Ausgangslage:

Planbereich nach § 34 BauGB – Bauen innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteilen

Es ist geplant, auf dem Grundstück Fl. Nr. 1944, Gem. Unterleinleiter ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage zu errichten.

Das Haus erhält zwei Vollgeschosse und ein Walmdach mit 24 °Dachneigung. Durch den Zuschnitt des Grundstücks und den Garagenbau liegt das Gebäude mit der Garage innerhalb der Abstandsflächen.       

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich (§34 BauGB) und fügt sich in die Umgebung ein. Die Schaffung von Wohnraum ist grundsätzlich, auch im Hinblick der Nachverdichtung zu begrüßen. Das Bauvorhaben entspricht den bauordnungsrechtlichen Vorgaben. Aus diesem Grund wird empfohlen, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

 

 

Sachverhalt während des Sitzungsverlaufes:

Der Vorsitzende stellt den Sachverhalt dar.

 

Entsprechend dem Antrag des Bauherrn wird Folgendes zur Abstimmung gestellt: 

                   

 

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Bauantrag auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarages auf dem Grundstück Fl. Nr. 1944, Gem. Unterleinleiter

und erteilt sein gemeindliches Einvernehmen gem. § 36 i.V. mit § 34 BauGB.

 


Abstimmungsergebnis: 12 : 0