wurde bei der Verabschiedung des Haushaltsplanes 2010 festgelegt.

 

Die einzelnen Verwaltungsumlagen entwickeln sich wie folgt:

a)     allgemeine Schulverbandsumlage für Grund- und Mittelschule
Die Verwaltungsumlage erhöht sich um 83.700,00 € von bisher 1.770.800,00 € auf 1.854.500,00 €.

Die Erhöhung der Verwaltungsumlage ergibt sich u. a. durch Tariferhöhungen und eine Stellenplananpassung. Die Umlage pro Schüler beträgt 3.532,08 €.

b)     Verwaltungsumlage Mittagsbetreuung
Die Verwaltungsumlage für die Mittagsbetreuung steigt von bisher 75.400,00 € auf 143.500,00 €.

Die Mehrung der Umlage ergibt sich u. a. aufgrund gestiegener Personalkosten (Tarifanpassungen, neue Arbeitsverhältnisse, Altersteilzeit)

Der Betrag von 143.500,00 € wird auf die Stadt Ebermannstadt nach der Anzahl der betreuten Schüler in der Mittagsbetreuung umgelegt. Die Umlage pro Schüler beträgt 1.435,00 €.

Es werden im Schuljahr 100 Kinder in 8 Gruppen betreut (Vorjahr: 103)

c)     Umlage für die Ganztagsbetreuung
Die Umlage für die Ganztagsbetreuung vermehrt sich von bisher 46.300,00 € auf 61.200,00 €. Es werden im Schuljahr 2019/20 46 Kinder betreut (Vorjahr: 42)

Die Erhöhung der Umlage beruht u.a. auf Tarifanpassungen und ATZ.

Der Betrag von 61.200,00 € wird auf die Gemeinden nach der Anzahl der betreuten Schüler in der Ganztagsbetreuung umgelegt. Die Umlage pro Schüler  beträgt 1.330,43 €. Im Schuljahr 2019/2020 werden nur Schüler aus den Mitgliedsgemeinden betreut.

3.     Investitionsumlage
Es wird keine Investitionsumlage erhoben. Die Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden durch die Entnahme aus der allgemeinen Rücklage gedeckt.
Die Deckung der ordentlichen Tilgung ist durch die Zuführung zum Vermögenshaushalt gewährleistet.

4.     Schuldenstand und Kreditaufnahme

 

a)     Schuldenstand
Der Schuldenstand beträgt zum 31.12.2019: 7.374.808,48 €

b)     Kreditaufnahme
Für das Haushaltjahr 2020 ist keine Darlehensaufnahme veranschlagt. Auf Grund der Beendigung einer Zinsbindung ist eine Darlehensumschuldung in Höhe von 309.400,00 € vorzunehmen.

c)     Rücklage
Der Stand der Rücklage beträgt zum 31.12.2019:     ca. 203.000,00 €

Für das Haushaltsjahr 2020 ist eine Rücklagenentnahme in Höhe von 197.900,00 € veranschlagt.

5.    Musikschule Ebermannstadt - Ansatz Unterabschnitt 2922

Zur Reduzierung des Defizits wurde zum Schuljahr 2016/2017 beschlossen, dass für Schüler aus Nichtmitgliedsgemeinden nur noch Gruppenunterricht angeboten wird, es sein denn, die ungedeckten Kosten werden von einem Dritten übernommen.

 

Zum Schuljahr 2018/2019 sind die Gebühren um 7% gestiegen. Damit wird der Anstieg der Personalkosten der letzten 3 Jahre ausgeglichen.

 

Aufgrund der Tarifanpassungen und der gestiegenen Schülerzahlen ist das veranschlagte Defizit im Vergleich zum Vorjahr um 10.400,00 € auf 192.900,00 € gestiegen.

6.    Hallenbad Ebermannstadt - Ansatz Unterabschnitt 5700
Seit 2013 bietet eine Schwimmschule außerhalb der Schulzeiten Kurse im Hallenbad Ebermannstadt an. Dies führt dazu, dass sich die Einnahmen erhöht haben. Zusätzlich wurden die Öffnungszeiten für die Allgemeinheit auf einen Tag reduziert. Auf Grund dieser Reduzierung konnten die Personalkosten für die Schwimmaufsicht deutlich gesenkt werden. In den Öffnungszeiten für die Allgemeinheit wird die Aufsicht ebenfalls von der Schwimmschule übernommen. Ab dem Kalenderjahr 2017 wurde die Gebühr von 61,00 € auf 63,00 € erhöht.

Für 2020 wurden die Mittel für den Unterhalt auf Grund der Erfahrungswerte der letzten Jahre angepasst.

