Sitzung: 09.12.2020 2020/SVA/033
Sachverhalt:
Von der Verwaltung wurde der Haushaltsplan des
Schulverbandes Ebermannstadt für das Jahr 2021 aufgestellt. Er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 3.097.300,00 €
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.428.700,00 €
ab.
Gegenüber dem Haushaltsplan 2020 ergeben sich folgende Änderungen:
1.
Schülerzahlen
Grund- und Mittelschule
Die Gesamtschülerzahl sinkt von bisher 556 (Stichtag: 1.10.2019) auf 530
Schülerinnen und Schüler. Der Umlage sind 497 Schülerinnen und Schüler
(Vorjahr: 525 Schüler) zuzurechnen.
Bei den einzelnen Mitgliedsgemeinden ändern sich die Schülerzahlen wie folgt:
Stadt Ebermannstadt:
Schülerzahl 1.10.2019: 331
Schülerzahl 1.10.2020: 315
Minderung: 16
Marktgemeinde Heiligenstadt:
Schülerzahl 1.10.2019: 53
Schülerzahl 1.10.2020: 55
Mehrung: 2
Marktgemeinde Wiesenttal:
Schülerzahl 1.10.2019: 52
Schülerzahl 1.10.2020: 48
Minderung: 4
Marktgemeinde Pretzfeld:
Schülerzahl 1.10.2019: 45
Schülerzahl 1.10.2020: 41
Minderung: 4
Gemeinde Unterleinleiter:
Schülerzahl 1.10.2019: 15
Schülerzahl 1.10.2020: 13
Minderung 2
Stadt Waischenfeld:
Schülerzahl 1.10.2019: 29
Schülerzahl 1.10.2020: 25
Minderung: 4
Schülerzahl für Umlage:
Stand 1.10.2019: 525
Stand 1.10.2020: 497
Minderung: 28
Schulverbund Ebermannstadt-Kirchehrenbach:
Schülerzahl 1.10.2019: 16
Schülerzahl 1.10.2020: 18
Mehrung: 2
Gastschüler:
Schülerzahl 1.10.2019: 15
Schülerzahl 1.10.2020: 15
Mehrung/Minderung: 0
Musikschule
Die Gesamtschülerzahl beträgt zum Stichtag 10.01.2020 509 Schülerinnen und
Schüler. Davon sind 157 Schülerinnen und Schüler aus Nichtmitgliedsgemeinden.
Im Vergleich zum Vorjahr ist die Anzahl der Musikschülerinnen und Schüler um 42
gesunken. Der Anteil an Auswärtigen beträgt ca. 30 %. Dieser Wert ist im
Vergleich zum Vorjahr unverändert.
2.
Verwaltungsumlagen
Seit 2010 werden drei Verwaltungsumlagen festgesetzt.
a) allgemeine Verwaltungsumlage (Schulverbandsumlage für Grund- und Mittelschule)
b) Umlage für Mittagsbetreuung (Unterabschnitt 2900)
c) Umlage für Ganztagsbetreuung (Unterabschnitt 2991).
Dies wurde bei der Verabschiedung des Haushaltsplanes 2010 festgelegt.
Die einzelnen Verwaltungsumlagen
entwickeln sich wie folgt:
a) allgemeine
Schulverbandsumlage für Grund- und Mittelschule
Die Verwaltungsumlage erhöht sich um 102.000,00 € von bisher 1.854.500,00 € auf
1.955.700,00 €.
Die Erhöhung der Verwaltungsumlage ergibt sich u. a. durch Tariferhöhungen,
Stellenplananpassungen und umfangreiche Unterhaltsmaßnahmen (z. B. Ertüchtigung
der Brandschutztüren, Beseitigung der Feuchtschäden Flachdach Mittagsbetreuung
und Maßnahmen im Bereich Hallenbad).
Die Umlage pro Schülerin / Schüler erhöht sich um 402,93 € von bisher 3.532,08
€ auf 3.935,01 €. Neben den Mehrkosten ist auch die gesunkene Anzahl der
Umlageschülerinnen und -schüler Grund für den Anstieg der Umlage.
b) Verwaltungsumlage
Mittagsbetreuung
Die Verwaltungsumlage für die Mittagsbetreuung steigt von bisher 143.500,00 €
auf 150.800,00 €.
