Ausgangslage:

Planbereich nach § 30 BauGB – Bauen innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes „Vierleite“

Es ist geplant auf dem Grundstück Fl. Nr. 527, Gem. Unterleinleiter ein Gartenhaus zu errichten. Das Gebäude ist mit 4m Breite, 3,0m Länge, 3,2m Höhe, in Holzbauweise und mit einer Ziegeleindeckung geplant.

 

Das geplante Bauvorhaben steht folgenden Festsetzungen des Bebauungsplanes entgegen:

-      Baugrenze, geplant im südwestlichen Grundstücksteil

-      10°Dachneigung, Dachneigung mit 20°geplant

-      Höhe max. 3,00n, geplant mit 3,20m wegen Schneelast

-      Fassadengestaltung, es ist aus Holz geplant und nicht in den Farben des Hauptgebäudes

 

Empfehlung der Verwaltung:

Die beantragten Befreiungen sind städtebaulich vertretbar.

 

 

Sachverhalt während des Sitzungsverlaufes:

Der Vorsitzende stellt den Sachverhalt dar. Ansonsten bestehen keine Nachfragen.

 

 

 

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der isolierten Befreiung zur Errichtung eines Gartenhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 527, Gem. Unterleinleiter zu und erteilt nach § 31 Abs. 2 Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich Baugrenze, Dachneigung und Fassadengestaltung aus Holz.

 


Abstimmungsergebnis: 11 : 0