Sitzung: 27.04.2020 2020/GR/094
Ausgangslage:
Im Rahmen der finanziellen Unterstützungsmaßnahmen von
Bund und Länder, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie entgegen zu
wirken, bestehen seitens des Bayerischen Staatsministerium des Innern u.a.
folgende Vorgaben:
- Zinsfreie Genehmigung von Stundungsanträgen bis zum 31.12.2020
- Verzicht
auf Vollstreckungsmaßnahmen bis zum 31.12.2020
Hinweis der Kämmerei:
Bei den Gewerbesteuerbescheiden wird mit einem Hinweisblatt über die Möglichkeit des Stundungsantrages und der Anpassung der Vorauszahlungen informiert.
Bei offenen Zahlungsforderungen erhält der Schuldner ein Erinnerungsschreiben.
Sachverhalt während des
Sitzungsverlaufes:
Der
Vorsitzende stellt den Sachverhalt vor, ansonsten bestehen keine Nachfragen
bzw. Einwände.
In
den Zusammenhang ergänzt Gemeinderat Ernst König, dass im Rahmen der
Corona-Pandemie der Bayerische Gemeindetag darauf hingewiesen hat, dass
Amtsgeschäfte des Gemeinderates auch ein Ferienausschuss beschließen könnte.
Daher ist zu überlegen, ob nicht für die nächste Wahlperiode ein
Ferienausschuss gebildet werden sollte. Dazu wird verwiesen, dass in der
Vergangenheit auch Ausschüsse gebildet wurden, die aber nicht zielführend
waren, da die Amtsgänge zu umständliche waren. Auch aufgrund der Größe des
Gemeinderates besteht nicht zwingend die Notwendigkeit, einen verkleinerten
Ausschuss zu bilden.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, dass bei Betroffenen der Corona-Pandemie bis zum 31.12.2020 Stundungsanträge zinsfrei genehmigt und auf Vollstreckungsmaßnahmen verzichtet werden.
Abstimmungsergebnis: 13 : 0