Sachverhalt:

Nach § 4 der Verbandssatzung wählt die Verbandsversammlung aus ihrer Mitte auf die Dauer von 6 Jahren den / die Verbandsvorsitzende(n).

 

Die Wahl muss in geheimer Abstimmung erfolgen (Art. 33 Abs. 3 Satz 2 KommZG).

 

Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält.


Sachverhalt im Sitzungsverlauf:
Die Vorsitzende verweist auf die in der Vorlage genannten Regularien der Wahl.

Mit der Durchführung der Wahl möchte sie einen Wahlausschuss beauftragen und mit Mitarbeitern der Geschäftsstelle (Herrn Kirchner, Herrn Krippel) besetzen. Das Gremium ist damit einverstanden.

 

Die Vorsitzende übergibt das weitere Wahlverfahren an den Wahlleiter Herrn Kirchner. Herr Kirchner bittet die Räte um entsprechende Wahlvorschläge.

 

Der 1. Bürgermeister der Marktgemeinde Heiligenstadt, Herr Reichold, schlägt die 1. Bürgermeisterin von Ebermannstadt, Frau Christiane Meyer, als Schulverbandsvorsitzende vor. 

 

Ergebnis der Wahl:

Es wurden 11 Stimmen abgegeben. Von 11 gültigen Stimmen entfallen 11 Stimmen auf die vorgeschlagene Frau Meyer. Damit ist die 1. Bürgermeisterin der Stadt Ebermannstadt zur Vorsitzenden des Schulverbandes Ebermannstadt gewählt. Sie nimmt die Wahl an und bedankt sich für das ihr entgegengebrachte Vertrauen.