Sitzung: 16.09.2020 2020/SVA/032
Sachverhalt:
Der Schulverband Ebermannstadt hat sich im Januar 2018 für die Teilnahme am Kommunalinvestitionsprogramm zur Verbesserung der Schulinfrastruktur (KIP-S) beworben. Geplant ist in der Grund- und Mittelschule in Ebermannstadt die Raumakustik in den Klassenräumen zu verbessern, der Einbau einer Induktionsschleifenanlage in der Aula, der Austausch der vorhandenen Klassenzimmerbeleuchtung gegen moderne LED Technik und die Erneuerung des Hubbodens im Hallenbad. Das Ingenieurbüro BASIC wurde mit der Erarbeitung eines raumakustischen Gutachtens beauftragt und legte dieses am 03.04.2018 der Verwaltung vor.
Die Bewerbung am Programm war erfolgreich. Die Regierung von Oberfranken stellte mit Schreiben vom 20.07.2018 eine Förderung in Aussicht. Nach Aufnahme in das Programm hatte die Stadt bis zum 08.02.2019 Zeit, einen vollständigen Antrag auf Förderung einzureichen.
Für einen vollständigen Antrag mussten zusätzliche Planungen (z.B. Entwurfspläne, Kostenberechnung, Bau-/Raumkonzept, Brandschutzkonzept etc.) erarbeitet werden.
Für die Antragstellung sowie die Erarbeitung der geforderten Antragsunterlagen hinsichtlich der Schallschutzmaßnahmen für die Ertüchtigung der Klassenzimmer und die Sanierung des Hubbodens des Lehrschwimmbeckens wurde die Eis Architektur GmbH aus Bamberg beauftragt. Die Antragsunterlagen für die Erneuerung der Beleuchtungsanlagen wurden durch die Hölzlein Ingenieure GmbH erarbeitet.
Die Antragsunterlagen (u.a. Entwurfspläne, Kostenberechnungen, Erläuterungsberichte etc.) für das KIP-S Programm wurden von beiden Planungsbüros fristgerecht fertiggestellt. Der Antrag konnte somit im vorgegebenen Zeitrahmen bei der Regierung von Oberfranken eingereicht werden.
Die geschätzten Gesamtkosten der Sanierungsmaßnahme weichen stark von der durch die Planungsbüros erstellten Kostenberechnung ab.
Für die Gesamtmaßnahme wurden ca. 822.000 € (brutto) geschätzt. Berechnet wurden Gesamtbaukosten inkl. 18 % Baunebenkosten (194.014,75 € brutto) von 1.271.874,45 € (brutto).
Für die Sanierung der Beleuchtung wurden Kosten in Höhe von 482.418,15 € (brutto) berechnet. In der Kostenschätzung wurde ein Wert von 207.000 € ermittelt.
Die Mehrkosten resultieren u.a. aus einem abweichenden Einheitspreis der LED-Leuchte. In der Kostenschätzung wurde ein Einheitspreis von 220 € angenommen. In der Kostenberechnung liegen die Einheitspreise für eine Anbauleuchte bei 362 € und teilweise bei 547,00 €. Die neuen LED-Leuchten sind den aktuell verbauten Leuchten hinsichtlich des Gehäuses und des Designs sehr ähnlich. Auch der Hersteller hat sich nicht geändert. Zudem wurden in der Kostenschätzung 560 Leuchten angesetzt und in der aktuellen Berechnung wurden 770 Leuchten berücksichtigt.
Für die Schallschutzmaßnahmen wurden Gesamtkosten von 512.000 € (brutto) geschätzt. Das Ergebnis der Kostenberechnung beläuft sich auf 595.441,55 € (brutto).
Aufgrund der erheblichen Abweichung von Kostenschätzung und Kostenberechnung wurden gemeinsam mit den Ingenieurbüros Einsparpotentiale gesucht. Ergebnis: Die Planungskosten für die Sanierung der Beleuchtung konnten auf 311.000 Euro (inkl. Induktionsschleife) gesenkt werden.
Am 07.03.2019 ging der Bewilligungsbescheid von der Regierung von Oberfranken bei der Verwaltung ein.
Bewilligt wird im Wege der Anteilsfinanzierung ein Zuschuss aus Bundesmitteln in Höhe von 739.800 €.
Die Schulverbandsversammlung hat am 20.05.2019 folgenden Beschluss gefasst:
„Die Verwaltung wird
beauftragt die Ausführungsplanung für die Sanierung der Grund- und Mittelschule
in Ebermannstadt im Rahmen des Kommunalinvestitionsprogramms
zur Verbesserung der Schulinfrastruktur (KIP-S) an ein qualifiziertes
Planungsbüro zu vergeben.
