Ausgangslage:

Planbereich nach § 34 BauGB – Bauen im Zusammenhang bebauter Ortsteile

 

Es ist geplant, auf dem Grundstück Fl. Nr. 34, Gem. Unterleinleiter das landwirtschaftliche Gebäude in Wohnen umzunutzen. Die bestehende Nutzung im Erdgeschoss (Hobbywerkstatt, Holzlege, Heizung etc.) wird nicht verändert. Lediglich ein vormals als Lager genutzter Raum soll zukünftig als Arbeitszimmer der Wohnung zugeschlagen werden. Zur Belichtung der Dachgeschosswohnung sollen Dachgauben als Schleppgauben in das Dachgeschoss eingebaut werden. Die Kubatur des Gebäudes bleibt bestehen. Es ist geplant, eine Brandwand zur Nachbarbebauung zu errichten.

Die zwei zusätzlichen Stellplätze werden auf dem Grundstück errichtet.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Das Grundstück befindet sich um unbeplanten Innenbereich (§34 BauGB) und fügt sich in die Umgebung ein. Die Nachverdichtung und Schaffung von neuem Wohnraum sind zu befürworten. Die Abstandsflächen liegen zur Flussseite innerhalb der Hälfte der als öffentliche Grünfläche zu bewertenden Flächen. Zum südlichen Nachbarn kann keine Abstandsfläche sowie keine Abstände nachgewiesen werden, da dies Bestandsgebäude sind. Die nicht vorhandenen Abstände werden durch den Einbau einer über Dach zu führenden brandwand sichergestellt und der Gebäudeanschluss soweit ertüchtigt, dass keine Bedenken hinsichtlich eines Brandüberschlages bestehen.

 

 

Sachverhalt während des Sitzungsverlaufes:

Der Vorsitzende stellt den Sachverhalt dar.

 

 

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Bauantrag und Nutzungsänderung auf Ausbau des Dachgeschosses zum Wohnhaus auf dem Grundstück Fl. Nr. 34, Gem. Unterleinleiter und erteilt sein gemeindliches Einvernehmen gem. § 36 BauGB i.V.m. § 34 BauGB.


Abstimmungsergebnis: 12 : 0