Sachverhalt:

Von der Verwaltung wurde die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt für das Jahr 2021 aufgestellt. Er schließt

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.831.000,00 €
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 110.000,00 €

ab.


Im Vergleich zum Haushalt 2020 ist dies eine Mehrung im Verwaltungshaushalt in Höhe von 53.000,00 €.

Im Verwaltungshaushalt 2021 sind u.a. folgende zusätzliche Ausgaben eingeplant:

 

-      Bundestagswahl

-      Analyse Registratur/Archiv – 5.000,00 €

-      Leasingraten E-Fahrzeug ab 01.04.2021 – 3.700,00 €

-      Anpassung Miete Rathaus lt. Beschluss Haupt- und Finanzausschuss vom 09.11.2020 – Mehrkosten 16.950,00 €

 

Im Bereich der Personalausgaben ist folgendes eingeplant:

 

-      Tarifliche Anpassung um 1,40 %

-      Abbau einer 0,5 Stelle im Finanzbereich ab dem 01.08.2021 (altersbedingter Personalwechsel – neue 0,5 Stelle im Stellenplan des Schulverbandshaushaltes

-      Einstellung eines Auszubildenden zum 01.09.2021

-      1,5 neue Stellen im Bauamt (vorbehaltlich des Beschlusses unter TOP N 2.1)

-      Deckungsreserve für Personalausgaben – 30.000,00 €

-      Anpassung Fortbildungsbudget – 5.000,00 €

-      Erfrischungsgeld Wahlhelfer

 

Im Vermögenshaushalt belaufen sich die Investitionen für 2021 auf insgesamt 20.000,00 €. Dabei handelt es sich um allgemeine Ansätze.

 

Bei den Verwaltungs- und Investitionsumlagen haben sich folgende Änderungen gegenüber 2020 ergeben:

 

1.    Verwaltungsumlage
2020:     1.386.900,00 €
2021:     1.416.100,00 €
ergibt eine Mehrung von 29.200,00 €.

 

Anteil Stadt Ebermannstadt:      1.205.452,80 € (85,12 %)

Anteil Gem. Unterleinleiter         205.643,20 € (14,52 % - mit Berücksichtigung der Gutschrift von 5.000,00 €)


Mit der Entnahme aus der allgemeinen Rücklage wird die Verwaltungsumlage um 90.000,00 € entlastet.

2.    Investitionsumlage
2020:      0,00 €
2021:      0,00 €

Für das Jahr 2021 wird keine Investitionsumlage erhoben. Die Ausgaben sind durch die allgemeine Rücklage gedeckt. Auf Grund der bestehenden allgemeinen Rücklage ist für die Jahre 2022 bis 2024 ebenfalls keine Investitionsumlage eingeplant.

Die Rücklage beträgt zum 31.12.2019: 259.562,73 €.

Im Jahr 2021 ist kein Sollfehlbetrag aus dem Jahr 2019 auszugleichen.

Stellenplan

 

Der Stellenplan umfasst bei den Beschäftigten gesamt 23,18 Stellen und bei den Beamten 1,50 Stellen (einschließlich Vorsitzende).

 

Damit erhöht sich die Gesamtstellenzahl bei den Beschäftigten und Beamten im Vergleich zum Vorjahr um 2,57 Stellen. 

 

Die Erhöhung ergibt sich, weil für das Bauamt der VG Ebermannstadt zusätzliche Stellenanteile (1,5 Vollzeitstellen) eingeplant sind. Außerdem soll ab 01.9.2021 ein Auszubildender eingestellt werden (Beschluss der VG vom 12.10.2020).

 

Im Stellenplan sind außerdem mögliche Höhergruppierungen eingeplant. Dies ist notwendig, um haushaltsrechtliche Voraussetzungen für eine Höhergruppierung ist zu schaffen.

 

Anpassung Miete Rathaus

 

Das Rathaus Ebermannstadt hat eine Gesamtfläche von 1.323,75 m². Davon hat die Verwaltungsgemeinschaft aufgrund ihres Bedarfs eine Fläche von 1.008,96 m² angemietet. Mit Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 09.11.2020 beträgt der Mietzins für den Zeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2025 8,40 €/m². Im Vergleich zum Mietzeitraum 2016-2020 bedeutet dies eine Erhöhung um 1,40 €/m² (20%). Die Erhöhung entspricht den Anstieg des Mietpreisindex für Büroimmobilien für den Zeitraum 2015 – 2019, der als Grundlage für die Mietanpassung herangezogen wurde.

