Sitzung: 22.12.2020 2020/VGV/034
Sachverhalt:
Örtliche
Prüfung der Jahresrechnung der Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt für das
Rechnungsjahr 2019 - Feststellung der Jahresrechnung gem. Art. 102 Abs. 3 GO i.
V. m. Art. 26 KommZG und Art. 10 VGemO
Begründung:
Der Rechnungsprüfungsausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt hat die Jahresrechnung der VG Ebermannstadt am 17.09.2020 geprüft. Es wurden dabei keine Beanstandungen festgestellt.
Die Jahresrechnung 2019 schließt wie folgt ab:
Verwaltungshaushalt:
Einnahmen (bereinigte Soll-Einnahmen) 1.727.653,18 €
Ausgaben (bereinigte Soll-Ausgaben) 1.727.653,18 €
Vermögenshaushalt:
Einnahmen (bereinigte Soll-Einnahmen) 33.299,36 €
Ausgaben (bereinigte Soll-Ausgaben) 33.299,36 €
Fehlbetrag 0,00 €
Gesamtsumme der Reste am Ende des Rechnungsjahres:
Kasseneinnahmereste 109,10 €
Haushaltseinnahmereste 0,00 €
Haushaltsausgabereste 30.250,76 €
In den Rechnungsergebnissen
sind enthalten:
Zuführung zum Vermögenshaushalt 15.588,93 €
Rücklagenentnahme 17.590,43 €
(geplante Rücklagenentnahme 40.600,00 €)
Deckungsringe:
Ansatz Jahressoll
Personalausgaben 1.287.800,00 € 1.289.382,27 €
Sachausgaben 262.400,00 € 267.857,70 €
EDV-Kosten 94.600,00 € 94.600,00 €
Telefon- u. Postgebühren 19.300,00 € 19.447,87 €
Investitionen:
Einrichtung von 2 neuen EDV-Arbeitsplätzen und Austausch von 4 PCs
Gesamtkosten: 5.593,00 €
Hinweis der Kämmerei:
Die tatsächliche Rücklageentnahme ist um ca. 23.000,00 € geringer ausgefallen als wie der Planansatz, dies ist darin begründet, dass im Verwaltungshaushalt Mehreinnahmen erzielt werden konnten und die allgemeinen Ansätze im Vermögenshaushalt nicht in Anspruch genommen wurden.
Beschluss:
Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft stellt die Jahresrechnung der Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt für das Rechnungsjahr 2019 gem. Art. 102 Abs. 3 GO i. V. m. Art. 26 KommZG und Art. 10 VGemO fest.
Abstimmungsergebnis: 11 : 0