Die Mehrung der Umlage ergibt sich u. a. aufgrund gestiegener Personalkosten
(u.a. Tarifanpassungen und Anteil der neugeschaffenen Stelle „Verwaltung“)
Der Betrag von 150.800,00 € wird auf die Stadt Ebermannstadt nach der Anzahl
der betreuten Schüler in der Mittagsbetreuung umgelegt. Die Umlage pro Schüler
beträgt 1.450,00 €.
Es werden im Schuljahr 104 Kinder in 8 Gruppen betreut (Vorjahr: 100 Kinder),
davon sind 102 Kinder aus dem Stadtgebiet Ebermannstadt und 2 Gastkinder.
c) Umlage
für die Ganztagsbetreuung
Die Umlage für die Ganztagsbetreuung vermehrt sich von bisher 61.200,00 € auf
69.300,00 €. Es werden im Schuljahr 2020/21 42 Kinder betreut (Vorjahr: 46
Kinder)
Die Erhöhung der Umlage beruht u.a. auf Tarifanpassungen und Anteil der neugeschaffenen
Stelle „Verwaltung“.
Der Betrag von 69.300,00 € wird auf die Gemeinden nach der Anzahl der betreuten
Schülerinnen und Schüler in der Ganztagsbetreuung umgelegt. Die Umlage pro
Schülerin und Schüler beträgt 1.650,00 €. Im Schuljahr 2020/2021 werden nur
Schülerinnen und Schüler aus den Mitgliedsgemeinden betreut.
3.
Investitionsumlage
Es wird keine Investitionsumlage erhoben. Die Ausgaben des
Vermögenshaushaltes werden durch die veranschlagten Zuwendungseinnahmen
gedeckt.
Die Deckung der ordentlichen Tilgung ist durch die Zuführung zum
Vermögenshaushalt gewährleistet.
4.
Schuldenstand und Kreditaufnahme
a) Schuldenstand
Der Schuldenstand beträgt zum 31.12.2020: 6.785.943,00
€
b) Kreditaufnahme
Für das Haushaltjahr 2021 ist keine Darlehensaufnahme veranschlagt. Auf Grund
der Beendigung einer Zinsbindung ist eine Darlehensumschuldung in Höhe von
278.800,00 € vorzunehmen.
c) Rücklage
Der Stand der Rücklage beträgt zum 31.12.2020: ca.
50.000,00 €
Für das Haushaltsjahr 2021 ist keine Rücklagenentnahme veranschlagt. Aufgrund
der zu erwartenden Zuwendungen ist eine Rücklagenzuführung von 14.000,00 €
eingeplant.
5.
Musikschule Ebermannstadt - Ansatz
Unterabschnitt 2922
Zur Reduzierung des Defizits wurde zum Schuljahr 2016/2017 beschlossen, dass für Schülerinnen und Schüler aus Nichtmitgliedsgemeinden nur noch Gruppenunterricht angeboten wird, es sein denn, die ungedeckten Kosten werden von einem Dritten übernommen.
Zum Schuljahr 2018/2019 sind die Gebühren um 7% gestiegen. Damit wird der Anstieg der Personalkosten der letzten 3 Jahre ausgeglichen.
Aufgrund der Tarifanpassungen
und des Anteils der neugeschaffenen Stelle „Verwaltung“ ist das veranschlagte
Defizit im Vergleich zum Vorjahr um 14.900,00 € auf 207.800,00 € gestiegen.
Die Einnahmen und Ausgaben der Musikschule sind ab dem Haushaltsjahr 2021 im
Unterabschnitt 2951 (vorher 2922) veranschlagt.
6.
Hallenbad Ebermannstadt - Ansatz
Unterabschnitt 5700
Seit 2013 bietet eine Schwimmschule außerhalb der Schulzeiten Kurse im
Hallenbad Ebermannstadt an. Dies führt dazu, dass sich die Einnahmen erhöht
haben. Zusätzlich wurden die Öffnungszeiten für die Allgemeinheit auf einen Tag
reduziert. Auf Grund dieser Reduzierung konnten die Personalkosten für die
Schwimmaufsicht deutlich gesenkt werden. In den Öffnungszeiten für die
Allgemeinheit wird die Aufsicht ebenfalls von der Schwimmschule übernommen. Ab
dem Kalenderjahr 2017 wurde die Gebühr von 61,00 € auf 63,00 € erhöht.
