Ausgangslage:

Der Marktgemeinderat Eggolsheim hat in seiner Sitzung am 26.11.2019 die Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Seniorenwohnheim an der Schirnaidler Straße“ zum 1. Mal zu ändern, beschlossen.

 

Es sollen Flächen für ein „Allgemeines Wohngebiet“ gemäß § 4 BauNVO ausgewiesen werden. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans grenzt im Südwesten an den bebauten Ortskern (Seniorenwohnheim) an, im Nordwesten an die freie Flur, im Norden an die Bretting und im Südosten an die Schirnaidler Straße.

Grundlage des Bebauungsplan-Verfahrens ist die beabsichtigte Erweiterung des bestehenden Altenheims St. Martin und der Neubau für 10 seniorengerechte Wohnungen.

 

Empfehlung der Verwaltung:

Es ist davon auszugehen, dass durch die Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans die Belange der Stadt Ebermannstadt nicht berührt werden.

 

Sachverhalt während des Sitzungsverlaufes:

Der Vorsitzende stellt den Sachverhalt dar. Ansonsten bestehen keine Nachfragen.

 

Beschluss:

Dem Vorentwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Seniorenwohnen II und 1- Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans Seniorenwohnheim an der Schirnaidler Straße“ des Marktes Eggolsheim mit Stand vom 26.11.2019 stehen keine Bedenken entgegen.

 


Abstimmungsergebnis: 13 : 0