Ausgangslage:

Der Marktgemeinderat Eggolsheim hat in seiner Sitzung am 15.12.2020 die Aufstellung der 1. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplans „Drügendorf, Eschlipper Straße - Ost“ beschlossen.

 

Die Änderung des Bebauungsplans erfolgt im beschleunigten Verfahren auf Grundlage des § 13a BauGB (B-Plan der Innenentwicklung). Das Plangebiet befindet sich am östlichen Rand des Ortsteils Drügendorf. Das ausgewiesene Allgemeine Wohngebiet (WA) für 4 Einfamilienhäuser bleibt von der Änderung unberührt. Der Geltungsbereich der Planung umfasst ca. 0,385 ha.

 

„Neben der Anpassung an das aktuell gültige Kataster betrifft die hauptsächliche Planänderung die Geschossigkeit hinsichtlich der zulässigen Dachformen. Bisher war für ein Gebäude mit Flachdach nur eine 2-geschossige Bebauung (U+I) möglich, für Satteldächer und versetzte Pultdächer III (U+I+D). Aus Gründen der Gleichbehandlung soll künftig die Festsetzung von 3 Vollgeschossen (III / U+I+D) für alle im Plangebiet möglichen Dachformen (Satteldach, versetztes Pultdach und Flachdach) zulässig sein.“

 

Empfehlung der Verwaltung

Es ist zu erwarten, dass durch die 1. Änderung des Bebauungsplans die Belange der Gemeinde Unterleinleiter nicht berührt werden.

 

 

Sachverhalt während des Sitzungsverlaufes:

Der Vorsitzende stellt den Sachverhalt dar.

 

 

Beschluss:

Der 1. Änderung des Bebauungsplans „Drügendorf, Eschlipper Straße - Ost“ des Marktes Eggolsheim mit Stand vom 09.02.2021 stehen keine Bedenken entgegen.

 


Abstimmungsergebnis: 11 : 0