Ausgangslage:

Außenbereich § 35 BauGB

Es ist geplant auf dem Grundstück Fl. Nr. 1822, Gem. Dürrbrunn, Lange Meile 2 einen Neubau einer Hackschnitzelheizung mit Lagehalle und Löschwasserbehälter zu errichten. Die Lagerhalle soll 22,6 m x 14,5 m sein. Es sollen zwei Wohnhäuser und der KFZ-Betrieb des Bauherrn angeschlossen werden.

 

Der Bauantrag wurde in der Sitzung vom 23.01.2020 bereits behandelt und das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Es fanden bereits einige Gespräche mit dem Bauherrn und dem Landratsamt statt. Der Verwaltung liegt nun eine Tektur vor, um den bemängelten Brandschutz und die fehlenden Abstandsflächen neu zu planen.

Beide Punkte liegen nicht im Prüfungsumfang der Gemeinde.

 

 

Sachverhalt während des Sitzungsverlaufes:

3. Bürgermeister Ewald Rascher zeigt eine persönliche Beteiligung (Art. 49 GO) an.

 

Die Verwaltung hat die persönliche Beteiligung von Herrn Rascher zu diesem Tagesordnungspunkt geprüft. Nach Artikel 49 Abs. 1 GO ist Herr Rascher von der Beratung und Abstimmung auszuschließen, da durch einen möglichen Beschluss ein unmittelbarer Vor- bzw. Nachteil für ihn entstehen könnte.

 

Hierüber ist nach Art. 49 Abs. 3 GO durch den Gemeinderat – ohne Mitwirkung des persönlich Beteiligten – Beschluss zu fassen. 

 

 

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, Herrn 3. Bürgermeister Ewald Rascher von der Beratung und Abstimmung zum Tagesordnungspunkt Ö 4.1 „Tektur, Fl. Nr. 1822, Gem. Dürrbrunn, Neubau Hackschnitzelheizung mit Lagerhalle und Löschwasserbehälter“ auszuschließen.

 

Abstimmungsergebnis: 11 : 0

 

 

 

Daraufhin stellt der Vorsitzende den Sachverhalt dar.

 

Entsprechend dem Antrag des Bauherrn wird Folgendes zur Abstimmung gestellt:

 

 

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Tektur zum Bau einer Hackschnitzelheizung mit Lagerhalle und Löschwasserbehälter auf dem Grundstück Fl. Nr. 1822, Gem. Dürrbrunn und erteilt sein gemeindliches Einvernehmen gem. § 36 BauGB i.V. mit § 35 Abs. 1 Nr. 1, unter der Voraussetzung, dass eine Privilegierung vorliegt.

 


Abstimmungsergebnis: 11 : 0