Ausgangslage:

Die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2019 der Gemeinde Unterleinleiter wurde durch den Prüfungsausschuss am 29.09.2020 von 18.00 bis 19.15 Uhr durchgeführt. Bei der Prüfung waren anwesend:

Gemeinderat Alexander Löw, Vorsitzender

Gemeinderat Ernst König

Gemeinderat Thomas Amon


In die Niederschrift über die örtliche Prüfung wurde folgende Textziffer aufgenommen:

 

TZ 1 Unbearbeitete Textziffer aus der Prüfung 2018 - Abrechnung Kläranlage Ebermannstadt – Nachmessung Schmutzwasserfracht

 

Bei der Prüfung der Abrechnung 2017 für die Kläranlage Ebermannstadt wurde festgestellt, dass die bestehende Zweckvereinbarung im Rahmen der gemeinsamen Abwasserbeseitigung der Gemeinden Ebermannstadt, Wiesenttal und Unterleinleiter in Bezug auf die vorgeschriebenen Nachmessungen der Schmutzwasserfracht nicht eingehalten wird. Gem. § 8 Nr. 1 der Zweckvereinbarung sind alle 3 Jahre Nachmessungen der Schmutzwasserfracht vorzunehmen ist. Die letzte Messung erfolgte 2014.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt daher, dass das Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt zeitnah eine Nachmessung der relevanten Schmutzwasserparameter veranlasst und in Zukunft die vereinbarte Nachmessungsfrist eingehalten wird.

 

TZ 2 Kassenreste der Gemeinde Unterleinleiter

 

Im Rahmen der Prüfung wurden die vorhandenen Kassenreste der Gemeinde Unterleinleiter genauer betrachtet. Nach Abzug von zu Soll gestellten Zuwendungen, Langzeitforderungen und den Beträgen, die mittlerweile beglichen sind, liegen aktuell nur geringe Außenstände vor. Dabei wird festgestellt, dass teilweise geringwertige Forderungen mit älteren Fälligkeitsdatum bestehen. Es wird daher empfohlen, dass seitens der Verwaltung die Möglichkeiten einer Niederschlagung oder eines Erlasses geprüft werden.

 

TZ 3 Schützengesellschaft Unterleinleiter – Schützenhaus Unterleinleiter

 

Aufgrund der aktuellen Finanzsituation der Schützengesellschaft, hat sich die Gemeinde Unterleinleiter bereit erklärt, offene Forderungen der Schützengesellschaft in Form eines Vorschusses zu übernehmen. In der Gemeinderatssitzung vom 23.01.2020 wurden bezüglich des bestehenden Erbbaurechtsvertrages mit der Schützengesellschaft Unterleinleiter e. V. und der weiteren Nutzung des Schützenhauses mehrere Beschlüsse gefasst. Dabei wird festgestellt, dass dies Beschlüsse bis zum heutigen Tag nicht umgesetzt wurden.

 

 

Sachverhalt während des Sitzungsverlaufes:

Der Vorsitzende stellt den Sachverhalt dar.

 

Beschlussvorschlag (TZ 1):

Der Gemeinderat beschließt, dass das Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt zeitnah eine Nachmessung der relevanten Schmutzwasserparameter veranlasst und in Zukunft die vereinbarte Nachmessungsfrist eingehalten wird.

 

Abstimmungsergebnis: 12 : 0

 

 

Beschlussvorschlag (TZ 2):

Der Gemeinderat beschließt, dass die Kasse der Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt die vorhandenen Kassenreste im Hinblick auf die Tatbestände einer Niederschlagung oder Erlasses prüft. Der Gemeinderat ist darüber in Kenntnis zu setzen.

 

Abstimmungsergebnis: 12 : 0

 

 

Beschlussvorschlag (TZ 3):

Der Gemeinderat beschließt, dass die Verwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt die vorhandenen Beschlüsse bezüglich des Erbbaurechtsvertrages im Einvernehmen mit der Schützengesellschaft Unterleinleiter vorbereitet. Die weitere Nutzung des Schützenhauses Unterleinleiter wird im Gemeinderat beraten.

 

Abstimmungsergebnis: 12 : 0