Ausgangslage:

Im Rahmen der finanziellen Unterstützungsmaßnahmen von Bund und Länder, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie entgegen zu wirken, bestehen seitens des Bayerischen Staatsministerium des Innern u.a. folgende Vorgaben:

-      Zinsfreie Genehmigung von Stundungsanträgen bis zum 31.12.2020

-      Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen bis zum 31.12.2020

Hinweis der Kämmerei:

 

Bei den Gewerbesteuerbescheiden wird mit einem Hinweisblatt über die Möglichkeit des Stundungsantrages und der Anpassung der Vorauszahlungen informiert.

Bei offenen Zahlungsforderungen erhält der Schuldner ein Erinnerungsschreiben.

 

Sachverhalt während des Sitzungsverlaufes:

Der Vorsitzende stellt den Sachverhalt vor, ansonsten bestehen keine Nachfragen bzw. Einwände.

In den Zusammenhang ergänzt Gemeinderat Ernst König, dass im Rahmen der Corona-Pandemie der Bayerische Gemeindetag darauf hingewiesen hat, dass Amtsgeschäfte des Gemeinderates auch ein Ferienausschuss beschließen könnte. Daher ist zu überlegen, ob nicht für die nächste Wahlperiode ein Ferienausschuss gebildet werden sollte. Dazu wird verwiesen, dass in der Vergangenheit auch Ausschüsse gebildet wurden, die aber nicht zielführend waren, da die Amtsgänge zu umständliche waren. Auch aufgrund der Größe des Gemeinderates besteht nicht zwingend die Notwendigkeit, einen verkleinerten Ausschuss zu bilden.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, dass bei Betroffenen der Corona-Pandemie bis zum 31.12.2020 Stundungsanträge zinsfrei genehmigt und auf Vollstreckungsmaßnahmen verzichtet werden.

 

 


Abstimmungsergebnis: 13 : 0