Sitzung: 23.07.2020 2020/GR/096
Ausgangslage:
Planbereich nach § 30 BauGB – Bauen innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Helmersleite“
Es ist geplant auf dem Grundstück Fl. Nr. 1597/2, Gem. Unterleinleiter ein Nebengebäude mit Pultdach in Massivbauweise zu errichten. Es dient als Honiglager und Schleuderraum. Das Gebäude soll eine Größe von 4,9m mal 3,5m und eine Höhe von max. 3 m erhalten. Aufgrund der Hanglage wird voraussichtlich nur das Dach über dem Höhenniveau der Schulstraße liegen.
Das geplante Bauvorhaben steht folgenden Festsetzungen des Bebauungsplanes entgegen:
- Baugrenze, Bauen außerhalb der Baugrenze
- Fassadengestaltung, es ist aus Holz geplant und nicht gemauert, wie Hauptgebäude
-
Empfehlung der Verwaltung:
Die beantragten Befreiungen sind städtebaulich vertretbar.
Sachverhalt
während des Sitzungsverlaufes:
Wegen persönlicher Beteiligung ist Gemeinderatsmitglied Holger Strehl von der Beratung und Abstimmung auszuschließen (Art. 49 GO).
Abstimmungsergebnis: 10 : 0
Daraufhin stellt der Vorsitzende den Sachverhalt dar. Ansonsten bestehen keine Nachfragen.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der isolierten Befreiung zur Errichtung eines Nebengebäudes mit Pultdach in Massivbauweise auf dem Grundstück Fl. Nr. 1597/2, Gem. Unterleinleiter zu und erteilt nach § 31 Abs. 2 BauGB Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Baugrenze und der Außenfassade.
Abstimmungsergebnis: 10 : 0