Ausgangslage:

Planbereich nach § 30 BauGB – Bauen innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Vierleite“

Das Bauvorhaben wurde im Rahmen eines Antrags auf Vorbescheid in der Sitzung des Gemeinderats vom 31.01.2019 behandelt und das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht gestellt. In der Sitzung vom 25.07.2019 wurde der Bauantrag behandelt und das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Durch ein Anschreiben vom LRA wurde festgestellt, dass weitere Befreiungen nötig sind.

 

Das Bauvorhaben steht weiteren Festsetzungen des Bebauungsplanes entgegen:

-      Einfriedungsmaterial sind Holzzäune, Jägerzaun oder Lattenzäune, mit einer max. Höhe von 1,20 m. Geplant ist in Beton zu bauen. Dieses Material wurde passend zur modernen Bauweise des Projekts gewählt.

-      Dacheindeckung, die Dächer müssen mit engobierten Ziegeln eingedeckt werden. Das bei dem Bauvorhaben das Dach als Flachdach ausgeführt wird, erhält es keine Ziegeln. Über die Dachform und Dachneigung wurde bereits eine Befreiung erteilt.

 

Entsprechend dem Antrag des Bauherrn wird Folgendes zur Abstimmung gestellt.

 

Sachverhalt während des Sitzungsverlaufes:

Gemeinderat Uwe Knoll hat als Baunachbar ein individuelles Sonderinteresse. Herr Knoll hat eine enge persönliche Beziehung zum Beratungsgegenstand, die die Besorgnis nahelegt, der Betroffene werde nicht mehr uneigennützig und gemeinwohlorientiert handeln. Herr Knoll ist daher persönlich beteiligt und kann der gem. Art. 49 Abs. 1 GO nicht an der Beratung und Abstimmung teilnehmen.

 

Der Vorsitzende stellt den Sachverhalt vor und ergänzt, dass die Einfriedung ursprünglich mit eine Höhe von 2,20 m geplant war. Da die Einfriedung aus dem vorliegenden Bauantrag nicht eindeutig erkennbar ist, sieht der Rat die Gefahr, dass als Material für den Großteil der Einfriedung Beton verwendet wird. Dies ist aufgrund der Größe des Bauvorhabens zu unterbinden. Es wird vorgeschlagen, dass statt Beton ein Metallzaun oder eine Heckenbepflanzung gewählt werden. Um ein endgültiges Urteil fällen zu können, wird daher vorgeschlagen, einen aussagekräftigen Plan der Einfriedung vorlegen zu lassen.

 

Beschluss:

1.    Der Gemeinderat stimmt den isolierten Befreiungen zum Bau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 355, Gem. Unterleinleiter, Glasenleite 6 zu und erteilt nach § 31 Abs. 2 BauGB hinsichtlich der Dacheindeckung Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Vierleite“.

2.    Für die geplante Einfriedung ist ein Material zu wählen, das dem Vorhaben und der benachbarten Bebauung entspricht. Die Einfriedung wird auf 1,20 reduziert. Die Verwaltung wird beauftragt, die tatsächliche Ausführung und Lage der Einfriedung festzustellen und dem Gemeinderat zur Abstimmung vorzulegen.

 


Abstimmungsergebnis: 10 : 1