Ausgangslage:

Das ehemalige Jugendhaus der Gemeinde Unterleinleiter steht bereits seit längerem leer. Grundsätzlich trägt ein Leerstand nicht zum Erhalt eines Gebäudes bei. Des Weiteren fallen laufende Unterhaltskosten für ein ungenutztes Gebäude an.

 

Deshalb ist es sinnvoll eine adäquate Nutzung bzw. einen Nutzer für das Gebäude zu finden.

 

Empfehlung der Verwaltung

Es ist vorstellbar, dass Gebäude zu vermieten. Bevorzugt werden sollte eine Nutzung durch einen örtlichen Verein. Ob ein Interesse bei den registrierten örtlichen Vereinen besteht kann durch die Verwaltung in Erfahrung gebracht werden. Zudem ist es sinnvoll das Netzwerk der Gemeinderäte zu nutzen. Des Weiteren könnte eine entsprechende Anzeige im Mitteilungsblatt geschalten werden.

 

 

Sachverhalt während des Sitzungsverlaufes:

 

Der Vorsitzende stellt den Sachverhalt dar.

 

Gemeinderatsmitglied Reinhold Geck fragt nach, ob eine Nutzungsänderung des Gebäudes möglich ist.

 

Bauamtsmitarbeiter Herr Ebert antwortet, dass eine Nutzungsänderung einem Bauantrag gleichkommt, und dieser mindestens 3 Monate bzw. längere Zeit in Anspruch nehmen würde.

 

Gemeinderatsmitglied Thomas Amon schlägt vor den Dorfladen in Überlegungen mit einzubinden.

 

Gemeinderatsmitglied Uwe Knoll gibt zur Kenntnis, dass die Interessen der Anlieger bei Planungen ebenfalls Beachtung finden müssen.

 

Gemeinderatsmitglied Ernst König bittet wegen persönlicher Beteiligung nach Art. 49 GO um Ausschluss von der Beschlussfassung.

 

Abstimmungsergebnis: 8 : 2

 

Somit ist Gemeinderatsmitglied Ernst König von der Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt einer Vermietung des gemeindlichen Gebäudes auf dem Flurstück 694/3 der Gemarkung Unterleinleiter grundsätzlich zu. Die Verwaltung wird beauftragt das Interesse bei den örtlichen Vereinen zu erfassen. Dem Gemeinderat sind die Interessenten, einschließlich der Konditionen des Mietverhältnisses zum Beschluss vorzulegen.

 

 


Abstimmungsergebnis: 10 : 0