Ausgangslage:

Kurze Vorgeschichte

Die Lokale Entwicklungsstrategie (LES) der LAG Kulturerlebnis Fränkische Schweiz e.V. sieht seit 2014 den „Erhalt der traditionellen Wiesenbewässerung in Europa“ (S. 49, LES) als „Projekt mit erkennbaren Umsetzungspotential“ vor. Nachdem sich Ende 2016 herausgestellt hatte, dass eine Förderung über LEADER nicht möglich ist, wurde das Projekt für die Förderung durch den Bayerischen Naturschutzfonds umgearbeitet. Die Förderung durch den Naturschutzfonds hat zusätzlich folgende Vorteile gegenüber der LEADER-Förderung: Geringer Finanzaufwand für den Landkreis als Träger (10%), wesentliche geringere Verwaltungsaufwendungen, deutlich flexibleres Fördergeschehen.

Bereits im Kreishaushalt 2016 wurde unter dem Produkt 5554 unter der Leistung 543901 „Umsetzung LEADER“ Erhalt historischer Kulturlandschaften für 2016: 17.00 €, für die Folgejahre 2017: 70.000, 2018: 80.000 und 2020: 90.000 € angesetzt. Für das Haushalsjahr 2017 wurden lediglich 5.000 € angesetzt.

Nachdem alle beteiligten Gemeinden und Städte einen positiven Teilnahmebeschluss in ihren Gremien gefasst und die dafür notwendigen Haushaltsmittel zur Verfügung stellten, konnte das Projekt starten.

Im zurückliegenden Projektzeitraum – der nun verlängert werden soll - von August 2017 bis zum jetzigen Zeitpunkt konnten in den Schwerpunktbereichen „Ertüchtigung des Wässersystems und zielorientierte Wässernutzung“, „Öffentlichkeitsarbeit, Bildung“ sowie „Erfolgskontrolle“ vielfältige zielführende Maßnahmen erfolgreich umgesetzt werden. Das aktuell noch laufende „Wässerwiesen-Projekt“ sichert in erster Linie den Bestand und die Weiterführung der aktiven Wässergenossenschaften.

Die bestehenden Wässergenossenschaften, insgesamt acht, mit ihren aktiven Landwirten wurden durch intensive Beratungen und Gespräche über die Zielsetzungen des Projektes, bestehende und zusätzliche Förderprogramme (wie das im Projekt initiierte Grünlandprogramm) intensiv eingebunden. Das Kernziel, der Fortbestand und die Sicherung der vielfältigen, mit der traditionellen Bewässerung verbundenen Ökosystemleistungen (auch hinsichtlich naturschutzfachlicher Ziele im Natura2000-Gebiet) konnte dadurch erfolgreich begonnen und teilweise umgesetzt werden.

Dennoch konnten nicht alle Ansätze und Aktivitäten zu einem nachhaltigen Abschluss gebracht werden. So konnten bisher Instandsetzungsvorhaben an größeren Wehren angestoßen werden (mit einer vorgesehenen Finanzierung durch das WWA Kronach). Ein Abschluss wird bis zum Ende der aktuellen Projektlaufzeit im August 2020 nicht möglich sein. Die Arbeiten sollen in der Projektverlängerung intensiv betreut und begleitet werden.

Auch Themenfelder aus dem Bereich der Öffentlichkeitsarbeit konnten bisher nur angeregt werden. So sollte bei einer Projektverlängerung die Sensibilisierung der Öffentlichkeit für das Thema Wässerwiesen unter anderem durch Informationsstationen in Form sog. Outdoorterminals und durch Einrichtung eines Lehrpfades verstärkt werden. Ein weiterer wesentlicher Aspekt müssen Maßnahmen zur Besucherlenkung in den sensiblen Bereichen des Natura2000-Gebietes sein.

Die intensive Betreuung der Wässergenossenschaften (mit den aktiven) Landwirten soll fortgeführt werden. Es müssen aber Strukturen in den Wässergenossenschaften geschaffen werden, die ein langfristiges Funktionieren ohne viel "Betreuungsaufwand" ermöglichen.

