Sitzung: 23.01.2020 2020/GR/089
Ausgangslage:
Planbereich nach § 30
BauGB – Bauen innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Vierleite“
Das Bauvorhaben wurde im Rahmen eines Antrags auf Vorbescheid in der Sitzung des Gemeinderats vom 31.01.2019 behandelt und das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht gestellt. In der Sitzung vom 25.07.2019 wurde der Bauantrag behandelt und das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Durch ein Anschreiben vom LRA wurde festgestellt, dass weitere Befreiungen nötig sind.
Das Bauvorhaben steht weiteren Festsetzungen des
Bebauungsplanes entgegen:
- Einfriedungsmaterial sind Holzzäune, Jägerzaun oder Lattenzäune, mit einer max. Höhe von 1,20 m. Geplant ist in Beton zu bauen. Dieses Material wurde passend zur modernen Bauweise des Projekts gewählt.
- Dacheindeckung, die Dächer müssen mit engobierten Ziegeln eingedeckt werden. Das bei dem Bauvorhaben das Dach als Flachdach ausgeführt wird, erhält es keine Ziegeln. Über die Dachform und Dachneigung wurde bereits eine Befreiung erteilt.
Entsprechend dem Antrag des Bauherrn wird Folgendes zur Abstimmung gestellt.
Sachverhalt
während des Sitzungsverlaufes:
Gemeinderat
Uwe Knoll hat als Baunachbar ein individuelles Sonderinteresse. Herr Knoll hat
eine enge persönliche Beziehung zum Beratungsgegenstand, die die Besorgnis
nahelegt, der Betroffene werde nicht mehr uneigennützig und
gemeinwohlorientiert handeln. Herr Knoll ist daher persönlich beteiligt und
kann der gem. Art. 49 Abs. 1 GO nicht an der Beratung und Abstimmung
teilnehmen.
Der
Vorsitzende stellt den Sachverhalt vor und ergänzt, dass die Einfriedung
ursprünglich mit eine Höhe von 2,20 m geplant war. Da die Einfriedung aus dem
vorliegenden Bauantrag nicht eindeutig erkennbar ist, sieht der Rat die Gefahr,
dass als Material für den Großteil der Einfriedung Beton verwendet wird. Dies
ist aufgrund der Größe des Bauvorhabens zu unterbinden. Es wird vorgeschlagen,
dass statt Beton ein Metallzaun oder eine Heckenbepflanzung gewählt werden. Um
ein endgültiges Urteil fällen zu können, wird daher vorgeschlagen, einen aussagekräftigen
Plan der Einfriedung vorlegen zu lassen.
Beschluss:
1.
Der Gemeinderat stimmt den isolierten
Befreiungen zum Bau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück
Fl.Nr. 355, Gem. Unterleinleiter, Glasenleite 6 zu und erteilt nach § 31 Abs. 2
BauGB hinsichtlich der Dacheindeckung Befreiungen von den Festsetzungen des
Bebauungsplanes „Vierleite“.
2. Für die geplante Einfriedung ist ein Material zu wählen, das dem Vorhaben und der benachbarten Bebauung entspricht. Die Einfriedung wird auf 1,20 reduziert. Die Verwaltung wird beauftragt, die tatsächliche Ausführung und Lage der Einfriedung festzustellen und dem Gemeinderat zur Abstimmung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis: 10 : 1