Die Vergütung erfolgt auf Basis der HOAI,
jeweils zum Mindestsatz, bei max. 4 % Nebenkosten und 20 % Umbauzuschlag.“
In der Sitzung der Schulverbandsversammlung am 10.02.2020 informierte die Vorsitzende das Gremium über den Sachstand zur Vergabe der Ausführungsplanung für die Sanierung der Grund- und Mittelschule in Ebermannstadt im Rahmen des Kommunalinvestitionsprogramms zur Verbesserung der Schulinfrastruktur (KIP-S) (Beschluss vom 20.05.2019). Demnach sind die Planungsleistungen für Schallschutz und Hubboden Schwimmbecken für ein Gesamthonorar (brutto) von 94.839,54 € an die Eis Architekten GmbH vergeben worden. Mit der Planungsleistung Beleuchtung / Elektro ist die Hölzlein Ingenieure GmbH beauftragt (Gesamthonorar 71.330,36 € brutto).
Die Maßnahme muss bis zum 31.12.2023 vollständig abgenommen werden.
Sachverhalt im Sitzungsverlauf:
Die beiden Planungsbüros (Hölzlein und Eis) stellen anhand von Präsentationen die Ergebnisse der Ausführungsplanung vor und gehen dabei insbesondere auf Art und Umfang der Maßnahme sowie Kosten und Bauzeitenplan ein. Beide Präsentationen sind Bestandteil der Niederschrift.
Anschließend informiert der Kämmerer das Gremium über die mögliche Finanzierung der Gesamtmaßnahme.
Nachdem die ursprüngliche Kostenschätzung als Grundlage für die gewährte Bewilligung von 739.800 Euro erheblich von der im Nachgang erfolgten Kostenberechnung (1,2 Millionen) abweicht, hat die Verwaltung in Abstimmung mit der Regierung von Oberfranken alternative Fördermöglichkeiten geprüft. Ziel hierbei war es, das Gesamtvorhaben vollständig umzusetzen und zugleich das Delta von etwa 400.000 Euro weitestgehend zu schließen bzw. den Eigenanteil des Schulverbandes zu reduzieren.
Vor diesem Hintergrund könnte die Gesamtfinanzierung der Maßnahme folgendermaßen gesichert werden:
Ausgaben (gesamt)
Hubboden Angebot 91.000 Euro
LED-Umrüstung Kostenberechnung 296.000 Euro
Induktionsschleife Kostenberechnung 15.000 Euro
Schallschutz Kostenberechnung 600.000 Euro
Zwischensumme: 1.002.000 Euro
NK (20%) 200.400 Euro
gesamt: 1.202.400
Euro
Einnahmen (KIP-S, bereits bewilligt)
Freistaat Bayern 90% Förderung 739.800 Euro
Schulverband 10% Eigenanteil 82.000 Euro
gesamt: 822.000 Euro
Ausgaben Bauabschnitt 1 (finanziert über Einnahmen aus
KIP-S)
Hubboden Angebot 91.000 Euro
LED-Umrüstung Kostenberechnung 296.000 Euro
Induktionsschleife Kostenberechnung 15.000 Euro
Schallschutz Kostenberechnung 283.000 Euro
Zwischensumme: 685.000 Euro
NK (20%) 137.000 Euro
gesamt: 822.000 Euro
Einnahmen (BayFAG, geplant)
Freistaat Bayern 70% Förderung 266.280 Euro
Schulverband 30% Eigenanteil 114.120 Euro
gesamt: 380.400 Euro
Ausgaben Bauabschnitt 2 (finanziert über mögliche
Einnahmen aus BayFAG)
Schallschutz Kostenberechnung 317.000 Euro
Zwischensumme: 63.400 Euro
NK (20%) 137.000 Euro
gesamt: 380.400 Euro
Somit würden vorbehaltlich einer Förderung über FAG bei Gesamtkosten in Höhe von 1,2 Millionen Euro für die Sanierungsmaßnahme knapp 200.000 Euro als Eigenanteil für den Schulverband Ebermannstadt verbleiben.
Die Verbandsräte möchten Antworten auf insbesondere die folgenden Fragen:
Schallschutz
Vor dem Hintergrund, dass die Deckenplatten nicht gestrichen werden dürfen, weil sie dann ihre schallschützende Wirkung verlieren, möchte ein Verbandsrat wissen, wie diese ggf. gesäubert werden können.
