Ausgangslage:

Es ist geplant auf dem Grundstück Fl. Nr. 1599/4, Gem. Unterleinleiter, Am Dürrbach 26 ein Gartenhaus zu errichten. Dieses erhält die Größe von 5m x 4m. Der Abstand zur Grenze ist eingehalten.

 

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Helmersleite“. Das Gartenhaus soll außerhalb der Baugrenzen errichtet werden.

 

Das Vorhaben bedarf daher eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Baugrenzen.

 

Entsprechend dem Antrag des Bauherrn wird Folgendes zur Abstimmung gestellt:

 

Sachverhalt während des Sitzungsverlaufes:

Der Vorsitzende stellt den Sachverhalt vor. Ansonsten bestehen keine Nachfragen.

 

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der isolierten Befreiung auf Errichten eines Gartenhauses auf dem Grundstück 1599/4, Gem. Unterleinleiter, Am Dürrbach 26 zu und erteilt nach § 31 Abs. 2 BauGB i.V. mit Art. 63 Abs. 3 BayBO eine Befreiung hinsichtlich der Baugrenzen.

 


Abstimmungsergebnis: 12 : 0