Die in der Projektverlängerung mit der Projektumsetzung verbundenen (weiteren) umfangreichen Koordinierungs- und Öffentlichkeitsarbeiten, sehr aufwendige und zeitintensive Beratungsgespräche als vorbereitende Maßnahmen (z. B für die Erweiterung der Gebietskulisse mit weiteren interessierten inaktiven Wässergenossenschaften), eine qualifizierte Vorbereitung und Anleitung der örtlichen Umsetzungsarbeiten und die weitere intensive Betreuung der Wässergenossenschaften auch unter dem Gesichtspunkt des Arten-, des Kima- und des Grundwasserschutzes erfordern den Einsatz eines qualifizierten Managements als Vollzeitstelle.

Die Projektträgerschaft soll weiterhin vom Landkreis Forchheim übernommen werden.

Ohne zusätzliche personelle Unterstützung kann der Landkreis das Projekt im vorgesehenen Umfang nicht durchführen und nicht zum Abschluss bringen.

Die förderfähigen Gesamtkosten der Verlängerung des Projektes betragen 415.870 € (bei einer beantragten Laufzeit von knapp 2,5 Jahren vom 14.8.20 bis 31.12.2022). Der Fördersatz des Bayerischen Naturschutzfonds beträgt 70% (291.109 €). Vom Eigenanteil sollen je 10% der Landkreis, die beteiligten Kommunen und die Oberfrankenstiftung übernehmen.

Bei Bewilligung der Förderung soll die bereits bewährte projektbegleitende Steuergruppe weiter fortgeführt werden

Die Regierung von Oberfranken, höhere Naturschutzbehörde, begrüßt und befürwortet den Antrag des Landkreises Forchheim

Anlaß und Idee:

 

Erhalt der traditionellen Bewässerung Europas

im Forchheimer Land

Das Gewässersystem der Wiesent und ihrer Seitentäler stellt eines der wichtigsten vernetzenden und prägenden Element unseres Landkreises dar. Traditionell, vermutlich bis zum Beginn der menschlichen Besiedelung zurückgehend, wurden die Talauen oftmals als bewässertes Grünland genutzt. Durch die Bewässerung waren diese Grünlandbereiche hochproduktiv und gleichzeitig extensiv bewirtschaftet. Damit stellen diese Bewässersysteme ein sehr wertvolles Kulturdenmal – bereits als immaterielles bayerisches Kulturerbe anerkanntes (einstimmiger Beschluss des bayerischen Ministerrates vom 30. März 2020) - dar, das sogar von europäischer, eventuell von globaler Bedeutung sein kann.

Neben der hohen kulturhistorischen Bedeutung dienen diese Auenbereiche dem vorsorgenden Hochwasserschutz und dem Trinkwasserschutz (siehe Abb. 1, Überschwemmungsgebiete und Trinkwasserschutzgebiete).

Abbildung 1: Trinkwasserschutzgebiete (Rot, blau umrandet) und amtlich festgesetzte Überschwemmingsgebiete (blau, diagonal kariert) im unteren und mittleren Wiesenttal und Trubachtal (Teilbereiche des Projektes)

Der hohe naturschutzfachliche Wert zeigt sich nicht nur an der Lage in verschiedenen Schutzgebieten wie Iban- (international Bird Area), FFH-, Vogelschutz- und Landschaftschutzgebieten, sondern auch im Erhalt der für viele Arten wichtigen Vernetzungsfunktion (Schutz der Biodiversität). Der gesetzliche Auftrag zum Erhalt dieser vernetzenden Funktionen spiegelt sich in den §§ 20 ff. und vor allem § 21 BNatSchG deutlich wieder.

Abbildung 2: Schutzgebiete blau SPA-, rot FFH und grün Landschaftsschutzgebiete (Teilbereiche des Projektes)

Problemstellung und Handlungsbedarf

Durch die Einführung der Bewässerung im Mittelalter (erste schriftliche Zeugnisse, wahrscheinlich schon bereits seit der Besiedelung der Ehrenbürg) konnte neben der notwendigen Befeuchtung durch Zufuhr von Nährstoffen aus dem Flusswasser die Landwirtschaft somit zunehmend intensiviert werden. Die bei der Einführung der Bewässerung in den vergangenen Jahrhunderten gesteigerten Grünlanderträge ermöglichten damals eine Erhöhung des Viehbestandes und somit der Produktion von Stalldung, dem ehedem nahezu einzig verfügbaren, organischen Dünger für die Bewirtschaftung der Ackerflächen. Mit der Möglichkeit ab Mitte des 20. Jahrhunderts Dünger in Form von Mineraldünger synthetisch herzustellen, verlor der Grünlandertrag, und damit auch das Grünland an sich, seine Bedeutung als ein mittelbar limitierender Faktor der Produktion von Ackerfrüchten.

