Ausgangslage:

Planbereich nach § 34 BauGB – Bauen innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils. Es ist geplant auf dem Grundstück Fl.Nr. 79, Gem. Dürrbrunn, Bergweg 1

eine weitere Dachgaube im Süden zu errichten.

 

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich (§34 BauGB) und fügt sich in die Umgebung ein. Das Anwesen hat bereits an der Nordseite eine Gaube der gleichen Bemaßung.

 

Entsprechend dem Antrag des Bauherrn wird Folgendes zur Abstimmung gestellt:

 

Sachverhalt während des Sitzungsverlaufes:

Der Vorsitzende stellt den Sachverhalt vor. Ansonsten bestehen keine Nachfragen.

 

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Bauantrag auf Errichtung einer Dachgaube auf dem Grundstück Fl.Nr. 79, Gem. Dürrbrunn, Bergweg 1 und erteilt sein gemeindliches Einvernehmen gem. § 36 BauGB i.V.m. § 34 BauGB.

 


Abstimmungsergebnis: 11 : 0