Ausgangslage:

Der Eigentümer des Flurstücks 118/1 plant auf dem Grundstück die Errichtung eines Einfamilienhauses. Ein entsprechender Bauantrag wurde in der Sitzung des Gemeinderates am 24.10.2019 behandelt.

 

Das Grundstück befindet sich am nord-westlichen Ortsrand des Ortsteils Dürrbrunn. Das Gebäude ist mit einem Hanggeschoss und einem Obergeschoss sowie mit einem begrünten Flachdach geplant und fügt sich hierdurch gut in die vorhandene Topografie ein. Die Höhe des Wohngebäudes ist den Firsthöhen der umgebenden Einfamilienhausbebauung untergeordnet. Aufgrund der Lage und Entfernung zum historischen Ortskern bestehen keine Bedenken hinsichtlich einer Beeinträchtigung des Ortsbildes.

 

Folgendes wurde beschlossen:

„Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben einschließlich der Befreiung von den Festsetzungen der Einbeziehungssatzung hinsichtlich des Überbauens der Baugrenzen, der Dachform und der Dachneigung das gemeindliche Einvernehmen.“

Abstimmungsergebnis: 11 : 0

 

Das gemeindliche Einvernehmen wurde hiermit erteilt.

Die Genehmigungsbehörde ersetzte jedoch das gemeindliche Einvernehmen und teilte dem Antragsteller u.a. mit, dass eine Befreiung von der Dachform und der Dachneigung die Grundzüge der Planung verletzt und somit eine Befreiung nicht erteilt werden kann. Um das Bauvorhaben in der beantragten Form zu genehmigen, sind hierfür die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen.

Eine Änderung der Einbeziehungssatzung wird hierfür notwendig.

 

In den vergangenen 20 Jahren haben sich die Bedürfnisse und die gestalterischen Ansprüche der Bauherren verändert. Um der aktuellen Nachfrage zu begegnen sind eine Ergänzung bzw. Erweiterung der Festsetzungen ein geeignetes Mittel. Änderungen sollen lediglich an den textlichen Festsetzungen vorgenommen werden. Die Plandarstellung (Stand: 30.11.2000) bleibt unverändert. Ebenfalls unverändert bleiben die festgesetzte Art (Allgemeines Wohngebiet) und das Maß (Zahl der Vollgeschosse, GRZ und GFZ) der baulichen Nutzung sowie die Bauweise, die Firstrichtung und die festgesetzten Baugrenzen.

 

In den textlichen Festsetzungen der rechtskräftigen Satzung werden nur Satteldächer mit einer Dachneigung von 45° bis 52° zugelassen. Diese Festsetzung soll wie folgt verändert bzw. ergänzt werden.

 

-      Zulässig sind Satteldächer mit einer Dachneigung von 30° - 52°

-      Zulässig sind Flachdächer und Pultdächer mit einer Dachneigung bis 30°

 

Aufgrund der Ortsrandlage und der relativ geringen Größe (insgesamt 5 Einzelhäuser) des Plangebiets ist die Änderung der textlichen Festsetzung städtebaulich vertretbar. Eine Beeinträchtigung des Ortsbildes sowie des gewachsenen Ortskerns ist nicht zu erwarten.

 

Planungsrechtliches Verfahren

Die 1. Änderung der Satzung „Im Baumgarten“ ist im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchzuführen. Die Vorschriften für die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 sowie Satz 2 Baugesetzbuch sind entsprechend anzuwenden.

Die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung soll innerhalb angemessener Frist (2 Wochen) durchgeführt werden. Der Gemeinderat beschließt in der heutigen Sitzung über die Aufstellung der 1. Änderung, die Art der Änderung sowie die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung. 

 

Sachverhalt während des Sitzungsverlaufes:

Der Vorsitzende stellt den Sachverhalt vor. Dabei wird festgestellt, dass bei der vorgelegten Änderung der Einbeziehungssatzung die Gefahr besteht, dass Häuser mit Pultdächern wie eine sehr hohe Wand wirken. Grund dafür ist die bestehende Regelung mit 3 Vollgeschosse und der fehlenden Firstrichtungsregelung, die dazu führen kann, dass Pultdächer zum Hang abfallend sind. Die Verwaltung wird daher gebeten, die Vorlage im Bereich der Anzahl der Vollgeschosse und Firstrichtungsregelung neu zu überarbeiten. Viellicht besteht auch die Regelungsmöglichkeit mit einer Wandhöhenfestsetzung.

 

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, in Hinblick auf die planerische Gestaltung der Einbeziehungssatzung „Baumgarten“ die Festsetzungen „3 Vollgeschosse“ und „Firstrichtung“ näher festzulegen.

 


Abstimmungsergebnis: 10 : 2