Damit wurde die arbeitsintensive Bewässerung der Wiesen überflüssig, ihre natürlich düngende und schädlingsbekämpfende Wirkung durch den Einsatz unter hohem Energieverbrauch künstlich erzeugter Mineraldünger und Pestizide ersetzt, Grabensysteme und technische Stauanlagen als Hindernisse der immer größer werdenden landwirtschaftlichen Maschinen beseitigt und Grünland in Ackerland umgebrochen. Der bis dahin vorhandene Strukturreichtum geprägt im Wesentlichem durch Säume, Gräben, kleine Schläge als Grundlage einer landesweit bedeutsamen Biodiversität verschwindet trotz ordnungsgemäßer Umsetzung der Landschaftspflegerichtlinie und der agrarökologischen Programme (Kulturlandschaftsprogramm, Vertragsnaturschutzprogramm) zunehmend und mit ihr die Zielarten wie z.B. die Wiesenknopfbläulinge, Wachtelkönig, Grauammer und Braunkelchen. Damit ergibt sich folgende Vielzahl von Problemfeldern, die es für das Projektgebiet zu lösen gilt:

Bei Verzicht auf Wiesenbewässerung

·         Verlust einer Möglichkeit einer vom Klimawandel gering beeinflussten Grünlandbewirtschaftung

·         Verlust der Bodenneubildung

·         Grundwasserspeisung durch Wässerung unterbleibt ® Absinken des Grundwasserspiegels in trockenen Perioden

·         Verlust von wechselfeuchtem Grünland ® Biodiversitätsverlust, vor allem als wichtiges, landesweit bedeutsames Brutgebiet für Wiesenbrüter und Nahrungshabitat für Schreitvögel

  • Verlust regionaler und kultureller Identität

Bei Entfernung der Grabensysteme

·         Bei Hochwassergefahr keine gezielte Wassereinleitung auf Wiesenflächen mehr möglich

·         Verlust der Biotopvernetzung

·         Biodiversitätsverlust, vor allem durch Verlust von Lebensräumen und Kinderstuben für Fische, Amphibien und Wasserinsekten

·         Verlust regionaler und kultureller Identität

Bei Entfernung der technischen Stauanlagen

·         Bei Hochwassergefahr keine gezielte Umleitung auf Wiesenflächen mehr möglich

·         Verlust regionaler und kultureller Identität

Vermehrter organischer und mineralischer Düngereinsatz

·         Emission von Lachgas (N2O) ® Belastung des Klimas

·         Belastung der natürlichen Ressourcen Boden, Luft und Grund- und Oberflächenwasser und somit auch der Trinkwasserversorgungen

·         Biodiversitätsverlust

Bei Grünlandumbruch zu Ackerland

  • Direkte Freisetzung von CO2 ® Belastung des Klimas
  • Verlust der Funktion von Grünland als CO2-Senke
  • Verlust der Funktion von Grünland als Wasserfilter

·         Verdichtung der Böden

·         Strukturverlust durch Zusammenlegung der Flächen

  • Förderung von Erosion ® Verschlammung der Wiesent ® Erhöhung der Hochwassergefahr und Biodiversitätsverlust, vor allem durch Verlust wichtiger Laichplätze
  • „Vermaisung“ ® Verlust historisch gewachsener Kulturlandschaft ® Verlust von regionaler und kultureller Identität, der Erholungsfunktion der Kulturlandschaft sowie weiterer Biodiversitätsverlust

·         Biodiversitätsverlust

Um diese natürlichen Ressourcen, Biodiversität, historische Kulturlandschaft, Kulturerbe und regionale Identität im Projektgebiet zu erhalten muss eine naturschonende, standortgerechte Bewirtschaftung ermöglicht werden. Dieses Ziel ist nicht ohne den Einsatz staatlicher Fördermittel erreichbar; die bisherigen Förderinstrumente zeigten keinen nachhaltigen Erfolg. Z.B. mussten im Bereich des Artenschutzes erhebliche Bestandseinbußen bis hin zum Verlust einzelner bedrohter Tier- und Pflanzenarten hingenommen werden. Das Projekt soll sowohl Landwirte als auch die Bevölkerung über die weitreichenden Ökosystemleistungen der Wiesenbewässerung aufklären und dauerhaft im Bewusstsein verankern.

