Sitzung: 23.07.2020 2020/GR/096
Ausgangslage:
Entlang der gemeinsamen Grundstücksgrenze zwischen dem privaten Baugrundstück Fl.Nr. 1451/16 und dem gemeindeeigenen Flurstück 1451 besteht eine Stützmauer, welche aktuell vom Einsturz bedroht ist. Die Stützmauer wurde im Zuge der Bebauung des privaten Flurstücks 1451/16 vom Eigentümer errichtet.
Das Gemeindegrundstück (Schulgelände) ist bis an die Grundstücksgrenze des Fl.st. 1451/16 bebaut. Direkt an der Grenze befindet sich die Weitsprunganlage der Schule Unterleinleiter. Das natürliche Gelände des Gemeindegrundstücks befindet sich über dem Gelände des Nachbargrundstücks. Deshalb war und ist die Errichtung der Stützmauer notwendig.
Bei einer Erneuerung der Stützmauer muss das Abrutschen des Geländes und der Weitsprunganlage gesichert werden. Eine Abstimmung mit der Gemeinde ist deshalb nötig
Der Bauherr hat sich vorab mit dem Bürgermeister über die geplanten Baumaßnahmen abgestimmt. Folgendes wurde besprochen.
Leistungen des Eigentümers:
- Herstellung der Mauer mit L-Betonsteine
- Entsorgung der Mauer
- Ausbaggern des Fundaments
- Herstellung des neuen Fundaments inkl. Material und Schalung
- Kostenübernahme für o.g. Positionen
Leistungen der Gemeinde:
- Rückbau und Wiederherstellung der Springgrube
- Freilegung und Abbruch der bestehenden Mauer (ohne Fundament, ohne Entsorgung)
- Verlegen einer Drainage auf Gemeindegrundstück
- Wiederherstellung des Zauns auf der neu errichteten Mauer
- Sämtliche Arbeiten können durch den Bauhof durchgeführt werden
Empfehlung der Verwaltung
Um die Baumaßnahme auszuführen und ein Abrutschen des natürlichen Geländes einschließlich der Springgrube zu verhindern, sind entsprechende Maßnahmen auf dem Gemeindegrundstück auszuführen. Bei dieser Gelegenheit kann anstehendes Hangwasser mittels einer Drainage auf dem Gemeindegrundstück aufgefangen werden. Die Baumaßnahmen sind im Umfang überschaubar und technisch durch den Bauhof ausführbar. Zudem kann durch die neue Stützmauer die Sprunggrube wieder hergestellt werden.
Sachverhalt während des
Sitzungsverlaufes:
Der
Vorsitzende stellt den Sachverhalt dar.
Gemeinderatsmitglied
Holger Strehl fragt nach, wie die Entwässerung des gemeindlichen Grundstücks
per Drainage erfolgt.
Bauamtsmitarbeiter
Herr Ebert antwortet, dass grundsätzlich nicht in das Kanalnetz eingeleitet
werden darf. Bei den Arbeiten vor Ort wird sich ein Bild gemacht, wie die
Entwässerung erfolgen kann.
Gemeinderatsmitglied
Ewald Rascher fragt nach, warum der Abbruch der Mauer durch die Gemeinde
erfolgen soll, da diese auf Privatgrund verläuft und im Interesse des
Eigentümers liegt.
Der
Vorsitzende antwortet, dass die Mauer ehemals im Einvernehmen mit der Gemeinde
gebaut wurde. Zudem besteht ein Interesse an der Entwässerung des Grundstücks,
welche in diesem Zuge mit erledigt werden kann.
Gemeinderatsmitglied
Ernst König fragt nach, ob die Sprunggrube noch notwendig ist.
Der
Vorsitzende antwortet, dass der Erhalt der Sprunggrube für die Rektorin der
Grundschule für den Sportunterricht wünschenswert ist.
Auf
Wunsch des Gemeinderats wird der Beschluss um die Pflichten bzw. Leistungen des
Eigentümers des Nachbargrundstücks erweitert.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt einer Beteiligung der Gemeinde an der Baumaßnahme zum Abbruch und zur Errichtung einer Stützmauer auf dem Flurstück 1451/16 grundsätzlich zu. Der Bauhof der Gemeinde unterstützt die Baumaßnahmen wie folgt.
- Rückbau und Wiederherstellung der Springgrube
- Freilegung und Abbruch der bestehenden Mauer (ohne Fundament, ohne Entsorgung)
- Verlegen einer Drainage auf Gemeindegrundstück
- Wiederherstellung des Zauns auf der neu errichteten Mauer
- Die Arbeiten werden durch den Bauhof ausgeführt
Der Eigentümer übernimmt folgende Tätigkeiten:
- Herstellung der Mauer mit L-Betonsteinen
- Entsorgung der Mauer
- Ausbaggern des Fundaments
- Herstellung des neuen Fundaments inkl. Material und Schalung
- Kostenübernahme für o.g. Positionen
Abstimmungsergebnis: 11: 0