Ausgangssituation:

Die Entlastung bildet den förmlichen Abschluss für die Legung der Jahresrechnung. Entlastet wird die Vorsitzende des Schulverbandsausschusses. Diese kann daher an der Beratung und Abstimmung auf Grund persönlicher Beteiligung nicht teilnehmen.

 

Durch die Entlastung werden die Haushalts- und Wirtschaftsführung eines Rechnungsjahres gebilligt, erkennbare Haushaltsüberschreitungen genehmigt und sonstige haushaltsmäßige Mängel geheilt, soweit diese auf einer unzureichende Mitwirkung der Stadtverwaltung beruhen.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Schulverbandes hat die Jahresrechnung des Schulverbandes Ebermannstadt geprüft. Es wurde dabei keine Beanstandung für das Rechnungsjahr 2018 getroffen. Es liegen daher keine Gründe vor, die Entlastung zu verweigern.

 

Sachverhalt im Sitzungsverlauf:

Der Entlastungsantrag wird vom Vorsitzenden des örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss, Herrn Gerhard Riediger, gestellt.

 

„Die von der Verwaltung gelegte Jahresrechnung des Schulverbandes Ebermannstadt für das Jahr 2018 wurde vom örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss geprüft. Beanstandungen/Empfehlungen für das Rechnungsjahr 2018 wurden keine getroffen. Es wird daher der Antrag gestellt, die Erste Vorsitzende Christiane Meyer, als Leiterin der Verwaltung für den Schulverband Ebermannstadt zu entlasten.“

 

Beschluss:

Der Schulverbandsausschuss beschließt, die Erste Vorsitzende Christiane Meyer gem. Art. 102 Abs. 3 GO i. V. m. Art. 26 Abs. 1 KommZG für die Jahresrechnung 2018 des Schulverbandes Ebermannstadt zu entlasten.

 

 


Abstimmungsergebnis: 9 : 0

(Die Vorsitzende ist persönlich beteiligt und nimmt weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung teil.)