Ausgangslage:

Die Entlastung bildet den förmlichen Abschluss für die Legung der Jahresrechnung. Entlastet wird der Erste Bürgermeister als Leiter der Gemeindeverwaltung durch den Gemeinderat. Der Erste Bürgermeister kann daher an der Beratung und Abstimmung auf Grund persönlicher Beteiligung nicht teilnehmen.

 

Durch die Entlastung wird die Haushalts- und Wirtschaftsführung eines Rechnungsjahres gebilligt, erkennbare Haushaltsüberschreitungen genehmigt und sonstige haushaltsmäßige Mängel geheilt, soweit diese auf einer unzureichenden Mitwirkung der Gemeindeverwaltung beruhen.

 

Die Jahresrechnung 2019 ist örtlich geprüft und wurde durch Beschluss festgestellt.

 

Nach Art. 102 Abs. 3 GO schließt sich an die Feststellung der Jahresrechnung die Entlastung an.

 

Der Entlastungsantrag wird vom Vorsitzenden des örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss, Herrn Alexander Löw, gestellt.

 

 

Sachverhalt während des Sitzungsverlaufes:

Gemeinderatsmitglied Alexander Löw stellt den Sachverhalt dar:

 

Wegen persönlicher Beteiligung ist 1. Bürgermeister Alwin Gebhardt von der Beratung und Abstimmung auszuschließen (Art. 49 GO).

 

 

Beschluss:

Der Gemeinderat Unterleinleiter erteilt für die Jahresrechnung 2019 der Gemeinde Unterleinleiter Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO.

 

 


Abstimmungsergebnis: 11 : 0