Ausgangslage:

Der Gemeinderat Unterleinleiter hat gemäß § 34 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) in seiner Sitzung am 25.06.2020 die Aufstellung der 1. Änderung der Einbeziehungssatzung „Im Baumgarten“ beschlossen.

 

In der Sitzung des Gemeinderates Unterleinleiter vom 26.11.2020 wurde der Planentwurf (Stand 26.11.2020) einschließlich der geänderten textlichen Festsetzungen der Einbeziehungssatzung „Im Baumgarten“ gebilligt. Der Gemeinderat Unterleinleiter hat Kenntnis genommen von den Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, die im Rahmen der Beteiligungsverfahren gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB eingegangen sind und hat die nach Prüfung und Beratung gefassten Abwägungen mit Stand vom 26.11.2020 beschlossen.

 

Der Entwurf einschließlich Begründung wurde gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich ausgelegt und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt.

 

Die öffentliche Auslegung fand im Zeitraum vom 19.01.2021 bis einschließlich 09.02.2021 statt. Parallel hierzu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 29.12.2020 um Stellungnahme gebeten.

 

Öffentlichkeits- / Bürgerbeteiligung

Innerhalb des o.g. Zeitraums wurden keine Stellungnahmen abgegeben.

 

Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange

Die abgegebenen Stellungnahmen und vorgebrachten Belange der Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden zusammengefasst und entsprechende Abwägungsvorschläge erarbeitet. In der Anlage zu diesem Beschluss sind eine Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die entsprechend, abgegebene Abwägung sowie Beschlussvorschläge angefügt. Die Abwägung sowie die gefassten Beschlüsse sind Teil der Niederschrift.

 

Änderungen des Planentwurfs einschließlich der textlichen Festsetzungen mit Stand vom 26.11.2020 mussten aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen nicht vorgenommen werden.

 

 

Sachverhalt während des Sitzungsverlaufes:

Alexander Ebert vom Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt stellt den Sachverhalt dar und erläutert alle abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange.

 

 

Beschluss:

 

1.     Prüfung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 4a Abs. 3 BauGB

Der Gemeinderat Unterleinleiter nimmt Kenntnis von den Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, die im Rahmen der Beteiligungsverfahren gemäß § 4a Abs. 3 BauGB eingegangen sind und beschließt, die nach Prüfung und Beratung gefassten Abwägungen entsprechend der Anlage zu diesem Beschluss mit Stand vom 25.02.2021.

 

2.     Satzungsbeschluss

Der Gemeinderat Unterleinleiter beschließt auf Grundlage des Art. 23 Bayerischer Gemeindeordnung sowie gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 und Abs. 6 i.V.m. § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch die 1. Änderung der Einbeziehungssatzung „Im Baumgarten“ mit dem Planentwurf einschließlich Begründung in der Fassung vom 26.11.2020 als Satzung.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausfertigung der Einbeziehungssatzung und öffentliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses durchzuführen.


Abstimmungsergebnis: 11 : 0