Antwort Referent: Die Deckenplatten können abgesaugt bzw. nebelfeucht abgewischt werden.
Im Sinne der Nachhaltigkeit erkundigt sich ein Verbandsrat danach, ob das eingebrachte Schallschutzmaterial im Fall einer erneuten Sanierung nur mit erheblichem Aufwand entsorgt werden kann.
Antwort Referent: Das verwendete Material verfügt über eine hervorragende Wiederverwertbarkeit.
Ein Verbandsrat fragt im Zusammenhang mit dem erheblichen Kostenaufwand nach, ob im Vorfeld Alternativen zur vorgestellten Ausführung geprüft worden sind.
Antwort Vorsitzende: Art und Umfang der Ausführung sind das Ergebnis einer Variantenprüfung. Zudem verweist Sie auf das Schallschutzgutachten und die Notwendigkeit einer professionellen Ertüchtigung des Schallschutzes.
Der Referent ergänzt, dass die Materialien an sehr vielen Schulen Verwendung finden und über eine sehr gute schallschutztechnische Veranlagung verfügen.
Frage: Die Deckenplatten verfügen über einen Brandschutznachweis, die Wandplatten aber nicht?
Antwort Referent: Für die Maßnahme muss kein Material mit einer bestimmten Brandschutzklasse verwendet werden. In Klassenräumen gibt es diesbezüglich keine Vorgaben, da sowieso verschiedene Brandlasten wie Unterrichtsmaterialien, Pinnwände etc. Verwendung finden.
Frage: Die Mittagsbetreuung nutzt u. a. 2 Klassenräume im Obergeschoss. Bei sommerlichem Wetter leiden Kinder und Mitarbeiter unter der Hitze. Wurde neben dem Schallschutz auch dieses Thema berücksichtigt?
Antwort der Vorsitzenden: Für diese Räume ist eine mobile Klimaanlage im Haushalt vorgesehen. Davon abgesehen bekommt die Belüftung der Klassenzimmer – auch und vor allem im Zusammenhang mit Corona – einen immer wichtigeren Stellenwert. Der Sauerstoffgehalt in den Räumen ist bereits nach kurzer Zeit zu gering. Die geplante Schallschutzmaßnahme steht allerdings nicht im Konflikt mit einer möglichen nachgerüsteten Belüftungsanlage. Die Materialien müssen dann nicht wieder entfernt werden.
Hubboden Hallenbad
Frage: Wurde im Zusammenhang mit der Erneuerung des Hubbodens das darunter befindliche Scherengerüst überprüft?
Antwort Referent: Die Mechanik wird regelmäßig gewartet.
Induktionsschleife
Ein Verbandsrat erkundigt sich im Zusammenhang mit dem Einbau der Induktionsschleife für Hörgeschädigte nach einer weiteren Fördermöglichkeit.
Antwort Kämmerer: Die Induktionsschleife kann sowohl über KIP-S als auch über FAG Barrierefreiheit gefördert werden. Eine weitere bzw. zusätzliche Fördermöglichkeit gibt es nicht.
Beleuchtung
Ein Verbandsrat kritisiert im Interesse der Nachhaltigkeit, dass die neuen LED-Lampen im Fall eines Defektes komplett getauscht werden müssen bzw. einzelne Leuchtmittel nicht tauschbar sind.
Antwort Referent: Das Thema der Nachhaltigkeit dieser LED-Leuchten wird eher über den geringeren Stromverbrauch und die lange Nutzungsdauer von 50.000 Betriebsstunden befeuert.
Der Vorschlag des Verbandsrates, LED Leuchten mit weniger Leistung einzusetzen, um den Stromverbrauch noch stärker zu reduzieren und somit die Ersparnis von 35% weiter zu erhöhen, wurde nicht weiterverfolgt, da laut Referent nur eine unwesentliche Einsparung zu erwarten wäre. Außerdem erfüllen die vorgestellten LED-Leuchten die erhöhten Leistungsanforderungen für Fachräume. Bei einer Ausstattung sämtlicher Klassenräume ist somit eine flexible Nutzung möglich.
Ein Verbandsrat befürchtet, dass bestimmte Tischoberflächen das einfallende LED-Deckenlicht reflektieren und für den Schüler störend sind.
Der Referent verneint dies und verweist auf den Einbau dieser Leuchten in einer Vielzahl von Schulen. Zudem betont er, dass ab einer bestimmten Beleuchtungsstärke – wie vorliegend geplant – zu einer erhöhten Leistungsfähigkeit beiträgt.