Ausgangslage:

Planbereich nach § 30 BauGB – Bauen innerhalb des Bebauungsplans „Helmersleite“

Es ist geplant auf dem Grundstück Fl. Nr. 1587, Gem. Unterleinleiter, ein Nebengebäude für Unterstellmöglichkeit von Zweirädern und Gartengeräte zu errichten. Das Gartenhäuschen soll an der nordöstlichen Grenze mit den Maßen: 3 m auf 3 m mit einer Höhe von ca. 2,30 m errichtet werden.

 

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Helmersleite“. Das Gartenhaus soll außerhalb der Baugrenzen errichtet werden. Die Baugrenze befindet sich im engen Umgriff des Wohnhauses.

 

Empfehlung der Verwaltung:

Das Vorhaben bedarf einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Baugrenze. Derartige Nebengebäude sind in diesem Baugebiet bereits mehrfach gebaut.

 

 

Sachverhalt während des Sitzungsverlaufes:

Der Vorsitzende stellt den Sachverhalt dar.

 

 

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der isolierten Befreiung zur Errichtung eines Nebengebäudes auf dem Grundstück Fl. Nr. 1587, Gem. Unterleinleiter und erteilt nach § 31 Abs. 2 BauGB eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Baugrenze.

 


Abstimmungsergebnis: 12 : 0