Sitzung: 17.06.2020 2020/SVA/031
Sachverhalt:
Änderungen oder Neuerlass einer Geschäftsordnung bedürfen eines Beschlusses der Schulverbandsversammlung (§ 19 Abs. 3 GeschO).
Der vorliegende
Entwurf entspricht weitestgehend dem Muster einer Geschäftsordnung für den
Schulverband aus Bonengel u. a. „Verwaltungsgemeinschaft und Zweckverbände –
Kommentar für die Kommunale Zusammenarbeit in Bayern“ (Wolters Kluwer Verlag).
Beschluss:
Die Schulverbandsversammlung beschließt die vorliegende Geschäftsordnung. Die Geschäftsordnung ist Bestandteil der Niederschrift und der Anlage beigefügt.
Abstimmungsergebnis: 11 : 0