 

Diese Anpassung ist auch gerechtfertigt, da die Stadt Ebermannstadt als Vermieter des Rathauses in den letzten Jahren größere Investitionen getätigt hat:

 

-      2020: Einglasung Bürgerbüro (Arbeitsplätze Bürgerbüro)    10.200,00 €

-      2018: Einglasung Bürgerbüro (back office)                           7.500,00 €

 

Des Weiteren sind auch für das Jahr 2021 weitere Investitionen geplant. Diese sind:

 

-      Verglasung des 4. Arbeitsplatzes im Bürgerbüro mit Kosten von ca. 6.600,00 €

-      Bereitstellung einer Ladeeinrichtung für das E-Fahrzeug der VG Ebermannstadt in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Ebermannstadt Versorgungsbetriebe GmbH. Eine Aussage zu der Ausführungsart und den Kosten kann aktuell noch getroffen werden.

-      Einrichtung Glasfaseranschluss für das Rathaus Ebermannstadt. Dieser Anschluss wird mit 90% vom Freistaat Bayern gefördert.

-      Einbau Sonnenschutz im Bereich der Büros im OG Anbau (notwendige Maßnahme im Rahmen des Arbeitsschutzes)

 

Leasingrate E-Fahrzeug (HH-Stelle 0.6001.5320)

 

Für das bisherige Fahrzeug der VG Ebermannstadt standen größere Reparaturarbeiten an, die aufgrund des Zeitwertes des Fahrzeuges nicht mehr wirtschaftlich waren. Im Fall einer Neuanschaffung ist es aus Gründen der Nachhaltigkeit und Ökologie sinnvoll, ein E-Fahrzeug zu leasen.

 

Seitens der Verwaltung wurden 2 Angebote (Opel Corsa und Renault ZOE) eingeholt. Das wirtschaftlichste Angebot liegt beim Opel Corsa vor. Es handelt sich um ein Vorführfahrzeug. Somit können seitens der Kommune staatliche Fördermittel abgerufen werden. Die Laufzeit beträgt 4 Jahre. Das Gesamtvolumen des Leasingvertrages (16.400 Euro) liegt innerhalb des Bewirtschaftungsrahmen der Vorsitzenden gemäß Geschäftsordnung. Mit Beschlussfassung des Haushaltes 2021 wird der entsprechende Vertrag unterzeichnet. Bis zum 01.04.2021 nutzt die VG Ebermannstadt ein Leihfahrzeug.

Die notwendige Ladestation wird von der Stadt Ebermannstadt errichtet.

 

Sachverhalt im Sitzungsverlauf:

Neben Verständnisfragen merkt ein Verbandsrat an, dass er keinen Einblick in aus seiner Sicht entscheidungsrelevante Unterlagen erhalten habe. Er bezieht sich auf die im nicht öffentlichen Teil der Sitzung beschlossene Erweiterung des Stellenplanes. Dort wurde die Personalbedarfsberechnung für das Bauamt vorgestellt. Der Verbandsrat ist der Meinung, dass die Kenntnis der Organisationsbetrachtung aus 2016 hätte zur Kenntnis gegeben werden müssen.

 

Der Geschäftsstellenleiter stellt fest, dass die Personalbedarfsberechnung aus 2020 nicht auf der Organisationsbetrachtung aus 2016 aufbaut. Der Personalbedarf wurde isoliert für das Bauamt betrachtet. Nachdem im nicht öffentlichen Teil der Sitzung vom 12.10.2020 und vom 22.12.2020 das Gremium ausführlich über die Situation informiert worden ist und neben der Vorsitzenden auch die Einschätzung eines externen Gutachters vorliegt, ist aus Sicht der Verwaltung der Stellenbedarf ausreichend begründet.

 

Beschluss:

1.    Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft beschließt, die vorliegende Haushaltssatzung für 2021 zu erlassen und den Haushaltsplan mit den darin enthaltenen Abschlusszahlen sowie Deckungsvermerken aufzustellen.

2.    Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft beschließt, den vorliegenden Finanzplan für die Jahre 2020 - 2024 (Teil IV des Haushaltsplanes 2021) anzuerkennen

3.    Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft beschließt, der Gemeinde Unterleinleiter bei der Festsetzung der Verwaltungsumlage für das Jahr 2021 eine Gutschrift von 5.000,00 € abzuziehen.

Hinweis zur Gutschrift in Höhe von 5.000,00 €:

 

Im Gegenzug für die Gutschrift wurde seit dem 1.1.2012 in der Gemeinde Unterleinleiter der bisherige Sprechtag mittwochs von 16 - 18 Uhr nicht mehr durchgeführt. Die dadurch von der VG eingesparten Kosten in Höhe von ca. 5.000,00 € werden der Gemeinde Unterleinleiter gutgeschrieben. Dies wird seit dem Jahr 2013 in der Haushaltssatzung berücksichtigt.

 

 


Abstimmungsergebnis: 10 : 1