Für 2021 wurden zusätzliche Mittel für den Unterhalt in Höhe von 66.000,00 €
eingestellt. Dies sind Aufwendungen für die Neuverfugung des Fußbodenfliesen im
Dusch- und Umkleidebereich, Erneuerung der Chloranlage einschl. Dosieranlage
und Austausch von 8 Heizkörpern. Des Weiteren wurde aufgrund der
Corona-Pandemie der Einnahmeansatz für die Abrechnung der Hallennutzungen 2020
um 35.000,00 € gesenkt.
7.
Maßnahmen im Vermögenshaushalt
Im Vermögenshaushalt 2021 sind folgende investive Maßnahmen eingeplant:
- Schallschutzmaßnahme und Umrüstung Innenbeleuchtung – 410.000,00 €
- Bedarf Schulleitung – 20.000,00 €
- Anschaffung im Rahmen Digitalpakt – 90.000,00 €
- Anschaffung im Rahmen Sonderprogramm Leihgeräte – 36.500,00 €
Für bereits eingeplante Maßnahmen, wie z. B. Erneuerung Hubboden Hallenbad,
Glasfaseranschluss, Fahrradständer, Raumteiler und Klimagerät Mittagsbetreuung
wurden Haushaltsreste gebildet.
8. Ausblick künftige Investitionen
Für die Umsetzung der
Sanierungsmaßnahme für die Verbesserung der Raumakustik mit Einbau
LED-Innenbeleuchtung und Erneuerung des Hubbodens wurden nach der aktuellen
Kostenberechnung Mittel in Höhe von 1.202.000,00 € auf die Jahre 2020 bis 2022
veranschlagt. Dabei wurde für das Jahr 2022 eine Verpflichtungsermächtigung
eingetragen. Die Maßnahme wird gefördert über KIP-S und FAG. Der FAG-Antrag
wurde gestellt. Aktuell beträgt die Bearbeitungszeit ca. 1 Jahr, daher wurde
die Maßnahme in 2 Bauabschnitten gegliedert.
9. Personal
Die tarifliche Anpassung des Jahres 2021 wurden eingearbeitet. Die Anzahl der Stellen in den Stellenplänen der Musikschule und des Schülerzentrums (Mittagsbetreuung und offenen Ganztagsschule) sind im Vergleich zum Vorjahr nahezu unverändert.
Da die Stellenpläne der Musikschule, der Mittagsbetreuung und der Ganztagsschule für 2 Schuljahre Gültigkeit haben, sind zur Planungssicherung des Schuljahres 2021/2022 1,0 Stellen zusätzlich berücksichtigt worden.
Die Anzahl der Stellen im Stellenplan der Reinigungskräfte und Hausmeister hat
sich im Vergleich zum Vorjahr um 0,50 Stellen verringert. Seit dem 01.10.2020
befindet sich eine Beschäftigte im Ruhestand. Eine Nachfolge wurde bewusst
nicht ausgeschrieben, um zu testen, ob die Wahrnehmung der anstehenden Aufgaben
in diesem Bereich durch eine Fremdfirma wahrgenommen werden kann. Die
Beauftragung der Firma Greulich (bereits u. a. tätig am Marktplatz 18, Öffentliche
Toiletten Oberes Tor, Friedhof, etc.) erfolgte zunächst für 3 Monate, also bis
zum 31.12.2020. Aber bereits zum jetzigen Zeitpunkt meldet der verantwortliche
Vorarbeiter zurück, dass die Mitarbeiterin der Firma Greulich die ihr
übertragenen Aufgaben mit hoher Zuverlässigkeit und Qualität erledigt.
Ziel sollte es aus Sicht der Verwaltung sein, mittelfristig die Aufgabenwahrnehmung an eigenes Personal und an eine Fremdfirma zu delegieren.
