Sachverhalt:

Für die Wahl der weiteren Stellvertreter finden analog zur Wahl des/der Verbandsvorsitzenden die gleichen rechtlichen Grundlagen Anwendung.

 

Die Stellvertreter werden auf die Dauer von sechs Jahren – Inhaber eines kommunalen Wahlamts eines Verbandsmitglieds, auf die Dauer dieses Amts – gewählt.

 

Nach Art. 35 KommZG wählt die Verbandsversammlung aus ihrer Mitte die weiteren Stellvertreter des/der Verbandsvorsitzenden.

 

Die Wahl muss in geheimer Abstimmung erfolgen (Art. 33 Abs. 3 Satz 2 KommZG).

 

Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält.


Sachverhalt im Sitzungsverlauf:

Die Vorsitzende übergibt das weitere Wahlverfahren an den Wahlleiter Herrn Kirchner. Herr Kirchner bittet die Räte um entsprechende Wahlvorschläge.

 

Die Verbandsvorsitzende schlägt den 1. Bürgermeister der Marktgemeinde Wiesenttal, Herrn Trautner als stellvertretenden Verbandsvorsitzenden vor.

 

Ergebnis der Wahl:

Es wurden 11 gültige Stimmen abgegeben. Alle Stimmen entfallen auf den vorgeschlagenen 1. Bürgermeister der Marktgemeinde Wiesenttal Herrn Trautner. Damit ist dieser zum stellvertretenden Vorsitzenden des Schulverbandes Ebermannstadt gewählt. Er nimmt die Wahl an und bedankt sich für das ihm entgegengebrachte Vertrauen.