Ausgangslage:

Die Feldgeschworenen Joseph Taschner und Michael Ochs werden aus privaten Gründen das Amt des Feldgeschworenen niederlegen.

Herr Taschner war seit dem 24.02.1994 vereidigter Feldgeschworener und Herr Ochs seit dem 07.12.2005.

 

Herr Anton Sieber, geboren am 20.08.1959, wohnhaft im Bergweg 14, Dürrbrunn, und Herr Klemens Bauernschmitt, geboren am 28.01.1958, wohnhaft in der Dorfstraße 3, Dürrbrunn, wurden vom Obmann der Feldgeschworenen aus Dürrbrunn, Herrn Heinz Schick, als künftige Feldgeschworene vorgeschlagen.

 

Die Feldgeschworenen in der Gemeinde erlangen ihr Amt durch Wahl.

Sind in der Gemeinde Feldgeschworene vorhanden, dann ist die Wahl neuer Feldgeschworener in erster Linie Sache der Feldgeschworenen selbst.

Die Wahl wird dem Gewählten durch den Obmann der Feldgeschworenen mitgeteilt (§ 4 Abs. 3 Feldgeschworenenordnung [FO]). Nach Annahme der Wahl, für die auch Stillschweigen des Gewählten genügt (§ 4 Abs. 4 Satz 2 FO), wird der Feldgeschworene vereidigt.

Die Vereidigung, deren Formel in § 5 Abs. 1 FO festgelegt ist, geschieht durch den ersten Bürgermeister.

 

Sachverhalt während des Sitzungsverlaufes:

Herr Gebhardt, 1. Bürgermeister der Gemeinde Unterleinleiter, nimmt Herrn Sieber und Herrn Bauernschmitt den vorgeschriebenen Eid ab und weist sie auf die Pflichten eines Feldgeschworenen hin. Die dazugehörige Niederschrift ist von den Feldgeschworenen und Herrn Gebhardt zu unterschreiben. 

 

Das Buch „Der Feldgeschworene – Rechtsgrundlagen und Erläuterungen“ wird den beiden Herren übergeben.

 

Beschluss:

Die Vereidigung der Feldgeschworenen nimmt der Gemeinderat Unterleinleiter zur Kenntnis.