Sachverhalt:

Die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2019 des Schulverbandes Ebermannstadt wurde durch den Prüfungsausschuss am 19.11.2020 von 15:00 bis 16:45 Uhr durchgeführt. Bei der Prüfung waren anwesend:

Bürgermeister Steffen Lipfert, Vorsitzender

Bürgermeister Thomas Thiem, stv. Vorsitzender

Marktgemeinderat Dieter Hümpfner


In die Niederschrift über die örtliche Prüfung wurde folgende Textziffer aufgenommen:

 

TZ 1 Wasserverbrauch 2019

 

Bei der Prüfung der Abrechnungen für den Strom-, Wasser- und Heizungsverbrauch wurde festgestellt, dass der Wasserverbrauch 2019 im Vergleich zu 2018 deutlich angestiegen ist (2018: 2.224 m³ - 2019: 3.237 m³). Es wird daher empfohlen, die Ursache für den stark erhöhten Wasserverbrauch in Erfahrung zu bringen.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt, dass das Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt in Zusammenarbeit mit dem Hausmeister der Grund- und Mittelschule den Grund für den stark erhöhten Wasserverbrauch 2019 überprüft.

 

TZ 2 Wartungsverträge der Grund- und Mittelschule

 

Im Rahmen der Prüfung wurde empfohlen, die bestehenden Wartungsverträge auf Erforderlichkeit und Wirtschaftlichkeit zu prüfen.

 

TZ 3 Sachversicherungen

 

Im Rahmen der Prüfung wurde auch empfohlen, die bestehenden Sachversicherungen zu prüfen und regelmäßig auszuschreiben.

 

Beschluss (TZ 1):

Der Schulverbandsausschuss beschließt, dass das Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt in Zusammenarbeit mit dem Hausmeister der Grund- und Mittelschule den Grund für den stark erhöhten Wasserverbrauch 2019 überprüft.

 

Abstimmungsergebnis: 10 : 0

Beschluss (TZ 2):

Der Schulverbandsausschuss beschließt, dass das Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt in Zusammenarbeit mit dem Hausmeister der Grund- und Mittelschule die bestehenden Wartungsverträge auf Erforderlichkeit und Wirtschaftlichkeit überprüft.

 

Abstimmungsergebnis: 10 : 0

 

Beschluss (TZ 3):

Der Schulverbandsausschuss beschließt, dass die Verwaltung die bestehenden Sachversicherungen in Bezug auf Notwendigkeit und Höhe der Versicherungssummen überprüft. Des Weiteren sind die Versicherungsleistungen regelmäßig neu auszuschreiben. Für die Festlegung des Ausschreibungszyklus ist Rücksprache beim Bayerischen Gemeindetag oder dem Kommunalen Prüfungsverband zu nehmen.


Abstimmungsergebnis: 10 : 0