Derzeit besteht ein erhebliches Gefährdungspotential für das gesamte Ökosystem der Auen des Wiesenttals; es droht der Verlust der wertvollen Ökosystemleistungen!

Stichpunkte des angestrebten Projektes

Geltungsbereich: Wiesent und Nebengewässer

Maßnahmen:

-          Erhalt und Ertüchtigung der bestehenden Bewässerungen

o   Reinigung und Ertüchtigung der bestehenden Bewässerungsgräben

o   Wiederinstandsetzung aufgelassener Gräben

o   Erhalt und Erneuerung von Stauanlagen (Wehr, Schützen)

o   Erhalt und Ertüchtigung der Wässergenossenschaften

-          Erhalt und Instandsetzung der bewässerten Flächen

o   Förderung von extensiven artenreichen Grünland

o   Wiedereinführung extensiver Grünlandnutzung auf intensiv genutzter Fläche

-          Erhalt und Optimierung der Lebensraumfunktionen

o   Ökologische Optimierung der Bewässerungspläne

o   Ökologisch ausgeglichenes Mahdregime

o   Ökologisch sinnvolle Verwertung von Mahdgut

o   Förderung und Anlage von Randstreifen (Raine) zu ökologischen Vernetzung

-          Ermittlung der geschichtlichen Wurzeln des Gebietes

o   Literaturrecherche

-          Monitoring und Erfolgskontrolle

o   Entwicklung, Erprobung und Einsatz eines Zielarten basierten Monitoringsystems

o   Anlage von Dauerbeobachtungsflächen zur Dokumentation der Entwicklung

o   Aufbau eines Bildarchives zu Dokumentationszwecken

-          Öffentlichkeitsarbeit

o   Erstellung von Informationsmaterial für interessierte Öffentlichkeit, Fachinformationen für die Landwirtschaft, Fischerei und Jagd

o   Erstellung einer Web-Site und einer facebook Site

o   Fachführungen, Teilnahme an BayernTourNatur

o   Kurse zum Fachübergreifenden Unterricht der Schulen (Lehrerfortbildung, Klassenführungen, Schulprojekte)

o   Pressearbeit

 

Wohlfahrtswirkungen:

-          Erhalt eines europaweit herausragenden Kulturerbes

-          Erhalt eines traditionellen historischen Landschaftsbildes

-          Erhalt hochproduktiver und umweltschonender Grünlandbewirtschaftung von hohem ökologischem Wert (High-Nature-Value-Greenland = Grünland hoher ökologischer Bedeutung; internationaler Begriff)

-          Sicherung der Böden gegen Erosion; Erhalt der Bodenfruchtbarkeit durch Auflandung

-          Verringerung von Erosion durch Hochwasser und Stabilisierung des Retentionsraumes

-          Erhalt und Erweiterung der Funktion als bedeutende CO2-Senke

-          Verringerung von Sedimenteinträgen in den Vorfluter

-          Entzug von Nährstoffen aus dem Vorfluter

-          Stabilisierung des Grundwasserstandes durch Zuführung von Flusswasser

-          Sicherung des Trinkwasservorkommens; Verminderung von Schadstoffeinträgen

-          Sicherung von Laichmöglichkeiten für die einheimische Fisch-, Amphibien- und Wasserinsektenbestände

-          Optimierung der terrestrischen Lebensräume (Brut-, Nahrungs-, Durchzugshabitate)

 

Wichtig! – Ökosystemdienstleistungen (ÖSD):

Schema zur Identifikation der Nutznießer von ÖSD (gezeichnet nach Kettunen et al. 2009).

