Ausgangslage:
Der Marktgemeinderat des Marktes Eggolsheim hat in seiner Sitzung am 27.08.2020 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den o. g. Bebauungsplan aufzustellen und den Flächennutzungsplan im sog. Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern.

Der Marktgemeinderat hat in öffentlicher Sitzung am 09.02.2021 den Vorentwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Bammersdorf, Langer Weg“ und der Änderung des Flächennutzungsplanes gebilligt und beschlossen, die frühzeitige öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu den Planvorentwürfen durchzuführen.

 

Ausgewiesen werden soll ein Allgemeines Wohngebiet (WA). Das 0,86 ha große geplante Plangebiet soll 27 Wohneinheiten in Form von Reihenhäusern sowie Doppelhäusern aufnehmen.

 

Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans muss der Flächennutzungsplan geändert werden. Der aktuelle rechtskräftige Flächennutzungsplan stellt für das Plangebiet eine gemischte Baufläche und Grünflächen dar. Im Zuge der Änderung soll für den Bereich des Bebauungsplans eine Wohnbaufläche dargestellt werden.

 

Empfehlung der Verwaltung

Es ist zu erwarten, dass durch die Aufstellung des Bebauungsplans Bammersdorf, Langer Weg“ und die parallel stattfindende Änderung des Flächennutzungsplans die Belange der Gemeinde Unterleinleiter nicht berührt werden.

 

 

Sachverhalt während des Sitzungsverlaufes:

Der Vorsitzende stellt den Sachverhalt dar.

 

 

Beschluss:

Der Aufstellung des Bebauungsplans Bammersdorf, Langer Weg“ mit Stand vom 09.02.2021 und der Änderung des Flächennutzungsplans mit Stand vom 09.02.2021 des Marktes Eggolsheim stehen keine Bedenken entgegen.


Abstimmungsergebnis: 11 : 0