Ausgangslage:

Im vorherigen Tagesordnungspunkt Ö 8.1 hat die Verwaltung empfohlen, die bestehende Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren aufzuheben und die neue Mustersatzung umzusetzen.

 

In diesem Zusammenhang soll auch die bestehende Anlage zur Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher
Feuerwehren vom 21.11.2012 in der Fassung der ersten Satzungsänderung vom 26.07.2019 angepasst werden. Gemäß der Empfehlung des Rundschreibens vom 08.09.2020 sowie der Rücksprache mit dem Bayerischen Gemeindetag wurden die Streckenkosten, die Ausrückestundenkosten sowie die Arbeitsstundenkosten neu kalkuliert.

 

Bei der Neukalkulation der Streckenkosten und Ausrückestundenkosten wurden jeweils die tatsächlichen Anschaffungskosten sowie die tatsächlich erhaltenden Zuwendungen/
Förderungen berücksichtigt. Des Weiteren wurde auch die voraussichtliche
Nutzungsdauer (lineare Abschreibung) und die empfohlene und bisher auch angewandte gemeindliche Eigenbeteiligung von 10 % berücksichtigt.

 

Die Höhe der Arbeitsstundenkosten wurden zuletzt im Jahr 2012 angepasst. Auf Empfehlung des Bayerischen Gemeindetages wurde hier von einer Preissteigerung von ca. 10 % ausgegangen um auch die Inflationsrate zu berücksichtigen.

Seitens der Verwaltung wird empfohlen die bestehende Anlage zur Satzung über
Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren aufzuheben und wie folgt anzupassen:

 

 

 

 

 

 

Anlage zur Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze
und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren

 

 

Verzeichnis der Pauschalsätze

 

Aufwendungsersatz und Kostenersatz setzen sich aus den jeweiligen Sachkosten (Nummern 1 bis 3) und den Personalkosten (Nummer 4) zusammen.

 

 

1.   Streckenkosten

Die Streckenkosten betragen für jeden angefangenen Kilometer Wegstrecke für

 

 

 

 

Löschgruppenfahrzeug LF 10

 

Tragkraftspritzenfahrzeug TSF

 

 

Transporter (Kombi)

= Mehrzweckfahrzeug MZF

 

 

 

 

bei einer Nutzungs-

dauer von

 

 

 

 

 

    25 Jahren

 

    20 Jahren

 

 

20 Jahren

 

 

bei einer durchschnittlichen jährlichen Fahrleistung von 1.000 km

 

und einer Eigenbeteiligung der

Gemeinde von 10 %

7,63 € (alt: 6,10 €)

 

3,32 € (alt 3,67 €)

 

 

2,79 € (alt 2,79 €)

 

 

 

2.   Ausrückestundenkosten        

 

Mit den Ausrückestundenkosten ist der Einsatz von Geräten und Ausrüstung abzugelten, die zwar zu Fahrzeugen gehören, deren Kosten aber nicht durch die zurückgelegte Wegstrecke beeinflusst werden. Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im Übrigen die ganzen Ausrückestundenkosten erhoben.

 

Die Ausrückestundenkosten betragen –                          bei jährlich 80 Ausrückestunden
berechnet vom Zeitpunkt des Ausrückens aus                und einer Eigenbeteiligung der

dem Feuerwehrgerätehaus/ der Feuerwache                  Gemeinde von 10 %

bis zum Zeitpunkt des Wiedereinrückens-                      

je eine Stunde für

 

Löschgruppenfahrzeug LF 10

145,26 € (alt: 102,05 €)

 

 

Tragkraftspritzenfahrzeug TSF

 

76,61 € (alt: 71,77 €)

 

 

Transporter (Kombi)

22,64 € (alt: 22,64 €)

= Mehrzweckfahrzeug MZF

 

 

 

 

3.   Arbeitsstundenkosten

 

Wird ein Gerät eingesetzt, das nicht zur feuerwehrtechnischen Beladung des eingesetzten Fahrzeuges gehört (und können demnach dafür keine Ausrückestundenkosten geltend gemacht werden), werden Arbeitsstundenkosten berechnet.

 

In die Arbeitsstunden nicht eingerechnet wird der Zeitraum, währenddessen ein Gerät am Einsatzort vorübergehend nicht in Betrieb ist.
Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im Übrigen die ganzen Stundenkosten erhoben.

 

Gerät

 

           Arbeitsstundenkosten

 

 

 

              pro Stunde

 

 

 

 

 

Tragkraftspritze TS 8/8

 

                  61,00 €

(alt: 55,00 €)

Tauchpumpe

 

                  17,00 €

(alt: 15,00 €)

Stromgenerator

 

                  31,00 €

(alt: 28,00 €)

 

 

 

4.   Personalkosten

 

Personalkosten werden nach Ausrückestunden berechnet. Dabei ist der Zeitraum von Ausrücken aus dem Feuerwehrgerätehaus/Feuerwache bis zum Wiedereinrücken anzusetzen. Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im Übrigen die ganzen Stundenkosten erhoben.

 

4.1   Ehrenamtliche Feuerwehrdienstleistende

 

Für den Einsatz ehrenamtlicher Feuerwehrdienstleistender wird folgender

Stundensatz berechnet (Ergebnis einer Auswertung verschiedener Satzungen

bayerischer Gemeinden):                                                             28,00 € (alt: 24,90 €)

 

Aufwendungsersatz für den Einsatz ehrenamtlicher Feuerwehrdienstleistender wird für die Personalkosten verlangt, die der Gemeinde durch Erstattung des Verdienstausfalles (Art. 9 BayFwG), des fortgezahlten Arbeitsentgeltes (Art. 10 BayFwG) oder durch Entschädigungen nach Art. 11 BayFwG entstehen.

 

Wegen Art. 28 Abs. 4 Satz 2 BayFwG kann bei der Berechnung des Aufwendungsersatzes für Pflichtaufgaben nicht der gesamte Personalaufwand angesetzt werden.

     

 

4.2   Sicherheitswachen

 

Für die Abstellung zum Sicherheitswachdienst gemäß Art. 4 Abs. 2 Satz 1 BayFwG

Werden erhoben je Stunde Wachdienst für

 

einen ehrenamtlichen Feuerwehrdienstleistenden          der jeweils gültige Betrag nach

 (§ 11 Abs. 5 AVBayFwG)

 

(Hinweis: ab 2021: 16,40 € -
bis 2020: 16,10 €)

 

Abweichend von Nummer 4 Satz 2 wird für die Anfahrt und die Rückfahrt insgesamt eine weitere Stunde berechnet.

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Anlage tritt am 01.01.2021 in Kraft.

 

Gleichzeitig tritt die bisherige Anlage vom 21.11.2012 in der Fassung der ersten Satzungsänderung vom 26.07.2019 außer Kraft.

 

 

Unterleinleiter, den ……

 

Gemeinde Unterleinleiter

 

 

 

 

Alwin Gebhardt

Erster Bürgermeister

 

Beschluss Gemeinderat vom ……

genehmigungsfrei nach Art. 2 Abs. 3 KAG

 

 

 

Sachverhalt während des Sitzungsverlaufes:

Der Vorsitzende stellt den Sachverhalt dar.

 

 

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Anlage zur Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren nach aktuellem Vorschlag der Verwaltung zu erlassen und die bestehende Anlage zur Satzung aufzuheben.

 

 

 


Abstimmungsergebnis: 12 : 0 (Gemeinderatsmitglied Gabriele Aign wieder anwesend)