Ausgangslage:

Planbereich nach § 30 BauGB – Bauen innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Helmersleite“

 

Es ist geplant auf dem Grundstück Fl. Nr. 1597/2, Gem. Unterleinleiter ein Nebengebäude mit Pultdach in Massivbauweise zu errichten. Es dient als Honiglager und Schleuderraum. Das Gebäude soll eine Größe von 4,9m mal 3,5m und eine Höhe von max. 3 m erhalten. Aufgrund der Hanglage wird voraussichtlich nur das Dach über dem Höhenniveau der Schulstraße liegen.

 

Das geplante Bauvorhaben steht folgenden Festsetzungen des Bebauungsplanes entgegen:

-      Baugrenze, Bauen außerhalb der Baugrenze

-      Fassadengestaltung, es ist aus Holz geplant und nicht gemauert, wie Hauptgebäude

-       

Empfehlung der Verwaltung:

Die beantragten Befreiungen sind städtebaulich vertretbar.

 

Sachverhalt während des Sitzungsverlaufes:

Wegen persönlicher Beteiligung ist Gemeinderatsmitglied Holger Strehl von der Beratung und Abstimmung auszuschließen (Art. 49 GO).

 

Abstimmungsergebnis: 10 : 0

 

 

 

Daraufhin stellt der Vorsitzende den Sachverhalt dar. Ansonsten bestehen keine Nachfragen.

 

 

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der isolierten Befreiung zur Errichtung eines Nebengebäudes mit Pultdach in Massivbauweise auf dem Grundstück Fl. Nr. 1597/2, Gem. Unterleinleiter zu und erteilt nach § 31 Abs. 2 BauGB Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Baugrenze und der Außenfassade.

 

 


Abstimmungsergebnis: 10 : 0