Ausgangslage:

Im Rahmen einer Verkehrsschau hat das Landratsamt Forchheim als zuständige Straßenverkehrsbehörde mit Schreiben vom 07.02.2020 folgende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen:

 

1.    Die bestehenden Haltestellen „Schulstraße“ in Unterleinleiter an der Kreisstraße FO 9 werden für beide Fahrtrichtungen verlegt.

2.    Die neuen Standorte der Verkehrszeichen 224 sind beiliegenden Bestandsbildern zu entnehmen. Die Bestandsbilder sind Bestandteil dieser Anordnung.

3.    Die Haltestellen sind nach §42 PBefG durch Verkehrszeichen Bild 224 zu kennzeichnen. Zusätzlich wird Warnblinklicht nach den §§16, 20 StVO angeordnet. Das Warnblinklicht ist in einer Entfernung von etwa 50 m zur Bushaltestelle hin einzuschalten.

4.    Für die Aufstellung, Art und Beschaffenheit des Verkehrszeichens sind die §§ 39-43 StVO maßgebend.

5.    Die Beschilderung ist Aufgabe des Fachbereichs 25.

6.    Um Vollzugshinweis wird gebeten.

 

Hinweis der Verwaltung:

 

Aus Gründen der Schulwegsicherheit wird die Verlegung der Haltestellen empfohlen. Weiterhin wird empfohlen, am neuen Standort Ecke Sahrweg/Steinweg (FlNr. 86/1 Gem. Unterleinleiter) eine Haltestelle mit Wartehäuschen zu entrichten. Aus der Sicht der Verwaltung ist es ausreichend, nur diese Haltestelle mit einem Wartehäuschen auszustatten, da dort die Schulkinder auf dem Bus in Richtung Ebermannstadt warten. Bei der anderen Haltestelle verlassen die Kinder den Bus und begeben sich auf den Heimweg. Eine Unterstellmöglichkeit ist daher nicht dringend erforderlich.

 

Für die Errichtung eines Wartehäuschens fallen ca. Kosten in Höhe von 10.000,00 € an. Die Anschaffung ist nicht förderfähig, da aufgrund des geringen Platzes kein barrierefreier Ausbau möglich ist.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, Angebote für die Errichtung eines Wartehäuschens einzuholen. Die Angebote dienen dann als Entscheidungsgrundlage, ob die neuen Haltstellen mit Wartehäuschen ausgestattet werden.

 

Sachverhalt während des Sitzungsverlaufes:

Der Vorsitzende stellt den Sachverhalt vor. Dabei wird nachgefragt, ob nicht der Bauhof ein Wartehäuschen aus Holz als „Winterarbeit“ kostengünstig erstellen könnte. Dies wird verneint, aus Gründen der Verkehrssicherheit werden Buswartehäuschen aus Glas errichtet. Seitens der Verwaltung wird nochmals die Förderfähigkeit geprüft.

 

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, der Verlegung der Bushaltestellen „Schulstraße“ zuzustimmen. Die Verwaltung wird beauftragt, Angebote für die Errichtung eines Wartehäuschens einzuholen und dem Gemeinderat zur Entscheidung vorzulegen.

 

 


Abstimmungsergebnis: 12 : 0