Vorteile:
· reduzierter Personal- und Verwaltungsaufwand
· weniger Ausfallzeiten durch Krankheit
Im Haushaltsjahr 2021 wurde eine
0,50 Stelle im Bereich der Verwaltung neu geschaffen. Die Tätigkeiten für die
Erfassung und Abrechnung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Musikschule,
der Mittagsbetreuung und der offenen Ganztagsschule wurde bisher von einer
Beschäftigten der Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt vorgenommen.
Lt. Stellenbewertung beträgt der Stellenanteil dafür 0,50.
Im Hinblick auf die Einführung des neuen § 2b UstG und der Tatsache, dass die
Verwaltungskraft nur Tätigkeiten des Schulverbandes übernimmt, wird seitens der
Verwaltung empfohlen, die Stelle direkt im Stellenplan des Schulverbandes
aufzunehmen.
Die Personalkostenanteile werden nach Arbeitsaufwand wie folgt verteilt:
Musikschule Ebermannstadt 50%
Mittagsbetreuung 33,33%
Offene Ganztagsschule 16,67 €
Mit Einführung der neuen Stellen reduzieren sich die anteiligen Ansätze des Verwaltungskostenbeitrages an die Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt um 14.000,00 €.
Sachverhalt im
Sitzungsverlauf:
Der Kämmerer stellt den Haushalt 2021 anhand einer Präsentation vor. Diese ist Bestandteil der Niederschrift.
Ein Verbandsrat möchte wissen, warum Heiligenstadt trotz eigener Grundschule mit Mittagsbetreuung in diesem Bereich Umlagen zahlt.
Der Kämmerer informiert, dass in der Vergangenheit beschlossen worden ist, die Schularten (Grundschule, Mittelschule) im Hinblick auf die Verwaltungsumlage gemeinsam zu veranschlagen. Wenn im Schülerzentrum keine Heiligenstädter Schüler betreut werden, zahlt die Marktgemeinde auch keine Umlage für die Mittagsbetreuung oder Ganztagsschule.
Der vorliegende Stellenplan für Reinigungskräfte enthält noch eine halbe Stelle, die ab 2022 wegfällt und bereits 2021 nur ein Platzhalter ist, da vor allem Tätigkeiten für die Stadt Ebermannstadt übernommen werden. Die Stelle soll im Stellenplan der Stadt Ebermannstadt angesiedelt werden (Haushaltssitzung erst im Februar 2021). Damit kann in der Folge die Verrechnung der Leistungen entfallen.
Beschluss:
1. Der Schulverbandsausschuss beschließt die auf Grund des Investitionsprogramms aufgestellte Finanzplanung für die Jahre 2020 - 2024.
2. Der Schulverbandsausschuss beschließt, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 zu erlassen und den Haushaltsplan mit den darin enthaltenen Abschlusszahlen sowie Deckungsvermerken aufzustellen.
3. Die Verwaltung wird ermächtigt, einen Auftrag für die Neuanschaffungen im Rahmen des Digitalpakt Bayerns in Abstimmung mit der Schulleitung (veranschlagte Haushaltsmittel: 90.000,00 €) zu vergeben. Dabei ist der Haushaltsgrundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten. Es sind mindestens 3 Angebote einzuholen Über das Ergebnis der Auftragsvergabe ist der Schulverbandsausschuss in Kenntnis zu setzen.
4. Die Verwaltung wird ermächtigt, das Darlehen Nr. 1000229505 mit einem Restbuchwert von 278.610,00. € nach Ablauf der Zinsbindung am 30.12.2021 umzuschulden. Dabei ist der Haushaltsgrundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten. Es sind mindestens 3 Angebote einzuholen Über das Ergebnis der Auftragsvergabe ist der Schulverbandsausschuss in Kenntnis zu setzen.
5. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Leistungen für die Reinigung der Schule (Umfang entspricht der Stelle der zum 30.09.2020 ausgeschiedenen Beschäftigten) auszuschreiben und zu vergeben. Dabei ist der Haushaltsgrundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten. Es sind mindestens 3 Angebote einzuholen Über das Ergebnis der Auftragsvergabe ist der Schulverbandsausschuss in Kenntnis zu setzen.
Abstimmungsergebnis: 10 : 0