Sitzung: 23.07.2020 2020/GR/096
Ausgangslage:
Die Fußgängerbrücke über den Leinleiterbach (Fl.st. 3301) an der Sportanlage Unterleinleiter befindet sich augenscheinlich in einem sehr maroden Zustand. Eine Sperrung war, aufgrund des schlechten Zustands unvermeidlich.
Die Holzträger der Brücke sind nicht mehr tragfähig. Es ist deshalb wahrscheinlich, dass eine Reparatur nicht wirtschaftlich ist. Es wäre ein sehr großer Arbeitsaufwand mit einem kompletten Ab- und Wiederaufbau und Austausch maroder Elemente notwendig.
Deshalb ist zu erwarten, dass ein Neubau wirtschaftlicher als auch nachhaltiger ist.
Durch ein Ingenieurbüro müssen die Brückenauflager auf ihre Tragfähigkeit hin überprüft werden. Des Weiteren ist zu entscheiden, ob die Brücke selbst durch den Bauhof hergestellt werden kann oder ob hier eine Systembrücke aus Stahl verbaut wird. Wenn die Brücke durch den Bauhof selbst errichtet wird muss durch ein Ingenieurbüro die Statik berechnet werden.
Zudem ist grundsätzlich zu klären, ob diese Brücke erhalten werden muss. Die Erreichbarkeit der nördlichen Spielfläche ist auch über den parallel verlaufenden Weg „Steinbruck“ möglich.
Empfehlung der Verwaltung:
Vorab ist durch den Gemeinderat zu beschließen, ob die Brücke erhalten werden muss. Nachfolgend ist zu prüfen, welche der beiden o.g. Varianten kostengünstiger ist. Hierfür müssen entsprechende Angebote von Ingenieurbüros und Fertigteilbrücken eingeholt werden. Auf Grundlage dieser Kostenvoranschläge kann über die wirtschaftlichste Variante entschieden werden.
Sachverhalt
während des Sitzungsverlaufes:
Der
Vorsitzende stellt den Sachverhalt dar.
Gemeinderatsmitglied
Ernst König fragt nach, ob die Fußgängerbrücke als öffentlicher Fußweg oder hauptsächlich
für den Sportbereich geplant wurde.
Gemeinderatsmitglied
Uwe Knoll entgegnet, dass die Brücke eventuell im Zuge der Hochwasserfreilegung
gebaut wurde.
Gemeinderatsmitglied
Ernst König fragt nach, ob eventuell eine finanzielle Förderung (z. B. im
Rahmen der Hochwasserfreilegung) möglich ist.
Der
Vorsitzende antwortet, dass bisher keine Informationen darüber gefunden wurden.
Bauamtsmitarbeiter
Herr Ebert antwortet, dass hierfür nochmals recherchiert werden müsse.
Auf
Wunsch des Gemeinderats wird der Beschluss bezüglich der Erfragung von
möglichen Zuschüssen entsprechend erweitert.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, die Fußgängerbrücke am Sportplatzgelände Unterleinleiter, auf dem Fl.st. 3301 der Gemarkung Unterleinleiter zu erhalten.
Die Verwaltung wird beauftragt die Kosten für einen Brückenneubau in Eigenregie durch den Bauhof oder durch eine Fachfirma, zu erheben, einander gegenüberzustellen und dem Gemeinderat zum Beschluss vorzulegen.
Mögliche Zuschüsse / Förderungen sollen im Vorfeld abgeklärt werden.
Abstimmungsergebnis: 11 : 0