Ausgangslage:

1. Änderung der Einbeziehungssatzung "Im Baumgarten", OT Dürrbrunn - Billigung des Planentwurfs, Abwägung eingegangener Stellungnahmen und erneute Auslegung und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB

 

Sachverhalt:

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 25.06.2020 über den Aufstellungsbeschluss, die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange für die 1. Änderung der Einbeziehungssatzung „Im Baumgarten“ im Ortsteil Dürrbrunn abgestimmt. Folgendes wurde beschlossen:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Unterleinleiter beschließt gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB die Aufstellung der 1. Änderung der Einbeziehungssatzung „Im Baumgarten“.

 

Die Aufstellung ist durch die Verwaltung öffentlich bekannt zu geben.

 

Der Gemeinderat beschließt folgende Änderungen der textlichen Festsetzungen:

-      Zulässig sind Satteldächer mit einer Dachneigung von 30° - 40°

-      Zulässig sind Flachdächer und Pultdächer mit einer Dachneigung bis 10°

-      Die bestehende Festsetzung zur Dachform und Dachneigung entfällt.

-      Zulässig ist eine Wandhöhe von 9,50 m

-      Zulässig ist eine Firsthöhe von 11,00 m

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Unterleinleiter beschließt die 1. Änderung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB innerhalb angemessener Frist öffentlich auszulegen sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB in angemessener Frist zu beteiligen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt die Beteiligung der Öffentlichkeit bekannt zu geben und die Behördenbeteiligung durchzuführen.

 

Die öffentliche Auslegung fand im Zeitraum vom 10.08.2020 bis einschließlich 25.08.2020 statt. Parallel hierzu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme gebeten.

 

Öffentlichkeits- / Bürgerbeteiligung

Innerhalb des o.g. Zeitraums wurden keine Stellungnahmen abgegeben.

 

Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange

Die abgegebenen Stellungnahmen und vorgebrachten Belange der Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden zusammengefasst und entsprechende Abwägungsvorschläge erarbeitet. In der Anlage zu diesem Beschluss sind eine Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die entsprechend, abgegebene Abwägung sowie Beschlussvorschläge angefügt. Die Abwägung sowie die gefassten Beschlüsse sind Teil der Niederschrift.

 

Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen wurden folgende Änderungen vorgenommen.

-      Es wurde eine Planzeichnung angefertigt. Diese beinhaltet die geänderten textlichen Festsetzungen. Zuvor wurden die Änderungen der Festsetzungen lediglich in einem schriftlichen Teil bzw. in einer Begründung wiedergegeben. Mit der angefertigten Planzeichnung sind Wiedersprüche zwischen den geänderten textlichen Festsetzungen und der Planzeichnung aus dem Jahre 2000 ausgeschlossen.

 

-      Die zulässigen Dachneigungen sollen 30° - 45° betragen. Aufgrund einer Empfehlung des Landratsamtes sollten die festgesetzten Dachneigungen auch die bereits im Plangebiet vorhandenen Dachneigungen wiedergeben. Innerhalb des Plangebiets besteht bereits ein Gebäude mit einer Dachneigung von 45°. Dementsprechend wurde die Festsetzung angepasst.

 

-      Mit der geänderten Dachneigung auf 45° entsteht ein Konflikt hinsichtlich der geplanten max. zulässigen Firsthöhe von 11,00 Meter. Die steilere Dachneigung verursacht zwangsläufig eine größere Firsthöhe. Deshalb empfiehlt es sich auch die Firsthöhe von 11,00 auf 12,00 Meter zu erhöhen.

 

-      Des Weiteren wurde empfohlen, die Festsetzung zur Regelung der Höhe der baulichen Anlagen, um einen Bezugspunkt zu ergänzen. Deshalb wird die Festsetzung um folgenden Satz ergänzt.

Gemessen wird von der Erdgeschoss- bzw. Untergeschoss- Fußbodenoberkante bis zur Schnittlinie Außenkante der Außenwand und Oberkante Dachhaut.

 

Sachverhalt während des Sitzungsverlaufes:

Die im Zuge des förmlichen Beteiligungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit sowie von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden durch den Vorsitzenden einzeln vorgetragen. Die Gemeinderäte hatten die Möglichkeit zu jeder Stellungnahme Fragen zu stellen. Entsprechend dem Inhalt der vorliegenden Stellungnahmen wurden Abwägungsvorschläge formuliert und einzeln abgestimmt.

 

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat Unterleinleiter nimmt Kenntnis von den Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, die im Rahmen der Beteiligungsverfahren gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB eingegangen sind und beschließt, die nach Prüfung und Beratung gefassten Abwägungen einschließlich der heute gefassten Änderungen entsprechend der Anlage zu diesem Beschluss mit Stand vom 26.11.2020.

 

Nach erfolgter Abwägung der Stellungnahmen (Abwägungsbeschlüsse siehe Anlage) billigt der Gemeinderat Unterleinleiter den vorgestellten Planentwurf der 1. Änderung der Einbeziehungssatzung „Im Baumgarten“ in der Fassung vom 26.11.2020 und beschließt, den Entwurf einschließlich Begründung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.

 

Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme soll gemäß § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB angemessen verkürzt werden.

 

Die Verwaltung wird mit der Durchführung der vorgenannten Verfahrensschritte beauftragt.


Abstimmungsergebnis: 12 : 0