 

Für das Projektgebiet heißt das in Zahlen:

 

Gesamtfläche Wässerwiesen-projekt in  ha

3/4 Grünlandanteil in ha

1/2 Grünlandanteil in ha

1/3 Grünlandanteil in ha

1/4 Grünlandanteil in ha

Vollständiger Verlust der HNV Grünlandnutzung in ha

HNV Grünland

2000,00

1500,00

1000,00

666,67

500,00

0,00

Ökosystemleistung p.a.

von

bis

von

bis

von

bis

von

bis

von

bis

von

bis

Ökosystemleistung Klimaschutz in € p. a.

1.400.000,00

4.480.000,00

1.050.000,00

3.360.000,00

700.000,00

2.240.000,00

466.666,67

1.493.333,33

350.000,00

1.120.000,00

0,00

0,00

Ökosystemleistung Grundwasser in € p. a.

80.000,00

240.000,00

60.000,00

180.000,00

40.000,00

120.000,00

26.666,67

80.000,00

20.000,00

60.000,00

0,00

0,00

Ökosystemleistung Biodiversität in € p. a.

600.000,00

2.000.000,00

450.000,00

1.500.000,00

300.000,00

1.000.000,00

200.000,00

666.666,67

150.000,00

500.000,00

0,00

0,00

Ökosystemleistung Wiesent in € p. a.

70.000,00

70.000,00

52.500,00

52.500,00

35.000,00

35.000,00

23.333,33

23.333,33

17.500,00

17.500,00

0,00

0,00

Gewinn p.a.  für die öffentliche Hand Gesamt in € p. a.

2.150.000,00

6.790.000,00

1.612.500,00

5.092.500,00

1.075.000,00

3.395.000,00

716.666,67

2.263.333,33

537.500,00

1.697.500,00

0,00

0,00

betriebswirtschaftlicher Gewinn Landwirtschaft bei Umwandlung in Acker in €  p.a.

0,00

0,00

185.000,00

300.000,00

370.000,00

600.000,00

493.333,33

800.000,00

555.000,00

900.000,00

740.000,00

1.200.000,00

Kosten für die öffentliche Hand in €  p.a.

0,00

0,00

537.500,00

1.697.500,00

716.666,67

2.263.333,33

1.075.000,00

3.395.000,00

1.612.500,00

5.092.500,00

2.150.000,00

6.790.000,00

 

 

Berechnet nach: Ökosystemleistungen in ländlichen Räumen (Bundesamt für Naturschutz, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, Helmholzzentrum für Umweltforschung, Leibnitz Universität Hannover)

Konkret heißt das: Würden theoretisch alle Grünlandflächen im Projektgebiet in Acker umgewandelt, beträgt der ökonomische Gewinn für die Bewirtschafter zwischen 740 und 1.200 Tsd € p.a., die volkswirtschaftlichen Folgelasten 2,15 – 6,79 Mio. € p.a., die durch die öffentliche Hand zu tragen sind. Mit zunehmender Grünlandfläche sinken die Kosten der zu behebenden Schäden bis sie bei angenommener vollständiger Grünlandnutzung wegfallen. Da es sich um ein freiwilliges Projekt handelt, werden wir es nicht erreichen, alle Ackerflächen dort in HNV-Grünland umzuwandeln; das Projekt wird sich voraussichtlich im Mittelbereich bewegen.

Somit kann nachvollziehbar berechnet werden, dass das Projekt etwa das

Fünf- bis Zehnfache der gesamten Kosten für die Verlängerung von 415.870 Tsd. €

an geldwerten Ökosystemdienstleistungen jährlich generieren wird.

 

Finanzierungsplan

Fördergegenstand

Summe gesamt

10 %

Eigenanteil Träger (Landkreis)

70%Anteil bayerischer Naturschutz-fonds

10%

Anteil Gemeinden

10%

Anteil Oberfranken-stiftung

Personal-/Sachkosten

160.870 €

16.087 €

112.609 €

16.087 €

16.087 €

Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit

75.000 €

7.500 €

52.500 €

7.500 €

7.500 €

Erfolgskontrollen und Monitoring

20.000 €

2.000 €

14.000 €

2.000 €

2.000 €

Fachplanungen

10.000 €

1.000 €

7.000 €

1.000 €

1.000 €

Sonstiges

150.000 €

15.000 €

105.000 €

15.000 €

15.000 €

Gesamt

415.870 €

41.587 €

291.109 €

41.587 €

41.587 €

 

