Sachverhalt:

Änderungen oder Neuerlass einer Geschäftsordnung bedürfen eines Beschlusses der Schulverbandsversammlung (§ 19 Abs. 3 GeschO).

 

Der vorliegende Entwurf entspricht weitestgehend dem Muster einer Geschäftsordnung für den Schulverband aus Bonengel u. a. „Verwaltungsgemeinschaft und Zweckverbände – Kommentar für die Kommunale Zusammenarbeit in Bayern“ (Wolters Kluwer Verlag).

 

Beschluss:

Die Schulverbandsversammlung beschließt die vorliegende Geschäftsordnung. Die Geschäftsordnung ist Bestandteil der Niederschrift und der Anlage beigefügt.

 

 


Abstimmungsergebnis: 11 : 0