7.    Maßnahmen im Vermögenshaushalt

Im Vermögenshaushalt 2020 sind folgende investive Maßnahmen eingeplant:

- Anschaffung Fahrradständer – 20.000,00 €
- Saug-Kehrdüse mit Häckselgebläse als Anbei für Mini-Traktor –7.000,00 €
- 3. Rate Verbesserungsbeitrag – 4.100,00 €
- Bedarf Schulleitung – 15.000,00 €
- Glasfaseranschluss – 53.000,00 €
- Schallschutz einschl. LED-Innenbeleuchtung – 100.000,00 €
- Digitales Klassenzimmer – 53.400,00 €
- Mittagsbetreuung; Regale als Raumteiler – 2.000,00 €
- Mittagsbetreuung; Klimagerät für Klassenzimmer – 2.500,00 €
- Mittagsbetreuung; neue Büroausstattung – 2.000,00 €
- Mittagsbetreuung, neuer Geschirrspüler – 1.000,00 €
- Offene Ganztagsschule: Großbausteine – 1.500,00 €
- Hallenbad, Erneuerung Hubboden; KIP-S – 115.000,00 €

8.    Ausblick künftige Investitionen

 

Für die Umsetzung der Sanierungsmaßnahme für die Verbesserung der Raumakustik mit Einbau LED-Innenbeleuchtung wurden die aktuellen Kostenzahlen von 1.235.000,00 € auf die Jahre 2020 bis 2022 veranschlagt. Dabei wurde für die Jahre 2021 und 2022 eine Verpflichtungsermächtigung eingetragen. Die Maßnahme wird gefördert über KIP-S und FAG.

9.    Personal

 

Die tarifliche Anpassung des Jahres 2020 wurden eingearbeitet. Die Anzahl der Stellen in den Stellenplänen der Musikschule und des Schülerzentrums (Mittagsbetreuung und offenen Ganztagsschule) sind im Vergleich zum Vorjahr leicht angestiegen.

 

Da die Stellenpläne der Musikschule, der Mittagsbetreuung und der Ganztagsschule für 2 Schuljahre Gültigkeit haben, sind zur Planungssicherung des Schuljahres 2020/2021 1,0 Stellen zusätzlich berücksichtigt worden.


Die Anzahl der Stellen im Stellenplan der Reinigungskräfte und Hausmeister hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 1,00 Stellen erhöht. Dies ist darin begründet, dass ein zusätzlicher Hausmeister notwendig ist, um zum einen die geänderten Arbeitszeiten der Hausmeister auszugleichen (tarifgerechte Reduzierung der Präsenzzeit für Rufbereitschaft um 12 Stunden/Woche) und zum anderen die Inanspruchnahme eines Beschäftigten des Bauhofes der Stadt Ebermannstadt für 2 Arbeitstage/Woche nicht mehr notwendig macht. Weiterhin ist dabei zu berücksichtigen, dass der Hausmeister auch für städtische Liegenschaften zuständig sein soll. Diese anteiligen Personalkosten werden von der Stadt Ebermannstadt übernommen. Der städtische Anteil beträgt ca. 30%.

 

Sachverhalt im Sitzungsverlauf:

Der Kämmerer stellt den Haushalt 2020 anhand einer Präsentation vor. Diese ist Bestandteil der Niederschrift.

 

Beschluss:

1.    Der Schulverbandsausschuss beschließt die auf Grund des Investitionsprogramms aufgestellte Finanzplanung für die Jahre 2019 - 2023.

2.    Der Schulverbandsausschuss beschließt, die nachfolgende Haushaltssatzung für 2020 zu erlassen und den Haushaltsplan mit den darin enthaltenen Abschlusszahlen sowie Deckungsvermerken aufzustellen.

3.    Die Verwaltung wird ermächtigt, einen Auftrag für die Neuanschaffungen im Rahmen des Digitalpakt Bayerns in Abstimmung mit der Schulleitung (veranschlagte Haushaltsmittel: 53.400,00 €) zu vergeben. Dabei ist der Haushaltsgrundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten. Es sind mindestens 3 Angebote einzuholen Über das Ergebnis der Auftragsvergabe ist der Schulverbandsausschuss in Kenntnis zu setzen.

4.    Die Verwaltung wird ermächtigt, einen Auftrag für die Anschaffung von Fahrradständer (veranschlagte Haushaltsmittel: 20.000,00 €) zu vergeben. Dabei ist der Haushaltsgrundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten. Es sind mindestens 3 Angebote einzuholen Über das Ergebnis der Auftragsvergabe ist der Schulverbandsausschuss in Kenntnis zu setzen.

5.    Die Verwaltung wird ermächtigt, einen Auftrag für die Anschaffung einer Saug-Kehrdüse mit Häckselgebläse als Anbau zum vorhandenen Mini-Traktor (veranschlagte Haushaltsmittel: 7.000,00 €) zu vergeben. Dabei ist der Haushaltsgrundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten. Es sind mindestens 3 Angebote einzuholen Über das Ergebnis der Auftragsvergabe ist der Schulverbandsausschuss in Kenntnis zu setzen.

6.    Die Verwaltung wird ermächtigt, das Darlehen Nr. 1000120753 mit einem Restbuchwert von 309.365,12. € nach Ablauf der Zinsbindung am 15.08.2020 umzuschulden. Dabei ist der Haushaltsgrundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten. Es sind mindestens 3 Angebote einzuholen Über das Ergebnis der Auftragsvergabe ist der Schulverbandsausschuss in Kenntnis zu setzen.

7.    Die Verwaltung wird ermächtigt, für die Sanierungsmaßnahme „Schallschutz in den Klassenzimmern“ einen Förderantrag (Finanzausgleichgesetz - FAG) zu stellen.

 

 


Abstimmungsergebnis: 10 : 0