Aufteilung der Beiträge auf die Gemeinden (geplante Projektlaufzeit vom 14.8.20 bis 31.12.2022):

Gemeinde

Flächenanteil

Anteil

Gesamtbeitrag

Beteiligung pro Jahr

[ha]

[%]

für ca.2 1/2 Jahre

2020

2021

2022

Ebermannstadt

155,9

8,30%

3.452 €

545 €

1.453 €

1.453 €

Forchheim

435,1

23,10%

9.607 €

1.517 €

4.045 €

4.045 €

Kirchehrenbach

227,4

12,10%

5.032 €

795 €

2.119 €

2.119 €

Pinzberg

216,1

11,50%

4.783 €

755 €

2.014 €

2.014 €

Pretzfeld

561,8

29,80%

12.393 €

1.957 €

5.218 €

5.218 €

Unterleinleiter

54,6

2,90%

1.206 €

190 €

508 €

508 €

Weilersbach

164,7

8,70%

3.618 €

571 €

1.523 €

1.523 €

Wiesenthau

68,5

3,60%

1.497 €

236 €

630 €

630 €

Summen

41.587 €

6.566 €

17.510 €

17.510 €

 

Anteil Landkreis (Verlängerung des Projektes vom 14.8.20 bis 31.12.2022):

Landkreis

Flächenanteil

Anteil %

Gesamtsumme 3 Projektjahre

1. Verlängerungsjahr 2020

2. Verlängerungsjahr 2021

3. Verlängerungsjahr 2022

Gesamt:

1873 ha

100 %

41.587 €

6.566 €

17.510 €

17.510 €

 

Finanzierung:

Für die Projektverlängerung sind für die Gemeinde Unterleinleiter folgende Haushaltsmittel bereitzustellen:

 

Haushaltsjahr 2020:                                  190 €

Haushaltsjahr 2021:                                  508 €

Haushaltsjahr 2022:                                  508 €

Gesamtaufwendung (2020 - 2022):           1.206 €

 

Diese Mittel sind unter der HH-Stelle 0.3602.7140 veranschlagt.

 

Sachverhalt während des Sitzungsverlaufes:

 

Herr Mohr stellt das Projekt „Wässerwiesen“ mit einer Powerpoint-Präsentation und zwei Image-Filmen vor.

 

Auf Anfrage von Gemeinderatsmitglied Julia Schüpferling erklärt Herr Mohr, dass nach Ablauf dieses Projekts eine Folgemaßnahme über 5 Jahre geplant ist. Umweltminister Thorsten Glauber unterstütze dieses Projekt ebenfalls.

 

Gemeinderatsmitglied Ewald Rascher fragt nach, wie das Projekt speziell dem Leinleitertal und der Gemeinde Unterleinleiter hilft. Herr Mohr antwortet, dass es sich hierbei um ein Solidaritätsprojekt handelt. Allerdings können sich Inhaber von Wässerwiesen bei dem Projekt melden. Bereits bei der Sanierung von einem Wehr hätte sich der finanzielle Aufwand rentiert.

 

Gemeinderatsmitglied Thomas Preller fragt nach, ob es für Landwirte Probleme beispielsweise mit dem Düngen im Hinblick auf die Zertifizierung der Wässerwiesen zum Welterbe geben könnte. Herr Mohr entgegnet, dass dies nicht der Fall ist. Eine Zertifizierung stelle keine hoheitliche Tätigkeit dar und geht nicht mit irgendwelchen Verboten oder der Schaffung von Schutzgebieten einher.

 

Gemeinderatsmitglied Ernst König fragt nach, wie der Zielkonflikt zwischen dem Projekt Wässerwiesen und der Durchgangsgewässerstauung gelöst werden soll.

Herr Mohr antwortet, dass lediglich ca. 15 Tage im Jahr getestet wird und dies sehr marginal ist. Ein Zielkonflikt entstehe seiner Meinung nach nicht.

 

 

 

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, sich am Projekt „Erhalt der traditionellen Bewässerung Europas im Forchheimer Land“ (Wässerwiesenprojekt) mit 0,29% der Projektkosten gemäß Finanzierungsplan zu beteiligen.

 

Ein mögliches Folgeprojekt sieht die Gemeinde Unterleinleiter wohlwollend.

 

 


Abstimmungsergebnis: 13 : 0